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09.08.01 , 14:39 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel und Irene Fröhlich: Maßnahmenkatalog für mehr Tierschutz in Schleswig-Holstein

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 224.01 / 09.08.2001



Praktische Maßnahmen für mehr Tierschutz in Schleswig-Holstein
Aus Anlass eines tierschutzpolitischen Pressegesprächs erklären der Fraktionsvorsitzen- de Karl-Martin Hentschel und die umweltpolitische Sprecherin Irene Fröhlich:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag setzt sich für einen respektvollen Umgang mit Tieren ein, unter Anerkennung ihrer Lebensrechte und ihres Rechts auf Würde. Weite Teile der Bevölkerung lehnen Grausamkeiten gegenüber Tieren ab - gleichzeitig verursacht vor allem die intensive wirtschaftliche Nutzung erhebliches Leid, von dem wiederum die VerbraucherInnen aufgrund der niedrigen Preise profitieren.

Trotzdem wächst die Zustimmung zur Verankerung des Tierschutzes in den Verfassungen von Bund und Ländern. Bereits in elf deutsche Landesverfassungen ist der Schutz der Tiere aufgenommen worden. Diese Verankerung in den Verfassungen hat zum einen eine hohe symbolische Bedeutung, zieht zum anderen aber auch praktische Konsequenzen für das staatliche Handeln nach sich. In der Rechtsabwägung zwischen dem Tierschutz und den In- teressen der Wirtschaft sowie der Forschung wird der Tierschutz gestärkt: Der Ermessens- spielraum von Behörden wird eingeschränkt, der Landesgesetzgeber wird stärker gebunden, das Land wird als Tierhalter verpflichtet, sowie als Gestalter von Lehrplänen und Ausbil- dungsordnungen für Schulen und Hochschulen. Nachdem im Frühsommer der Tierschutz durch Zustimmung aller Fraktionen in die Landes- verfassung von Nordrhein-Westfalen aufgenommen wurde, haben wir noch einmal öffentlich eine Verfassungsergänzung in Schleswig-Holstein gefordert. Die Reaktionen der Fraktionen von CDU und FDP waren ablehnend.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat daher einen Aktionsplan Tierschutz erarbeitet, der sowohl landespolitische Maßnahmen, wie auch bundespolitische Initiativen beinhaltet und ohne Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, indem die bisherigen Aktivitäten ge- bündelt und verstärkt werden. Aktuelle Problemfelder im Tierschutz sind unter anderem: Die nicht artgemäße Tierhaltung in der Landwirtschaft und die Tiertransporte, Tierversuche in der Wirtschaft und der wissenschaftlichen Forschung sowie nicht artgerechte Haltung von Zirkus- tieren und Tieren in Tierparks. Verbesserungen gilt es auch im Bereich der Tierzucht und Heimtierhaltung zu erreichen.

Maßnahmen in Schleswig-Holstein:

1. Erlass von Tierhaltungs-Verordnungen für all die Nutztierarten, für die es keine bun- desweiten Regelungen gibt, z.B. Mastgeflügel, Kaninchen, Straußen. Der Haltung die- ser Arten muss hohe Aufmerksamkeit zukommen, weil ihr Fleisch vor dem Hinter- grund von BSE und MKS verstärkt nachgefragt wird.

2. Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände nach dem Vorbild des Klagerechts für Umweltverbände bei staatlichen Verstößen gegen Naturschutzrecht.

3. Überprüfung der Kriterien für die artgerechte Tierhaltung bei der Vergabe von Lan- desfördermitteln: Obwohl die Vergabe mittlerweile an die artgerechte Tierhaltung gebunden ist, muss diese stärker anhand der Belange des Tierschutzes definiert wer- den.

4. Weitere Verstärkung der Kontrollen von Tiertransporten, Gewährleistung eines re- gelmäßigen Kontrolldienstes in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, sowie der Tierhal- tungen im Zirkus und auf Jahrmärkten. Dazu gehört auch der Ausbau der Auffangsta- tion in Kappeln, damit Tiere ggf. sichergestellt werden können. 5. Konkretisierung und Vereinheitlichung des erforderliche Sachkundenachweises für Personen, die mit Zootieren oder Zirkustieren arbeiten. Das gleiche gilt für das Per- sonal von Tiertransporten in den Bereichen, in denen noch keine bundesrechtliche Regelung vorliegt.

6. Überprüfung der Bewirtschaftung der Landesliegenschaften und der landeseigenen Betriebe hinsichtlich ihrer Beachtung von Tierschutzbelangen.

7. Deutliche Reduktion der Tierversuche in Landeseinrichtungen durch Einsatz von Alternativmethoden. In Universitäten sollte dies in die Zielvereinbarungen aufgenom- men werden; Förderung von Alternativmethoden z.B. durch Vergabe eines Landes- Forschungspreises.

8. Überarbeitung der Gefahrhundeverordnung, finanzielle Förderung der Tierheime, die als Folge der Verordnung die Tiere aufgenommen haben. Der Leinen- und Maul- korbzwang anhand von Rassezugehörigkeit wird weder den Belangen des Menschen- schutzes noch des Tierschutzes gerecht.

9. Erweiterung der inhaltlichen Anforderungen an das schleswig-holsteinische Gütesie- gel um tierschutzfachliche Inhalte, z.B. Haltung, Fütterung, Tiertransport.

10. Personelle und organisatorische Stärkung des Tierschutzreferats im Umweltministe- rium.

11. Erstellung eines zweijährlichen Tierschutzberichts und jährliche Veröffentlichung der Tierversuchszahlen.

12. Einbeziehung des Tierschutzbeirats in alle tierschutzrelevanten Entscheidungen des Landes.

Initiativen auf Bundesebene:

1. Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz 2. Verankerung der Verbandsklage für Tierschutzverbände (s.o.) auch in Bundesgeset- zen, damit sie bundesweit ermöglicht werden.

3. Änderung von Rechtsvorschriften, die eine nicht artgerechte Tierhaltung erlauben, z.B. Hennenhaltungs-Verordnung.

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