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09.08.01 , 14:57 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Eine Verfassungsänderung würde völlig falsche Erwartungen wecken"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 286/2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Kiel, Donnerstag, 9. August 2001 Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Pflegemissstände/Volksinitiative/Verfassungsänderung
Heiner Garg: „Eine Verfassungsänderung würde völlig falsche Erwartungen wecken“
Anlässlich der Berichterstattung über aufgedeckte Pflegemängel in schleswig-holsteinischen Pflegeheimen sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:



Presseinformation „Weder mit einer Ergänzung der Landesverfassung noch mit Präambeln vor Landesgesetzen lassen sich die Missstände in der Pflege beheben. So gut gemeint diese Volksinitiative auch sein mag, bei Betroffenen und Angehörigen werden lediglich Erwartungen geweckt, die unter den gegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Solche Willensbekundungen ändern aber auch nichts am Status Quo – was ebenso schlimm ist wie falsche Erwartungen in der Bevölkerung zu wecken.
Das Problem der immer öfter aufgedeckten Mängel nährt sich vor allem aus der demografischen Entwicklung sowie der Finanzierung der Kosten der Pflege.
In den kommenden Jahrzehnten nimmt die Zahl der 60 Jahre alten und älteren Menschen von heute rund 23% auf über 35% in 2030 zu. Mit dieser Entwicklung einher geht der Anstieg der sogenannten hochbetagten Bevölkerung, der über 80 Jahre alten und älteren Frauen und Männer.
Die alters- und geschlechtsspezifische Pflegefalleintrittswahr- scheinlichkeit beträgt heute bei einer 85 jährigen Frau 43%. Anders ausgedrückt, beinahe jeder zweiten Frau, die 85 Jahre alt oder älter ist droht das Risiko, pflegebedürftig zu werden.
Wer angesichts dieser demografischen Daten und den konsequenterweise hieraus resultierenden Kosten den Glauben verbreitet, eine Änderung der Verfassung führe zu einer Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger beruhigt vor allem das eigene Gewissen. 2 Mit dem Gesetz gewordenen Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ sind es heute – anders als noch vor 10 Jahren – vor allem schwere und schwerste Pflegefälle, die stationär untergebracht werden. Das heißt auch die Struktur der Heimbewohner hat sich drastisch geändert. In vielen Fällen waren und sind Pflegekräfte, Pflegedienstleitungen und Heimleitungen nur unzureichend auf diese Entwicklung vorbereitet.
Hinzu kommt, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger nicht nur vergleichsweise schlecht bezahlt werden sondern sich zunehmend auch einem immer schlechter werdenden Image ihrer Tätigkeit ausgesetzt fühlen.
Das ist das genaue Gegenteil einer notwendigen Attraktivitätssteigerung dieses Berufs, um den zukünftig weiter steigenden Bedarf an professioneller Hilfe zu decken.
Vor diesem Hintergrund sind folgende Maßnahmen auf Landes- bzw. Bundesebene erforderlich:
1. Bundeseinheitliche Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger einschließlich einer verbindlichen Regelung zur Ausbildungsvergütung als Basisausbildung mit anschließender Spezialisierung auf Alten- oder Krankenpflege.
2. Ausstieg aus der umlagefinanzierten Pflegeversicherung, Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Risikovorsorge bei steuerfinanzierter Übergangsregelung.
3. Investition der noch vorhandenen Rücklagen der Pflegeversicherung in den Aus- und Aufbau der Pflegeinfrastruktur einschließlich der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur.
4. Etablierung unabhängiger Kontroll- und Beratungsinstanzen „Pflege-TÜV“ unter Einbeziehung der Haus- und Fachärzte, Heimbeiräte, Angehörigen- und Patientenorganisationen.
Und schließlich können wir uns nicht länger vor der Frage drücken, wieviel unserer immer älter werdenden Gesellschaft Gesundheit und Pflege vor dem Hintergrund massiver sozio-demografischer Verschiebungen wert ist. Das schließt die Forderung nach Eigenvorsorge und die Eigenbeteiligung jedes einzelnen, der hierzu in der Lage ist, ausdrücklich ein“, so Garg abschließend.

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