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27.09.01 , 14:51 Uhr
SPD

Maren Kruse zu TOP 6: Landwirtschaftskammergesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 27.09.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Maren Kruse zu TOP 6

Landwirtschaftskammergesetz


Der dem Parlament von der Landesregierung nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein beinhal- tet einige gravierende Neuerungen und Anpassungsmaßnahmen. Es sind notwendige und dringende Maßnahmen, die zum einen auf die strukturellen Veränderungen im Gesamtbereich der Agrarwirtschaft und zum anderen auf die veränderte Situation des öffentlichen Haushalts und der damit verbundenen Förderung zurückzuführen sind.

Leider erlaubt es die Zeit nicht, an dieser Stelle auf alle inhaltlichen Neuerungen ein- zugehen. Deshalb in Kürze die wichtigsten Punkte: Wichtigste Forderung an das Kammergesetz, wie sich in vielen Gesprächen mit den Verbänden, insbesondere mit dem Bauernverband, herauskristallisiert hat, ist die finanzielle Planungssicherheit, die ja auch die Landwirtschaftskammer immer wieder gefordert hat. Und diese Forderung nach Planungssicherheit findet nun erstmalig im vorgelegten Gesetzentwurf ihren Platz. Die Zuschüsse für die Selbstverwaltungsaufgaben sollen bis zum Jahr 2004 schrittweise auf 7 Millionen Mark gesenkt werden. Diese Summe soll nicht mehr – wie bisher – in einem Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr sollen über die Verwendung der Gelder Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ge- schlossen werden. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Dabei werden jährliche Aufgaben und dafür erforderliches Personal definiert und dann in Zielen vereinbart. Der Vorwurf, der Landwirtschaftskammer würden dann die Projek- te inhaltlich von A – Z vorgeschrieben, ist einfach falsch. Denn der Kammer bleibt auch weiterhin ein Gestaltungsspielraum. Ein praktikabler Vorschlag und eine faire Lösung, wie uns die bisher schon mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen be- weisen. Die Kammer erhält durch ihre Zielvereinbarungen erstmalig Planungssicher- heit in der mittelfristigen Finanzplanung.

Und, Herr Kayenburg, bezogen auf Ihre gestrige Rede zum Haushalt, endlich eine Voraussetzung wie Sie sie gefordert haben: ein klares Konzept, eine strukturelle Ände- rung, die dringend erforderlich ist, kein Klein-klein, die Kraft zu einer großen Entschei- dung mit einer klaren Linie. Somit dürfte die CDU-Fraktion zumindest an dieser Stelle große Übereinstimmung finden.

Die Weisungsaufgaben werden wie bisher vom Land getragen, und die Beteiligung des Landes an den Kosten sozialverträglicher Personalreduzierung ist auch gegeben; der vorgesehene Gesamtbetrag von 5,8 Mio DM wird flexibel zur Verfügung gestellt. Dies ist angesichts der Haushaltslage des Landes eine einmalige Chance, die die Kammer nutzen sollte.

Der zweite, umstrittenste Punkt ist sicherlich die vorgeschlagene Abkehr von der Frie- denswahl. Hier kann man die Auffassung vertreten, dass die Bestimmungen über die Wahlen zur Hauptversammlung immer noch den Handhabungen entsprechen, wie sie bei der Gründung der Landwirtschaftskammer üblich waren. Das ist immerhin schon über 100 Jahre her und mag in einigen Bereichen nicht mehr dem heutigen Demokra- tieverständnis entsprechen. Man kann allerdings auch den Standpunkt vertreten, dass diese Friedenswahl sich nun lange bewährt hat und beibehalten werden kann, sofern sie nicht gegen demokratische Grundsätze verstößt.

Die geplante Neuregelung stellt deshalb das demokratische Prinzip in den Vorder- grund. Damit verbunden ist das Bekenntnis zu einem tatsächlichen Wahlgang. Aller- -3-



dings auch der Aufwand für die zu erstellenden Listen und damit Kosten für die Wahl- durchführung, die noch nicht zu definieren sind.

Es gibt weitere Punkte, wie zum Beispiel die Umlage, die sich derzeit am Einheitswert des Grundbesitzes bemisst. Zahlungspflichtig sind die Grundeigentümer, unabhängig von der tatsächlichen Bewirtschaftung.

Die Landwirtschaftskammer hat hier in einer umfangreichen Stellungnahme die Umla- geregelung im Kammergesetzentwurf als rechtswidrig bezeichnet. Bei der kritisierten Regelung handelt es sich allerdings um eine Fassung, die den Verbänden zur Anhö- rung zugeleitet wurde. Dieser Entwurf basierte auf einer geplanten Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes als Grundlage für die Umlageerhebung.

Da sich die Änderung des Bewertungsgesetztes erheblich verzögern wird und die Formulierungen des Gesetzentwurfes somit nicht Grundlage für das Kammergesetz sein können, wäre die entsprechende Passage im Kammergesetz nicht rechtmäßig gewesen. Es wurde deshalb die alte Regelung wieder in den dem Parlament zugeleite- ten Regierungsentwurf des neuen Kammergesetzes aufgenommen.

Einzige Änderungen gegenüber der früheren Regelung sind: Umlageerhebung zukünf- tig auf der Grundlage des Wirtschaftswertes statt bisher des Einheitswertes – wie ich meine, sehr sachgerecht. Zukünftig sollen die Pächter die Umlage dem Schuldner, al- so dem Eigentümer erstatten. So gibt es noch einige weitere Punkte, die noch der Dis- kussion im zuständigen Ausschuss bedürfen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle, auch Frau Ministerin Franzen hat es bereits getan, meinen und den Dank meiner Fraktion gegenüber der Landwirtschaftskammer zum Ausdruck bringen für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten. Mit dem Fachkonzept „Landwirtschaftskammer 2004“ hat die Kammer gezeigt, dass sie auch mit schlanken Strukturen ihren Kunden ein kompetenter Gesprächs- und Beratungspartner sowie Dienstleister sein kann. Sie -4-



ist damit dem Ziel der Umorganisation für die Anforderungen an moderne Unterneh- mer und Betriebe in der Agrarwirtschaft ein großes Stück nähergekommen.

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