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Arno Jahner zu TOP 24: Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellArno Jahner zu TOP 5:GesundheitsdienstgesetzFrau Ministerin Moser, ich gratuliere Ihnen und Ihrem Haus für dieses erstmals nach dem Jahre 1979 überarbeitete Gesundheitsdienstgesetz! Mit der Novel- lierung dieses Gesetzes ist es Ihnen gelungen deutlich zu machen, wie in Pa- ragraf 2 besonders hervorgehoben, dass zukünftig in diesem Bereich Mana- gement gefragt ist. Die Koordinierung zeigt ein neues, modernes Verständnis von Staat, der nicht vorschreibend bis ins letzte Detail alles regeln will, son- dern eher vermittelnd, koordinierend, vernetzend tätig ist.Die Übertragung der Aufgaben an die Kreise und kreisfreien Städte betont das Prinzip, möglichst viel vor Ort zu regeln und macht die Deregulierungsbestre- bungen des Landes deutlich. Unterstützt wird diese Ausrichtung durch die an- zustrebenden Vereinbarungen mit den Kosten- und Leistungsträgern.Ich will auch noch einmal ausdrücklich meinen Dank an die von Ihnen erwähn- te Arbeitsgruppe ausdrücken. Diese Art von Zusammenarbeit stellt sicher, dass sich die Auszuführenden dieses Gesetzes in ihrer Arbeit wiederfinden.Ohne nun detailliert auf die einzelnen Paragrafen eingehen zu wollen, sind es einige doch wert, besonders hervorgehoben zu werden. Da sind z.B. die Para- grafen 4 und 5, in denen die regionalen Kompetenzen besonders gestärkt Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-werden. Die Informations- und Anhörungspflicht der Beteiligten wird ausdrück- lich hervorgehoben oder aber, wie im Paragraf 5, festgeschrieben, wie die Kreise und kreisfreien Städte ihre aktive Gesundheitspolitik in eigener Verant- wortung verpflichtend durchzuführen haben. Was nun die Gesundheitsbericht- erstattung angeht, haben wir zwar volles Vertrauen in die Regelungen, die den Datenschutz angehen. Dennoch sollte hierauf ein besonderes Augenmerk verwandt werden. Positiv sehen wir, dass mit der Erhebung von Daten auch die Auswirkungen der kommunalen Gesundheitspolitik evaluiert werden kön- nen.Ein heikler Punkt dieses Gesetzes scheint der im Paragraf 7 geregelte Bereich der Jugendzahnpflege und hier besonders die Gruppenprophylaxe zu sein. Auch uns haben Briefe der Kommunalen Spitzenverbände und der Zahnärzte- kammern sowie der Kostenträger erreicht. Sie, Frau Ministerin, sind in Ihrer Rede ausdrücklich auf dieses Thema eingegangen. Ich will noch einmal auch im Namen meiner Fraktion deutlich machen, dass dieses ein Punkt ist, wo un- bedingt eine Koordinierung der Beteiligten stattfinden muss.Das SGB (Sozialgesetzbuch) V mit seinem Paragraf 21 sehen wir auch als Grundlage eines Sicherstellungsauftrages. Und ich sehe die Umsetzung die- ses Paragrafen auch als Herausforderung an, das in diesem Gesundheits- dienstgesetz geforderte Gesundheitsmanagement mit Leben zu erfüllen. Ich bin sicher, die Kommunen werden sich ihrer Verpflichtung in dieser Sache be- wusst sein und sich nicht zurückziehen, wie es oftmals angenommen wird. Das Land, der Gesetzgeber also, sollte sich besonders in die Pflicht nehmen.Was den Paragraf 14 Absatz 3 angeht, so ist hier die Festlegung, dass er die Ausbil- dung in Gesundheitsberufen regeln kann. Dies könnte z.B. in den Pflegeberufen wei- terhin eine Rolle spielen, so lange die bundesweiten Regelungen zur Altenpflegeaus- bildung nicht greifen können. -3-Zum Schluss will ich noch einmal deutlich sagen: Wir erwarten eine konkrete und an den Menschen orientierte Umsetzung des Gesundheitsdienstgesetzes. Möglichkeiten für Kreativität und Innovationen lässt dieses Gesetz zu, ja es erwartet sie geradezu. Moderne Zeiten fordern modernes Handeln, fordern – ich wiederhole mich gern – ein gutes Gesundheitsmanagement. Das novellierte Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein ist eine gute Grundlage und Arbeitsbasis.