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12.07.01 , 17:54 Uhr
SPD

Maren Kruse zu TOP 61: Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Maren Kruse zu TOP 61:

Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein

Ausgangspunkt für den uns angeforderten Bericht war der Antrag (Drucksache 15/680 neu) aller Fraktionen und der Abgeordneten des SSW. In diesem Antrag wurden sehr deutlich die Punkte aufgezeigt, welche inhaltlich in den geforderten Bericht einzube- ziehen sind.

Grundlage für den uns jetzt vorliegenden Bericht (Drucksache 15/1093) war im wesentlichen die überarbeitete Fassung eines gemeinsamen Konzepts von Vorstand und Beschäftigten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Unter diesem Aspekt möchte ich dann auch zunächst auf die Verbraucherzentrale SH eingehen. Das gemeinsame Konzept von Vorstand und Beschäftigten wird – zumin- dest seit Vorlage eines Schreibens der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 5.7. dieses Monats – wohl doch nur recht einseitig vom Vorstand der Verbrau- cherzentrale SH getragen.
Allein dieser Widerspruch zeigt auf, wie wenig Gemeinsamkeiten zum Inhalt des Kon- zepts bestehen. Und der Inhalt des Konzepts ist zwar überarbeitet, es kommt jedoch am Ende wenig grundsätzlich neues dabei heraus.


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Bei der Aufgabenüberprüfung und dem vorgegebenen Leitsatz des Abbaus von Mehr- fachangeboten sind grundsätzlich keine Abstriche gemacht worden. Dies mag an den gesellschaftlich vorgeformten Bedürfnissen liegen, denn etwas abzugeben fällt man- chen schwer.

Und Neues ist oft Anlass für Ärger, eine Last, Beleidigung, wenn etwas lange Bestand hatte. Hier muss zwingend erneut eine Aufgabenüberprüfung stattfinden, die Unter- scheidung von schwächeren und stärkeren Leistungsbereichen, wobei die Aufmerk- samkeit von ersterem auf letzteres zu lenken ist.

Bei der flächendeckenden Beratung sollte besser einmal definiert werden, warum denn die ausgesuchten 5 Standpunkte die Präsenz im Lande herstellen. Darüber mögen Bürgerinnen und Bürger anders denken, die nicht nahe der Standorte leben.

Auch die Öffnungszeiten lassen die Frage zu, inwieweit sie bürgerfreundlich ausgelegt sind. Denn ab Freitag 13.00 Uhr und an Samstagen, immer dann wenn Bürger Zeit haben, können sie die Verbraucherzentrale eben nicht erreichen.

Besonders vermisse ich bei den Standorten die Einbeziehung der finanziellen Beteili- gung der größeren Kommunen wie z.B. Kiel und Flensburg. Und auch die Stärkung der Eigenfinanzierung kommt ein wenig zu kurz. Warum müs- sen immer andere wie beispielsweise die Stiftung Warentest Vorreiter sein, diesmal in der Gebührenpflicht, wie am 22. Juni in der Zeitung zu lesen war. Warum kann nicht die Verbraucherzentrale Vorreiter oder auch Vorbild für eine Sache sein?

Den Bereich der Kooperationen, der für die wirtschaftliche Seite ja eine markante Rolle spielen kann, wurde in dem Konzept zum größten Teil vernachlässigt. Dass die Verbraucherzentrale bestrebt war und ist, Kooperationen einzugehen, ist sicherlich zu begrüßen. Diese Bestrebungen müssen jedoch sehr viel intensiver vorangebracht werden, weil sie ebenfalls der finanziellen Stärkung dienen können. -3-



Sind auch die verschiedenen Handlungsschritte im Konzept ausführlich aufgezeigt, so vermisse ich insgesamt ein klares und eindeutiges Ziel, welche Bündelung von Kom- petenzen bei veränderten Strukturen sinnvoll sein könnte und nicht Anpassung an den Durchschnitt um jeden Preis.

Grundsätzlich aber ist festzustellen, dass das Konzept – und Konzept bedeutet einen Entwurf – die Möglichkeit bietet, hier prozessorientiert weiterzuarbeiten. Es bietet gute Ansätze, die weiter ausgearbeitet und hilfreich begleitet werden müssen. Dieses ist genauso schwierig wie notwendig.

Für mich sind hier auch insbesondere die Fragen der betriebswirtschaftlichen Beurtei- lung ausführlich zu diskutieren und nach bestimmten Zeitabläufen, also innerhalb des weiteren Prozesses, zu überprüfen.

Und daran anknüpfend haben wir uns dann auch immer wieder die Frage zu stellen, was denn Maßstab für die Förderung sein soll. Dies erscheint unzweifelhaft, denn Maßstab kann hier nur lauten: sinnvoll und brauchbar.

Der aus dem Konzept abgeleitete Bericht stellt uns weiterhin ein Netzwerk der Ernäh- rungsberatung dar, welches ich für gut und in weiten Teilen nachvollziehbar halte. Die Schwerpunktsetzung in der Ernährungsberatung im Rahmen des Verbraucher- schutzes und damit eingebunden auch die Qualitätstore setzt hier neue Maßstäbe, dich ich für dringend notwendig halte. Hier besteht die Möglichkeit, dass das Land Schleswig-Holstein Maßstäbe setzt und diese auch beim Bund in die bevorstehenden Beratungen einbringt. Hier verweise ich auf den gerade vorgelegten von Wedel Bericht, in dem zwar Vor- schläge zu organisatorischen Veränderungen erfolgen, immer aber auf zunächst rich- tungsweisende Entscheidungen und Beratungen auch auf Länderebene verwiesen wird, dort wo die Länder auch die Kompetenzen haben. -4-



Die Bündelung von vielen vorhandenen aktiven Kompetenzen zu einem Netzwerk der Ernährungsberatung ist sinnvoll, durchführbar und vor allem pragmatisch.

Wir alle sollten also mit Intelligenz die neu zu strukturierende Verbraucherarbeit beglei- ten. Denn Intelligenz ist die Fähigkeit, Probleme zu lösen, sich an neue Situationen anzu- passen, abstrakte Vorstellungen, Ideen und Begriffe zu entwerfen und von Erfahrun- gen zu profitieren.

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