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04.09.01 , 12:15 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Freie Banken für freie Bürger

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F.D.P. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.
Nr. 301/2001 F.D.P. Fraktion im Hildesheim, Dienstag, 4. September 2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Sperrfrist: heute, 18:30 Uhr Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Es gilt das gesprochene Wort! E -Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp- sh.de Wolfgang Kubicki: Freie Banken für freie Bürger
In seiner Rede anlässlich einer Veranstaltung des FDP-Kreisverbandes Hildesheim sagte der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:
„Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Sie in Ihrem Wahlkampf zu unterstützen. Ich tue dies ausgesprochen gerne, denn bei



Presseinformation unserem gemeinsamen Ziel, als FDP eine Partei für das ganze Volk zu sein, müssen wir Liberale uns auf allen Ebenen gegenseitig helfen.
Wenn wir alle an einem Strang ziehen, werden wir die Wählerinnen und Wähler von unserer Kompetenz überzeugen—im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden. Und in den Gemeinden wird Politik am ehesten greifbar.
Ein alter Spruch besagt, auf Kommunalebene sei die Politik noch am ehesten von Sacharbeit geprägt. Es gibt keine roten oder schwarzen Kanaldeckel, sondern eben nur Kanaldeckel. Die Farbe der Kanaldeckel in Ihren Gemeinden ist unwichtig—ich plädiere im Zweifel für blau-gelb.
Wichtig dagegen ist, dass die Politik in den Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger gemacht wird. Und hier plädiere ich ganz entschieden für blau-gelbe Politik—denn wir Liberalen sind die Einzigen, deren Politik sich konsequent an der Freiheit und am Wohlergehen des einzelnen Menschen ausrichtet.
Diese Politik für die Menschen zahlt sich aus: Die Kommunalwahlen der vergangenen Monate zeigen es deutlich. Wir Liberale ernten die Früchte harter Arbeit. So soll es sein: Harte Arbeit wird belohnt—wenn sie gut ist. Und unsere Arbeit ist gut, deshalb wird die FDP in Niedersachsen erfolgreich sein und deshalb werden Sie hier in Hildesheim erfolgreich sein.
Ein wichtiger Bereich der Kommunalpolitik sind die Sparkassen. Angesichts der finanziellen Lage der Kommunalhaushalte schlummern in den Sparkassen vielerorts die letzten Reserven, mit denen Kommunalpolitiker finanziellen 2 Handlungsspielraum gewinnen können. Gut für die Kommunalpolitiker—könnte man meinen.
Aber ich denke, wir sollten uns davon leiten lassen, was gut für die Bürgerinnen und Bürger ist. Diesem Ziel sind alle Kommunalpolitiker verpflichtet. Deshalb sollten wir die Frage nach der Rechtsstellung der Sparkassen nicht davon abhängig machen, was gut für die Kommunalpolitiker ist, die gerade die Mehrheit haben.
Die Frage nach der Rechtsstellung der Sparkassen müssen wir Liberale danach beurteilen, was gut für die Bürgerinnen und Bürger ist—und zwar nicht nur heute und morgen, sondern auch nächstes Jahr und im nächsten Jahrzehnt.
Mittel- und langfristig gibt es aus meiner Sicht nur eine wirkungsvolle Lösung für das deutsche Sparkassenwesen: Die Sparkassen müssen von den staatlichen Fesseln befreit werden.
Nur so werden die Sparkassen im Wettbewerb bestehen können, nur so werden sie auch weiterhin das leisten können, was sie auszeichnet: Dienstleistungen für die Menschen vor Ort. Freie Banken für freie Bürger, das ist mein Motto.
Um dieses Motto stichhaltig zu begründen, möchte ich etwas weiter ausholen— ich möchte sogar ganz weit ausholen und beginne mit der Weltwirtschaft.
Das Weltbruttoinlandsprodukt wächst derzeit mit einer Rate von knapp 2,5%. Aus deutscher Sicht ein hervorragendes Ergebnis—wie froh wäre der Bundeskanzler, wenn er dieses Wachstum für Deutschland verkünden könnte— aber wer wie Schröder mit voller Kraft auf die Bremse tritt, sollte sich nicht wundern, wenn das Auto langsamer wird und ins Schleudern gerät.
Zurück zur Weltwirtschaft: knapp 2,5% Wachstum—ganz ordentlich könnte man meinen. In der Weltwirtschaft bedeutet weniger als 2,5% Alarmstufe rot: Die Welt ist in der Rezession. Denn durchschnittlich wächst die Weltwirtschaft seit Jahrzehnten mit 3,5% bis 4%.
Trotz der planetaren Rezession wächst der internationale Handel ungebremst; in diesem Bereich sind Wachstumsraten seit Jahren im zweistelligen Bereich, nicht einmal die Asienkrise konnte dies verhindern. Was hat das mit unseren kommunalen Sparkassen zu tun? Nun, es gibt einen Sektor in der Weltwirtschaft, dessen Wachstum noch weit über dem des Welthandels liegt: den Finanzsektor.
Der internationale Finanzsektor wächst stärker als alle anderen Branchen auf dieser Welt, die Innovationsrate ist höher als in fast allen anderen Branchen dieser Welt. Es gibt keine Branche, auf die das Schlagwort „Globalisierung der Märkte“ so genau passt, wie auf die Finanzmärkte.
Eine weitere Zahl soll dies verdeutlichen: Auf dem internationalen Devisenmarkt werden täglich Geschäfte im Wert von 2 Billionen US-Dollar abgeschlossen— eine zwei mit zwölf Nullen dahinter. 2 Billionen US-Dollar: Es ist mehr als die deutsche Wirtschaftsleistung eines ganzen Jahres, die hier pro Tag gehandelt wird. 3 Ähnliches gilt auch für die internationalen Kapitalmärkte. Auf diesen Märkten geht die Sonne niemals unter. Wochenende und Feiertage sind unbekannt. Das ist der Rahmen, in dem sich selbstverständlich auch die deutschen Banken bewegen—und eben auch unsere kommunalen Sparkassen.
Viele Menschen sorgen sich ob der Kräfte, die sich auf diesen weltumspannenden Finanzmärkten zusammen finden, ja manchmal auch zusammenbrauen—können. Diese Sorgen dürfen wir nicht einfach so vom Tisch fegen. Wir müssen sie ernst nehmen. Wir Liberale müssen den Menschen vor allen Dingen eines überzeugend verdeutlichen:
Wir Deutsche können uns von den internationalen Märkten nicht abschotten. Wir exportieren knapp ein Drittel unseres Bruttoinlandsproduktes und importieren ungefähr genauso viel. Wir Deutsche brauchen den freien Handel mit Waren, Dienstleistungen und eben auch Kapital; dieser freie Handel ist eine der wichtigsten Quellen unseres Wohlstandes in Deutschland.
Und selbst wenn wir es versuchten: Wir können uns gar nicht von diesen Märkten abschotten. Unsere Chance liegt dari n, die Herausforderungen globaler Wirtschaftsbeziehungen anzunehmen. Je früher, je konsequenter und je umfassender wir mit diesen Herausforderungen wachsen, desto besser werden wir Freiheit und Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erhalten und ausbauen können. Und dazu brauchen wir freie Sparkassen für freie Bürger.
In Deutschland besteht das Bankensystem aus zwei Bereichen. Einerseits gibt es die privaten Geldinstitute, andererseits die öffentlich-rechtlichen Banken. Die privaten Banken lassen sich in Kapitalgesellschaften und Genossenschaftsbanken unterteilen.
Zu den öffentlich-rechtlichen Banken gehören die Bundesbank mit den Landeszentralbanken, die Landesbanken und Sparkassen sowie die öffentlich- rechtlichen Förderinstitute, wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die landeseigenen Investitions- und Bürgschaftsbanken.
Was unterscheidet öffentlich-rechtliche Banken von den privaten? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst darüber klar werden, was eine private Geschäftsbank macht. Sie betätigt sich als Makler zwischen Sparern und Kreditnehmern und erbringt grundsätzlich zwei Leistungen:
Erstens nimmt sie Ersparnisse entgegen und zahlt dem Sparer dafür ein Entgelt; zweitens verleiht sie die Ersparnisse an Kreditnehmer und bekommt dafür ein Entgelt. Die Bank lebt von der Differenz dieser Entgelte, deswegen sind Zinsen für Kredite höher als die Zinsen auf Einlagen.
Das ist so, seitdem es Banken gibt, daran hat sich bis heute nichts geändert, und es wird sich in absehbarer Zukunft nichts daran ändern. Banken entstanden im Mittelalter in den norditalienischen Stadtstaaten auf den Marktplätzen: Die Geldhändler stapelten ihr Kapital auf einem Tisch—italienisch „banco“—und wenn der Tisch leer war, dann hieß es „banco rotto“—leerer Tisch. 4 Das auch ist ein gutes Motto für die Politik von rot-grün, eagl ob auf Bundes- oder Länderebene: An runden Tischen werden die Probleme mit ruhiger Hand ausgesessen, Ergebnis: leerer Tisch—rot-grün ist banco rotto; Schröder und Co. haben ihr Kapital verspielt—nein, nicht ihr Kapital, unser Kapital haben sie auf den Kopf gehauen.
Zurück zu den Banken: Einlagen sammeln und weiterverleihen, das ist der Kern des Bankgeschäftes. Worin unterscheiden sich öffentlich-rechtliche Banken von privaten?
Zunächst zur Zentralbank: Das Zentralbanksystem mit EZB, Bundesbank und Landeszentralbanken trägt die Verantwortung für die Geldversorgung unserer Wirtschaft. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, stets soviel Geld im Umlauf zu halten, dass erstens der Wirtschaftsmotor gut geschmiert ist und zweitens der Wirtschaftsmotor nicht wegen Geldüberfluss absäuft.
Damit das funktioniert, haben deutsche Politiker schon vor langer Zeit entschieden, ihren Einfluss auf die Zentralbank und damit die Geldpolitik zu minimieren, denn wir wissen es alle: Kasse macht sinnlich. Deshalb war die Bundesbank unabhängig und ist nach 1973 zur erfolgreichsten Zentralbank der Welt aufgestiegen. Deshalb ist die EZB nach dem Vorbild der Bundesbank unabhängig.
Das war gut so, das ist gut so, und das sollte so bleiben. Ich komme allerdings nachher noch einmal auf die Erkenntnis zurück, dass Kasse sinnlich macht. Festzuhalten bleibt, dass die Zentralbank grundsätzlich keine Einlagen sammelt: sie verleiht in erster Linie Geld an die Geschäftsbanken, das die Zentralbank selbst druckt.
Zu den öffentlichen Förderinstituten: Subventionen addieren sich in den laufenden Haushalten von Bund und Ländern zu einem dreistelligen Milliardenbetrag. Diese Mittel werden von Staats wegen an solche Unternehmen vergeben, von denen die jeweilige Regierung glaubt, dass sie dieses Geld besonders gut gebrauchen können.
Aus Sicht der jeweiligen Regierung können diese Unternehmen die Subventionen deshalb so gut gebrauchen, weil sie entweder sehr gute Cha ncen im Wettbewerb haben—das nennt man dann die Förderung von Wachstums- und Innovationen—oder weil sie so schlechte Chancen im Wettbewerb haben— dann heißen die Subventionen Wettbewerbshilfe.
Sie sehen, Subventionen haben viele Mütter und Väter mit noch viel mehr gut gemeinten Gründen. Eines haben sie alle gemeinsam: Subventionen haben wenig mit Wettbewerb, Chancen und Erfolg zu tun—im Gegenteil: Grundsätzlich sind Subventionen politisch motivierte Umverteilung, die allen Beteiligten schadet, vor allen Dingen den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie müssen nämlich erst die Steuern zahlen, um die Subventionen zu finanzieren, und anschließend höhere Preise am Ladentisch.
Trotz dieser Erkenntnis verabschiedet sich keine Partei ganz von den Subventionen, und wenn wir schon Subventionen zahlen, dann sollte die 5 Organisation von Profis übernommen werden, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln und dem Kreditrecht unterworfen sind. Wir Liberale stehen dafür, dass die Förderinstitute übersichtlich organisiert und transparent geführt werden. Nur so können wir eine hinreichende politische Kontrolle sichern sowie Filz, Seilschaften und Wildwüchse vermeiden.
Vergleichen wir die Förderinstitute mit den privaten Geschäftsbanken: Die Förderinstitute verleihen Geld, aber sie sammeln keine Einlagen; ihr Kapital erhalten sie aus den öffentlichen Haushalten.
Die Steuerzahler leisten die Einlagen, bekommen erstens keine Zinsen dafür, haben zweitens keinen Einfluss auf die Kreditvergabe und dürfen drittens für die Schulden haften. Deshalb sind diese Förderinstitute allerorten bei den Regierungen so beliebt, bei denen die Überzeugung herrscht, vor allen Dingen der Staat wisse, wie man privatwirtschaftlich erfolgreich ist.
Deshalb ist Bill Gates ja auch Beamter, und die öffentlichen Haushalte schwimmen im Geld—oder etwa nicht?
Festzuhalten bleibt, dass die Förderinstitute keine Banken im eigentlichen Sinne sind, sondern staatliche Subventionsverteiler. Da hier mit Steuergeldern gewirtschaftet wird, sollten diese Institute öffentlich-rechtlich organisiert bleiben.
Es bleiben die Landesbanken und Sparkassen. Diese Banken sind öffentlich-rechtlich organisiert, durch staatliche Garantien vor Verlusten und Pleite geschützt und machen zu weit über 90% ihrer Tätigkeit folgendes: Sie sammeln Einlagen privater Sparer und verleihen diese Einlagen weiter.
Jetzt werden Sie alle sagen: „Aber das ist ja das Gleiche, was die privaten Banken auch machen!“ Ich sage: Ja, Sie haben recht.
Die Eigentümer der privaten Banken haben das a uch gesagt und sich dann bei der EU-Kommission beschwert, und EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat gesagt: „Ja, Sie haben recht.“
Die staatlichen Schutzgarantien für öffentlich-rechtliche Landesbanken sind ein rechtswidriger Wettbewerbsvorteil. Logischerweise muss dies dann auch für die staatlichen Schutzgarantien gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sparkassen gelten—auch wenn die EU-Kommission dies noch nicht so ausdrücklich gesagt hat. Wer das Gleiche macht wie die privaten Banken, der sollte auch unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie die privaten Banken und nicht vom Steuerzahler dafür subventioniert werden, dass Politiker sich ins Geschäft einmischen.
Die Landesbanken und die meisten Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts; für diese Anstalten gibt es zwei staatliche Schutzgarantien: die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast.
Gewährträgerhaftung bedeutet, dass die Gewährträger gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiten der Anstalten unbeschränkt haften: Die Gewährträger, zum 6 Beispiel Land und Kommunen—sprich: die Steuerzahler—müssen alle Schulden von Landesbanken und Sparkassen bezahlen, die diese nicht zurückzahlen können. Ergebnis: Im Falle einer Pleite von Landesbanken und Sparkassen bekommen alle Gläubiger ihr Geld zu 100% e rsetzt.
Anstaltslast bedeutet, dass die Gewährträger dafür sorgen müssen, dass die Anstalt ihre Aufgaben erfüllen kann. Die Gewährträger—sprich: die Steuerzahler—müssen den Landesbanken so viel Geld geben, dass diese stets alle Schulden bezahlen können. Ergebnis: Landesbanken und Sparkassen können gar nicht erst pleite gehen.
Mittels der Anstaltslast sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Gewährträgerhaftung nicht eintritt.
Solche Schuldner wünscht sich jeder von uns: Egal was passiert, wir bekommen unser Geld auf jeden Fall wieder raus—ohne Abstriche. Leider müssen wir zurück in die Wirklichkeit, und dort gilt: Vieles auf der Welt ist umsonst, aber nichts ist kostenlos.
Die Kosten des staatlichen Schutzes kann man nicht sofort sehen, sie stehen nicht im Jahresabschluss von Landesbanken und Sparkassen. Aber sie sind real. Sie bestehen in einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlich- rechtlichen Banken—und zwar erstens zum Schaden der privaten Banken, auch und vor allen Dingen zum Schaden der kleineren privaten Banken, zum Beispiel der Genossenschaftsbanken.
Viel wichtiger ist jedoch der Schaden für die Verbraucher, die Bürger und Bürgerinnen: Sie erhalten insgesamt weniger Service und müssen dafür mehr Geld bezahlen, als wenn es die Wettbewerbsverzerrung nicht gäbe. Ich betonte es anfangs schon: Wir Liberale stehen für eine Politik für die Bürgerinnen und Bürger; wir wollen mehr Wettbewerb im Finanzsektor, mehr Service und niedrigere Preise. Deshalb müssen Gewährträgerhaftung und Anstaltslast weg. Freie Banken für freie Bürger.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir in Schleswig-Holstein einen ersten Schritt getan: Wir haben einen Gesetzentwurf zur Möglichkeit der Teilprivatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen eingebracht.
Wir konnten uns bei Sozialdemokraten von SPD, Grünen, CDU und SSW leider noch nicht durchsetzen. Was wollen wir? Den Gewährträgern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Sparkassen in Aktiengesellschaften umzuwandeln und anschließend Minderheitsbeteiligungen zu verkaufen.
Dies wäre der erste, zwingend notwendige Schritt, damit die Sparkassen angesichts des wachsenden globalen Wettbewerbsdruckes konkurrenzfähig bleiben können, ohne dass der Steuerzahler immer höhere Zechen zahlen muss. Außerdem wäre es ein weiterer, wichtiger Schritt zu mehr Freiheit und weniger staatlicher Bevormundung: ein Ziel, das uns Liberalen mehr am Herzen liegt als alles andere.
Uns wurden folgende Argumente entgegengehalten: 7 Erstens, die Sparkassen seien schon immer so da gewesen, und das sei gut so.
Zweitens, wenn die Sparkassen teilprivatisiert würden, dann bekämen viele Menschen kein Girokonto mehr.
Drittens, über die Hälfte aller Kredite an klein- und mittelständische Unternehmen würden von Sparkassen vergeben. Bei Teilprivatisierung würden diese Unternehmen alle pleite gehen.
Viertens, da könne ja jeder kommen und etwas ändern wollen.
Das erste und das vierte Argument sind der übliche Aufschrei der Besitzstandswahrer auf der ganzen Welt. Wenn wir uns danach richten würden, liefen wir heute immer noch mit Fellen bekleidet und Keulen bewaffnet den Mammuts hinterher. Als bekennendes Mitglied der Partei für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sagen mir diese Argumente nur eines: Wir haben den richtigen Riecher und sind dem Mammut namens öffe ntlich-rechtliche Banken ganz dicht auf den Fersen.
Das zweite Argument ist sachlich und ernst zu nehmen, aber leicht zu entkräften. In der Tat ist es so, dass nur bei Sparkassen ein Kontrahierungszwang besteht. Nur die Sparkassen müssen jedem Kunden ein Konto eröffnen.
Heutzutage sind Menschen ohne Girokonto nahezu Menschen zweiter oder gar dritter Klasse. Wer sich als Langzeitarbeitsloser um einen Arbeitsplatz bewirbt und noch nicht einmal ein Gehaltskonto vorweisen kann, hat schlechte Karten. Das ist bedauerlich und diskriminierend, aber es ist so.
Diese Erkenntnis ist aber kein Grund, öffentlich-rechtliche Banken zu erhalten. Auch ohne Staatsbanken könnten wir Verhältnisse wie in Großbritannien vermeiden, wo über 10% der Erwachsenen kein Girokonto mehr bekommen.
Wir müssen nur den Kontrahierungszwang auf alle Geschäftsbanken ausdehnen. Damit meine ich nur folgendes: Jede Bank muss jedem Menschen auf Antrag ein Girokonto eröffnen—nicht mehr. Und jeder Mensch hat nur Anspruch auf ein Girokonto—nicht auf mehrere. Der Staat kommt selbstverständlich für die Kontoführungskosten auf, so wie jetzt auch schon. Kein Anspruch auf Überziehungskredit, auf eine BankCard, auf Euroscheck- oder Kreditkarte—nur ein Girokonto, das nicht überzogen werden darf. Wenn die Banken sich dann entscheiden, zusätzliche Angebote zu machen, dann liegt das in ihrer unternehmerischen Freiheit.
In Zeiten, wo von Gesetzes wegen ein Farbfernseher als so überlebenswichtig eingestuft wird, dass er nicht gepfändet werden darf, sollte ein Girokonto auch zum Existenzminimum gehören—aber wie gesagt: nur das Girokonto, nicht der Überziehungskredit. Die privaten Banken werden sich dagegen wehren: aber nichts auf der Welt ist kostenlos. Ich denke, es ist ein kleiner Preis für die privaten Banken, den Ärmsten unserer Gesellschaft eine Dienstleistung zu erbringen, wenn im Gegenzug der Wettbewerbsvorteil der öffentlich-rechtlichen Banken wegfällt.
Die Kreditversorgung der klein- und mittelständischen Wirtschaft sei gefährdet, haben unsere Kritiker gesagt. Dies wäre ein gewichtiges Argument, denn diese 8 Unternehmen sind das Rückrat unserer Wirtschaft, unser Beschäftigungsmotor und unsere Innovationsquelle. Ohne sie wären wir arm dran—ganz arm. Es wäre ein gewichtiges Argument, wenn es denn stichhaltig wäre. Ist es aber nicht.
Erstens, wenn die Sparkassen etwa die Hälfte aller Kredite dieser Kundengruppe geben, wer gibt dann die andere Hälfte? Und warum sind die in der anderen Hälfte nicht schon pleite?
Zweitens, wenn die Sparkassen nur den Unternehmen mit schlechterer Bonität Kredite geben würden—was ich keinesfalls glaube: Unternehmen die Kunden bei den Sparkassen sind, sind genauso kreditwürdig oder nicht kreditwürdig, wie die Kunden der Privatbanken—aber wenn es denn so sei, wie anfangs angesprochen, wie machen die Sparkassen das, wenn sie doch an die gleichen Vorschriften gebunden sind wie die privaten Banken?
Drittens, wenn die Sparkassen ihren Kunden bessere Konditionen einräumen können als andere Banken, warum sind dann nicht alle Mittelständler schon lange ausschließlich Kunden bei den Sparkassen?
Viertens, wie kommt es, dass die Landesbanken und Sparkassen beim Rating grundsätzlich besser dastehen als private Banken, obwohl die öffentlich- rechtlichen ihren eigenen Aussagen zur Folge hauptsächlich die Kunden bedienen, die andere Banken nicht nehmen?
Auf diese vier Fragen hat uns niemand überzeugende Antworten geben können. Im Gegenteil, auf Nachfrage hieß es meistens nur: Erstens, die Sparkassen seien schon immer so da gewesen, und das sei gut so. Viertens, da könne ja jeder kommen und etwas ändern wollen.
Es gibt eben keine überzeugenden Sachargumente mehr dafür, warum wir Deutschen uns ein überteures öffentlich-rechtliches Unternehmenssystem leisten sollten, gerade in dem Sektor, in dem die Marktwirtschaft seit Jahrzehnten ihre größten Erfolge feiert—im Finanzsektor.
Nirgendwo sonst ist der Wettbewerbsdruck so groß. Nirgendwo sonst wirkt sich der globale Wettbewerb lokal so stark aus. Nirgendwo sonst ist die Produktinnovationsrate so hoch. Kein Sektor profitiert in gleicher Weise von der Revolution im IT-Bereich—trotz des dot.com-Sterbens und dem bodenlosen Fall der sogenannten „new economy“.
Lassen Sie mich noch kurz drei weitere Argumente ansprechen, die gegen uns vorgebracht wurden: Erstens , nur die Sparkassen sichern die Präsenz der Banken in der Fläche für alle Bürger. Meine Antwort: Falsch, das tun die privaten Genossenschaftsbanken auch. Außerdem schließen die Sparkassen mindestens genauso viele Zweigstellen wie alle anderen Banken—und zwar aus Kostengründen.
Zweitens, die gesetzlichen Anforderungen an die Bonität der Kreditnehmer werden durch die neuen Vorschriften von BASEL II so hoch, dass nur die Sparkassen die Kreditversorgung des Mittelstandes sichern können. 9 Ich sage: Bei den neue n Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses brauchen die Banken besseren Zugang zu Eigenkapital. Dieses notwendige Eigenkapital für öffentlich-rechtliche Banken können die Steuerzahler nicht mehr aufbringen—und die Steuerzahler sollten es auch nicht mehr aufbringen müssen. Dieses Kapital kann und sollte auf dem Weltkapitalmarkt beschafft werden.
Deshalb brauchen auch die Sparkassen besseren und direkteren Zugang zum Weltkapitalmarkt. Das geht am ehesten, wenn sie als private Kapitalgesellschaft organisiert werden. Deshalb sollten wir diese Möglichkeit des Rechtsformenwandels schaffen und unterstützen.
Drittens, denjenigen, die die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Förderinstitute erhalten wollen, sage ich: Diese Arbeit sollte von den Instituten übernommen werden, die eigens dafür eingerichtet worden sind und parlamentarisch kontrolliert werden—auch auf kommunaler Ebene. Sonst sind die sinnlichen Wirkungen gut gefüllter Kassen zu groß.
Am Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts gibt es keine überzeugenden Gründe mehr dafür, dass der Staat sich als Privatbankier betätigt. Einlagen sammeln und weiterverleihen, dass können private Banken mindestens genauso gut, wenn nicht noch besser.
Deutschland ist die drittgrößte Wirtschaftsmacht auf dieser Welt. Wir leben im Penthouse dieses Planeten. Uns ginge es noch besser, wenn wir folgendes erreichten: Freie Banken für freie Bürger. Auch in Hildesheim.“

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