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Christel Happach-Kasan: "Verbraucherschutzbericht der Landesregie rung steht im Schatten des Pleitegeiers"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 257/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, den 12. Juli 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Christel Happach-Kasan: „Verbraucherschutzbericht der Landesregierung steht im Schatten des Pleitegeiers“In ihrem Redebeitrag zu TOP 61 (Verbraucherschutz in Schleswig- Presseinformation Holstein) erklärte die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Happach-Kasan:„Es ist leider so. Auch die Inhalte des Berichts der Landesregierung über den Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stehen im Schatten des „Pleitegeiers“. Es ist immer wieder bemerkenswert, wie die Landesregierung in ihren Beiträgen betont, wie ernst sie gerade die sozialen Interessen der Menschen im Lande nimmt. In der Konsequenz werden dann Reformen vorangebracht, die letztlich nur der desolaten Haushaltssituation Rechnung tragen.Sie wollen beim Verbraucherschutz umstrukturieren, konzentrieren und effizienter handeln. Das spart Geld und führt im Ergebnis zu weniger Zuschüssen für die Verbraucherzentralen. Für die Verbraucherzentralen bedeutet dies Gebührenerhöhung, 0190-Telefonnummern, Schließung von einzelnen Einrichtungen und Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen.Für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes entstehen höhere Hürden für die Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen durch weitere Wege, weniger persönliche Beratung und höhere Kosten.Lobenswert an dem vorgelegten Bericht ist dann allerdings, dass herausgestellt wird, welche Institutionen neben den Verbraucherzentralen auch speziell Ernährungsberatung für die Menschen im Lande durchführen. Hier sind die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, die Landwirtschaftskammer, die Ernährungsmedizinische Beratungsstelle der Universität Kiel, die Ernährungsberater der Krankenkassen, die freiberuflichen Ernährungsberater, die Kommunen und die Fachapotheker zu nennen.Es scheint in der Tat notwendig, zumindest die mit öffentlichen Mitteln geförderten Institutionen weiter zu straffen. Das hat neben den Kostenvorteilen auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher 2 unmittelbare Vorteile. Durch das jetzige Überangebot an Ernährungsberatungsstellen ist es für die Menschen eher verwirrend, welche konkrete Stelle sich am besten mit ihrem konkreten Problem auskennt.Insofern unterstützen wir auch das von der Landesregierung vorgestellte Netzwerk für Ernährungsberatung, das innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgebaut werden soll und von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als zentrale Koordinierungsstelle entwickelt werden soll.Einen kleinen Seitenhieb kann ich mir aber nicht verkneifen. Wenn Sie in Ihrem Bericht erwähnen, dass die Kommunen vor Ort die flächendeckende Ernährungsberatung entsprechend dem neuen Gesundheitsdienstgesetz vornehmen sollen, dann stelle ich fest, dass das nicht ganz unumstrittene Gesundheitsdienstgesetz (GDG) nun gerade gestern in den Ausschuss verwiesen worden ist und damit noch nicht in Kraft getreten ist undSie mit denen durch das GDG an die Kommunen übertragenen Aufgaben gleichzeitig im Sinne des Konnexitätsprinzips auch deren Finanzierung sicherzustellen haben.Wenn Sie also unter dem Punkt Kosten des Netzwerks lediglich die Kosten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Koordination ausweisen und nicht auf weitere Kosten hinweisen, wie sie beispielsweise durch das GDG entstehen, dann ist der Bericht insoweit unvollständig.Wenn es insgesamt um das Thema Verbraucherschutz geht und dieser Bericht sich an den Tätigkeiten der Verbraucherzentralen orientiert, dann vermisse ich allerdings konkretere Konzepte zu den übrigen Bereichen des Verbraucherschutzes.Verbraucherschutz und Verbraucherberatung ist ja nicht nur auf das Thema Ernährungsberatung begrenzt. Ich nenne hier nur beispielsweise die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energieberatung sowie allgemeine Information über Produkte und Dienstleistungen. Es geht bei Verbraucherberatung eben nicht nur um Gesundheit, sondern auch um wirtschaftliche Interessen der Menschen. Dazu sagt dieser Bericht nicht viel. Da besteht Nachbesserungsbedarf.Dieser Bericht wird weiter im Ausschuss zu bereden sein. Dazu werden wir uns vielleicht auch noch für den Ernährungsbereich die Kommunen und die deutsche Gesellschaft für Ernährung anhören. Wir sind den Menschen im Land ein ordentliches Konzept für die zukünftige Verbraucherberatung schuldig.“