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Irene Fröhlich: Der Import embryonaler Stammzellen widerspricht dem Ziel des Embryonenschutzgesetzes
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 29 und 33 - Import embryonaler Stammzellen - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431/988-1500 Irene Fröhlich: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 200.01 / 12.07.2001Der Import embryonaler Stammzellen widerspricht dem Ziel des EmbryonenschutzgesetzesEs ist ein ethisch und wissenschaftlich begründetes Ziel, Heilungschancen für schwere Erkrankungen zu entwickeln, die mit herkömmlichen Methoden nur unzureichend behan- delt werden können. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Schleswig-Holsteinische Land- tag die Bemühungen der Christian-Albrechts-Universität um eine wissenschaftliche For- schung und Entwicklung alternativer Heilmethoden von schwerwiegenden Erkrankungen.Aber der Import embryonaler Stammzellen widerspricht dem Ziel des Embryonenschutz- gesetzes, dies ist klar und eindeutig. Was ein Gesetz ausmacht, das ist seine Bestim- mung, sein Ziel, sein Geist, nicht wie es sich Bürokraten gerne zu eigen machen, der einzelne Buchstabe bzw. das Fehlen von bestimmten Detailaussagen.Auch wenn nach Aussage der Bundesjustizministerin und nach Einschätzung der FDP der Import embryonaler Stammzellen nach dem Buchstaben des Embryonenschutzge- setzes rechtmäßig und legal ist, weil er nicht explizit verboten ist, so widerspricht er doch eindeutig dem Ziel des Gesetzes.Die Würde des Menschen ist unantastbar und auch ein Embryo im frühen Entwicklungs- stadium hat die Anlage, ein Mensch zu werden. An ihm selbst und an aus ihm gewonnen Zellen darf nicht zu wissenschaftlichen und/oder medizinischen Zwecken geforscht und experimentiert werden. Hier ist es meines Erachtens auch vollständig irrelevant, ob es sich um totipotente emb- ryonale Stammzellen, d.h. solche aus denen theoretisch wieder eine eigenständiger Embryo erwachsen könnte, oder bloß multipotente Stammzellen handelt, aus denen le- diglich anderes menschliches Gewebe kultiviert werden kann.Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in dieser Unterscheidung den qualitativen Schlüssel, um die Forschung an sogenannten multipotenten embryonalen Stammzellen zu erlauben und zu fördern. Wir lehnen diese Forschung jedoch ab. Es geht im Embryonenschutzge- setz um den Schutz des einzelnen, des ursprünglichen Embryos, d.h. es widerspricht be- reits dem deutschen Schutzstatus, wenn Stammzellen aus dem Embryo gewonnen und entnommen werden, egal ab welchem Zellstadium, egal ob toti- oder multipotent. Embry- onen werden in vitro erzeugt, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen, um ein Kind zu werden, nicht um als Materiallager benutzt zu werden.Wenn das bestehende Recht diesen Schutzstatus nicht wirklich sicher stellt, dann muss der Buchstabe des Gesetzes entsprechend seinem Ziel geändert werden. Diese Grundsatzdebatte muss gesellschaftlich und politisch geführt und entsprechende rechtli- che Konsequenzen auf Bundes- und Landesebene gezogen werden. Die notwendigen Entscheidung dürfen nicht durch konkrete Forschungspraxis vorweg genommen bzw. un- terlaufen werden.Moratorien und Appelle an Wirtschaft und Forschung mögen auf Bundesebene für den aktuellen Handlungsbedarf und einen gewissen Übergangszeitraum geeignet sein, letzt- endlich muss aber eine eindeutige gesetzliche Regelung gegebenenfalls durch eine Er- weiterung des Embryonenschutzgesetzes gefunden werden.Insbesondere nach den kontroversen öffentlichen Diskussionen in der letzten Zeit sind wir verwundert, das weder das Rektorat der Universität Kiel noch das Kultusministerium über den bevorstehenden Import und das damit verbundene Forschungsprojekt infor- miert waren. Dies bestätigt unsere dringende Forderung nach mehr Kontrolle, Bewertung und Folgenabschätzung in diesem Bereich. ***