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Günther Hildebrand: "Neues Bundesrichterwahlverfahren ist notwendig"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 320/2001 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, den 26. September 2001 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLGünther Hildebrand: „Neues Bundesrichterwahl- verfahren ist notwendig“ www.fdp-sh.de In seinem heutigen Redebeitrag zu TOP 16 (Bundesrichterwahl) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Wir erinnern uns nur ungern an die Schlagzeilen aus dem Februar über die Nominierung eines schleswig-holsteinischen Richters für die Wahl zum Bundesgerichtshof. Dies warf bei uns und anscheinend auch bei der CDU einige Fragen auf, wie solch eine Situation in Zukunft vermieden werden könnte.Schließlich war es die Landesregierung Baden-Württembergs, die Ende Juli dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Reform der Richterwahl gestartet hat. Der FDP-Justizminister Prof. Dr. Goll hat hierzu einen Gesetzentwurf eingereicht. Dieser fordert, ebenso wie der vorliegende Antrag der Union, eine öffentliche Ausschreibung der freien Richterstellen.Es soll damit erreicht werden, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten auch um die höchsten Richterämter bewerben können, ohne, dass sie von einem Vorschlag eines Mitglieds des Richterwahlausschusses abhängig sind. Im Gegenzug kann dann aber auch nicht eine solche Bewerbung von einem Mitglied des Richterwahlausschusses zurückgezogen werden.Damit wäre das dringendste Problem aus dem Frühjahr gelöst. Es ging ja nicht darum, dass einer der zur Verfügung stehenden Kandidaten nicht vom Richterwahlausschuss gewählt wurde, sondern darum, dass der Betroffene gar nicht mehr zur Wahl stand, weil seine Bewerbung zurückgestellt wurde. Dieses Verfahren wäre bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht mehr möglich und kein Justizminister oder keineChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Justizministerin müsste sich für das Zurückstellen eines Vorschlags rechtfertigen.Wir begrüßen auch, dass neben den Politikern im Richterwahlausschuss von der Union auch eine Erweiterung aus der Richterschaft und der Anwaltschaft beabsichtigt wird. Auf diese Weise wird die Basis im Ausschuss verbreitert und der Stellungnahme des Präsidialrates eine höhere Akzeptanz beigemessen.Unser Änderungsantrag ergänzt den Antrag der Union um zwei Punkte, die auch in der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg zu finden sind.1. Wir möchten, dass die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuss anhand eines rechtlich verbindlichen Anforderungsprofils erfolgt und2. wollen wir, dass der Präsidialrat noch einmal angehört wird, wenn sich der Richterwahlausschuss für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden hat, die bzw. der nach der Stellungnahme des Präsidialrates für ungeeignet befunden wurde.Das hat folgenden Hintergrund:Bereits in der Vergangenheit und auch in diesem Frühjahr wurde immer wieder der Vorwurf der „Politisierung der Richterwahl“ laut. Wir wollen daher mit dem objektiven Anforderungsprofil ein „neutralisierendes Element“ einbauen.Die Kriterien sollen dabei allerdings nicht ins letzte Detail gehen. Dem Wahlausschuss muss selbstverständlich ein eigener Ermessensspielraum bei der Entscheidung erhalten bleiben. Der im Frühjahr erhobene Vorwurf, der Wahlausschuss hätte sich für einen Kandidaten entschieden, dem jegliche fachliche oder persönliche Eignung fehle, sondern vielleicht nur die richtige politische Neigung hat, wäre allerdings vom Tisch.Ein weiterer Beitrag zur Transparenz bei der Richterwahl wäre die Erörterung zwischen dem Präsidialrat und dem zuständigen Bundesminister, wenn der Wahlausschuss einen vom Präsidialrat als ungeeignet eingestuften Bewerber ausgewählt hat.Die Entscheidungsgründe sollten durch den zuständigen Bundesminister dem Präsidialrat dargelegt werden, wenn dieser durch einen entsprechenden Antrag Klärungsbedarf angemeldet hat. Durch dieses Gespräch wäre es möglich, etwaige Missverständnisse zwischen Präsidialrat und dem Richterwahlausschuss aufzuklären, mit der Folge, dass auch hier der oft vorgebrachte Vorwurf der Mauschelei nicht aufrecht erhalten werden kann.Wir möchten,- dass Bundesrichter nicht durch den Vorwurf der Klüngelei beschädigt werden, bevor sie ihren Dienst aufnehmen, - dass die Bevölkerung das größtmögliche Vertrauen in die Bundesrichter hat und - dass sich die besten Kandidaten bei der Wahl zum Bundesrichter durchsetzen. Daher muss das jetzige Wahlverfahren geändert werden.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/