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26.09.01 , 11:52 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Wir brauchen eine Aufstockung des Steuerfreibetrages"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 319/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, den 26. September 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Große Anfrage zum Ehrenamt Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: „Wir brauchen eine



www.fdp-sh.de Aufstockung des Steuerfreibetrages“ In seinem Redebeitrag zu TOP 11 (Bedeutung und Sicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Das Fazit der Großen Anfrage zum Ehrenamt ist leicht und schnell gezogen:
1. die Landesregierung misst, wie sollte es auch anders sein, dem freiwilligen Ehrenamt herausragende Bedeutung bei und
2. wenn man hinter die Kulissen der immer wieder benützten Superlative schaut, stellt man fest, dass die Landesregierung keine wirksamen Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts ergriffen hat.
Dies ist umso erstaunlicher, als dass sie in ihren Erklärungen und Sonntagsreden immer flammend an die Menschen appelliert, sich für das Ehrenamt zu engagieren.
So ist ja auch das Vorwort in der Großen Anfrage ausgestaltet.
Daher ist für uns der Bereich der Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Tätigkeit der Wichtigste. Hier können wir den Stand und die bereits geleistete bzw. nicht geleistete Arbeit der Landesregierung ablesen.
Im Bereich der Jugend-, Sozial- und Sportarbeit gibt es in Schleswig- Holstein eine Vielzahl von Verbänden, die sich in besonderer Weise auf ehrenamtliches Engagement stützen. Nähere Angaben liegen der Landesregierung aber leider nur über Verbände vor, die Haushaltsmittel des Landes erhalten.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich bin allerdings der Ansicht, dass Konzepte, die man zur Förderung des Ehrenamts erarbeitet, nur dann sinnvoll sind, wenn zuvor ein genauer Überblick über die Strukturen und Arbeit dieser Verbände hergestellt wurde. Dies scheint nicht oder nur ungenügend geschehen zu sein.
Wenn dann nach der Konzeption der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamts gefragt wird, kann man bei dem oben erwähnten Ist-Stand auch nichts Vernünftiges erwarten. So fällt dann auch die Antwort aus.
Zunächst wird betont, dass im Jugendförderungsgesetz die Verpflichtung fortgeschrieben ist, das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen in Verbänden besonders anzuerkennen und zu fördern.
Sie informieren über die Existenz
- der „Demokratiekampagne“ mit den Leitideen „Mitbestimmung und Mitverantwortung“, - der „Aktion Kinderfreundliches Schleswig-Holstein“, - des Projekts „Mitbestimmung“ sowie - „Nutze Dein Recht“.
Wie diese Verpflichtung und die Projekte nun aber organisatorisch umgesetzt werden, bleibt offen.
Auch zum Thema „Ich mach‘ mich stark für Schleswig-Holstein“ werden nur Zielmarken, aber keine konkreten Umsetzungsprojekte benannt.
Auf des Pudels Kern stoßen wir dann ab Seite 22 der Antwort. Dort wird feierlich verkündet, dass durch das Jahressteuergesetz 1999 der steuerfreie Betrag von Einnahmen aufgrund nebenberuflicher Tätigkeiten, die meist der Ausfüllung eines Ehrenamts dienen, von 2400 auf 3600 DM erhöht wurde. Außerdem soll durch die Änderung des Betreuungsänderungsgesetzes des Bundes und die damit verbundene Aufstockung der jährlichen Aufwandspauschale von 375 auf nun 600 DM das Ehrenamt attraktiver gemacht werden.
Sie verkennen also nicht - und das zu Recht – , dass heutzutage für Ehrenamtler in Schlüsselpositionen, wie es beispielsweise Übungsleiter sind, eine finanzielle Absicherung erforderlich ist.
Die Änderung des Bundesbetreuungsgesetzes aber als eigenen Erfolg zu verkaufen, finde ich schon bemerkenswert.
Wir haben bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Einigung zum Steuerfreibetrag ein fauler Kompromiss war. Der Betrag reicht nicht aus und das wissen Sie auch.
Bei dieser Regelung gibt es gravierende Probleme, die wir Ihnen schon oftmals genannt haben, leider bisher ohne Erfolg:
1. Der extrem hohe Verwaltungsaufwand. Die vielen An-, Ab- und Ummeldungen sind durch einen ehrenamtlichen Sportvereinsvorstand nicht mehr zu leisten. Dies gilt für den Aufwand, wie auch für den erforderlichen steuerlichen und versicherungstechnischen Sachverstand. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2. Die ehrenamtlich Tätigen, die ein normales Beschäftigungsverhältnis ausüben, werden am meisten bestraft, denn sie benötigen für den 300,- DM/Monat überschreitenden Betrag eine zweite Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse sechs. Oder aber der Verein muss zu der 10%tigen pauschalen Krankenkasse, der 12%tigen Rentenversicherung auch noch zusätzliche 22 % pauschale Lohnsteuer aus seinem Beitragsaufkommen abführen. Das macht, wenn noch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft hinzugerechnet werden, eine Belastung von ca. 50 % auf die Beträge, welche die Ehrenamtler für ihr Engagement erhalten.
Ich finde es auch völlig unangebracht, wenn dann davon gesprochen wird, man solle nicht für jeden Handstreich die Hand aufhalten. Das tun die ehrenamtlich Tätigen mit Sicherheit nicht.
Wir wollen eine Aufstockung des Steuerfreibetrages, die sich an dem Betrag für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse orientiert. Hätte man bereits diese Anpassung vorgenommen, dann stünden den Ehrenamtlern heute 630,- DM pro Monat als steuerfreie Pauschale zur Verfügung. Ein Betrag, den wir für angemessen halten, der aber mit Sicherheit nicht ausreicht, wenn für jeden Handstreich die Hand aufgehalten wird.
Gerade zu zynisch ist Ihre Antwort auf die Frage, welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Auswirkungen des neuen 630,- DM-Gesetzes auf Verbandsstrukturen, besonders im Bereich Sport hat.
Hier schreiben Sie, das ehrenamtliche Engagement von Übungsleitern sei in Einzelfällen gerade bei Übungsleitern und Vereinsvorständen zurückgegangen. Darüber hinaus lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, aus denen sich konkrete Auswirkungen des 630,-DM-Gesetzes auf Verbandsstrukturen ableiten lassen. Die Landesregierung sei sich der Problematik, welche die Neuregelung des 630,-DM-Gesetzes für das Ehrenamt mit sich bringt, aber bewußt.
Das sind Sie eben nicht. Ich möchte Ihnen daher noch einmal einen Fall aus der Praxis vorstellen:
Der TSV Ellerbek, also der Sportverein meiner Heimatgemeinde, hat etwa 2000 Mitglieder. Für die in diesem Verein ehrenamtlich tätigen Übungsleiter muss der Verein nun 5000,- DM an die Sozialversicherung abführen, zusätzlich die pauschale Lohnsteuer.
Da, wie ich bereits erwähnte, die Abwicklung dieser Zahlungen nicht von den Ehrenamtlern selbst geleistet werden kann, muss ein Steuerberater beauftragt werden, der den Verein zusätzlich mehrere tausend Mark im Jahr kostet.
Das bedeutet, dass pro Mitglied ca. 5-10 DM Kosten entstehen. Hochgerechnet auf 900.000 organisierte Mitglieder in Sportvereinen in Schleswig-Holstein ergibt sich so ein Betrag von mindestens 5 Millionen DM. Eine Summe, die den Sportvereinen dann z.B. für die Anschaffung von Geräten fehlt.
Diese Rechnung habe ich bereits im März aufgemacht. Wären Sie diesem Beispiel in der Konsequenz gefolgt, hätten Sie auch festgestellt, welche Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Auswirkungen die jetzige 630,- DM Regelung auf die Sportvereine hat. Daran hatten Sie aber anscheinend kein Interesse.
Meine Damen und Herren,
stattdessen wird nun im Ministerium von Frau Moser eine zentrale Ansprechstelle für engagierte Menschen geschaffen. Diese soll nach Ansicht der Ministerpräsidentin eine Lotsen- und Servicefunktion wahrnehmen und Bürgerinnen und Bürgern für alle grundsätzlichen Fragen zum freiwilligen, ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement zur Verfügung stehen. Grundsätzlich eine zu begrüßende Maßnahme, zumal dies nach Angaben der Ministerpräsidentin nicht zu höheren Ausgaben im Haushalt führen soll.
Allerdings wird diese zentrale Leitstelle dem Gros der Ehrenamtler nicht weiterhelfen können. Die meisten der ehrenamtlichen Tätigen arbeiten nicht bei Landesprojekten mit, sondern in kleinen Verbänden und Vereinen vor Ort. Sie wollen auch keine Fortbildung, um von der Landesregierung erklärt zu bekommen, wie sie eine bessere Gesellschaft schaffen können.
Die Ehrenamtler erreichen dieses Ziel heute bereits faktisch, indem sie Menschen über Konfessions- oder Nationalitäts- oder sonstige gesellschaftliche Grenzen zusammenbringen, gemeinsame Interessen wecken und so durch das Kennenlernen Verständnis und Toleranz füreinander wecken.
Das funktioniert so in Feuerwehren, in Sportvereinen, in Pfadfindergruppen, Umweltverbänden, sozialen Einrichtungen etc.. Deshalb müssen diese Tätigkeiten auch entsprechend finanziell gefördert werden.
Wir möchten als Fraktion den ehrenamtlich Tätigen im Land unseren herzlichen Dank aussprechen. Sie sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil in unserer liberalen, weltoffenen Gesellschaft.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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