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Andreas Beran zu TOP 30: Entschließungsantrag zur Präimplantationsdiagnostik
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 12.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellAndreas Beran zu TOP30:Entschließungsantrag zur PräimplantationsdiagnostikBei meinen Vorbereitungen zum Thema ist mir eines aufgefallen: Alle gesellschaftsre- levanten Parteien üben beim Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) starke Zurück- haltung und stehen dem Thema eher ablehnend gegenüber. All diese Parteien sind der Auffassung, dass das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes zu erhal- ten ist. So bisher auch Sie, Frau Happach-Kassan, wie es nachzulesen ist im Bericht der Enquetekommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ aus der 14. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 08.09.1999 (Drucksache 14/2373, Seite 29, Ziffer 1.2.7.2). Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die PID nicht, und ich gehe davon aus, dass dies auch Ihnen, meine Damen und Herren von der F.D.P, bekannt sein dürfte.Die SPD zumindest hält daran fest, dass die PID auf der rechtlichen Basis des Embry- onenschutzgesetzes nicht erlaubt ist.Übrigens habe ich mir die Frage gestellt, warum die F.D.P. ihre Position nicht zuerst in die Enquetekommission des Deutschen Bundestages einbringt. Dort wird noch disku- tiert. Empfehlungen gibt es noch nicht. Es ist verwunderlich, wie schnell die F.D.P. bei einem solch umfassenden Thema ihre Position neu bestimmt hat und nun Länderpar- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-lamente und Bundestag mit gleichlautenden Anträgen überzieht, in der Hoffnung, viel- leicht doch irgendwo eine Mehrheit für ihren Antrag zu finden.Auch beim Thema Präimplantationsdiagnostik stellt sich die Frage: Wann entsteht Le- ben? Entsteht nicht Leben in dem Augenblick, wo Ei und Samenzelle sich vereinen? Beginnt damit nicht auch die Würde des Lebens bzw. des Menschen? Und wie können wir in diesem Fall damit umgehen? Und wenn wir diese Fragen bejahen sollten, recht- fertigt dies dann trotzdem, PID durchzuführen, weil Paare den Wunsch nach einem ei- genen Kind ohne Krankheiten und Behinderungen haben?Dazu müssen wir wissen, dass bei der Methode der Präimplantationsdiagnostik dem aus acht Zellen bestehenden Embryo (Morula) eine Zelle entnommen wird, um sie zum Beispiel auf Erbkrankheiten hin zu untersuchen. Jede dieser acht Zellen ist aber in diesem Augenblick noch in der Lage, ein eigenständiger Mensch zu werden. Nach der Untersuchung der achten Zelle wird diese vernichtet! Bei einem Befund wird der untersuchte Embryo ebenso vernichtet. Erlauben Sie mir erneut die Frage: Ist das ein würdiger Umgang mit Leben? Ich meine nein und kann allein schon aus diesem Grund dem F.D.P. - Antrag nicht zustimmen.Einen weiteren Umstand gibt es, weswegen ich diesem Verfahren nicht zustimmen kann: Die Präimplantationsdiagnostik dient ausschließlich dem Zweck, zwischen le- benswertem und lebensunwertem Leben zu unterscheiden. Doch wer ist hier berufen, die Grenzen zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben zu ziehen? Was ist mit denen, die trotz PID behindert zur Welt kommen?Jeder Mensch ist einzigartig! Und besonders beeindruckt hat mich vor einiger Zeit der Dokumentarfilm über ein junges Mädchen, das mit der Krankheit Mukoviszidose auf die Welt kam und ihre Krankheit so gemeistert hat, dass sie mehr Lebensfreude auf mich ausgestrahlt hat als so manch andere gesunde Mensch. -3-Die Präimplantationsdiagnostik hat zum Ziel, dass Menschen mit dieser Krankheit nicht mehr geboren werden sollen. Weit schlimmer ist, dass allein die potentiellen El- tern hierfür die Verantwortung zu tragen haben und keiner – auch die Laborkräfte nicht – ihnen die Frage nach Schuld oder Unschuld abnehmen kann.Auch die katholischen Bischöfe in Deutschland haben sich in ihrer Erklärung vom 8. März dieses Jahres in Augsburg zu Fragen der Gentechnik besonders kritisch zur Prä- implantationsdiagnostik geäußert. Sie lehnen die Selektion menschlichen Lebens ab und fordern, dass die umstrittene Präimplantationsdiagnostik weiterhin verboten bleibt. Die gleiche Aussage machte auch der Deutsche Behindertenrat, Bundesarbeitsge- meinschaft Hilfe für Behinderte e.V., im März dieses Jahres.Dieses Thema muss in unserer Gesellschaft auf breiter Basis diskutiert werden. Dies wird auch bereits intensiv getan. Ob im Rundfunk, in Verbänden, in den Universitäten, in den Kirchen oder in den Parlamenten. Wir brauchen diese breite Debatte über die- ses Thema in der Zivilgesellschaft. Erst wenn sie abgeschlossen ist, sollten wir als Po- litik unsere Schlussfolgerungen daraus ziehen. Da ist es wenig hilfreich, wenn die F.D.P.-Landtagsfraktion in Form dieses Antrages so einen Schnellschuss landet. Auch wenn dieser Antrag abgelehnt gehörte, beantrage ich für die SPD-Fraktion Aus- schussüberweisung, um der F.D.P. die Chance zu geben, ihre Vorstellungen in die in- haltliche Debatte einzubringen.