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27.09.01 , 16:02 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 47: Erhalt der Sprachheilgrundschulen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 27.09.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn



Dr. Henning Höppner zu TOP 47:

Erhalt der Sprachheilgrundschulen


Es gehört zu den gewohnten Übungen der Oppositionsparteien dieses Hauses, Be- richtsanträge zu stellen im Hinblick auf vermutete Problemfelder, Unterlassungen oder Veränderungsabsichten der Landesregierung. Meine Fraktion und ich sind Ihnen, Frau Eisenberg, und Ihnen, Herr Dr. Klug, im Nachhinein ausgesprochen dankbar, dass Sie Anlass zu einem solchen Bericht gegeben haben, der nach Auffassung der SPD- Landtagsfraktion in mehrfacher Hinsicht den Beifall dieses Hauses verdient hat, auch den der CDU-Fraktion und den der FDP- Fraktion.

Das gilt zu allererst für die Qualität dieses Berichtes. Frau Ministerin, wir möchten Ih- nen und Ihrem Hause den außerordentlichen Dank für diesen Bericht aussprechen. Er setzt, was die Darstellung des wissenschaftliches Fundamentes der Sprachheilpäda- gogik, die Sorgfalt, Verständlichkeit und Aussage betrifft, durchaus Maßstäbe im Be- richtswesen.

Das gilt zum Zweiten für die Erkenntnisse, die wir aus diesem Bericht herleiten kön- nen. So dürfen wir als eine wesentliche Grundlage der sprachheilpädagogischen För- derung in unserem Lande festhalten, dass die Lehrerausbildung am Institut für Heilpä- dagogik der CAU Kiel sowohl von den personellen Voraussetzungen her, aber auch

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



inhaltlich sich auf dem aktuellen Stand von Forschung und Lehre befindet. Dieses gilt genauso für die Lehrerfortbildung und die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher.

Kern der sprachheilpädagogischen Förderung in Schleswig-Holstein ist das Sprachhei- lambulatorium am Förderzentrum, an einer Förderschule oder einer Sprachheilgrund- schule. Sprachheilambulatorien werden in der Breite ihres pädagogischen Auftrages unmittelbar vor Ort tätig werden. Dieses geschieht im Rahmen der Frühförderung in den Kindertagesstätten mit den Erziehern und Eltern im Sinne präventiver Förderung sowie im schulischen Bereich durch integrative Förderung.

Schleswig-Holstein verfügt über ein weit verzweigtes engmaschiges Netz aus 124 Sprachambulatorien an den 13 Sprachheilgrundschulen und 111 Förderschulen. Rund 70 Prozent der von den Ambulatorien betreuten Kinder werden bereits im Vorfeld der Schule erfasst und gefördert. Zu diesem Netzwerk gehört auch die Fortbildung der Er- zieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten des Landes. Mittlerweile sind fast 1.500 Erzieherinnen und Erzieher in Kursen über allgemein sprachfördernde Maß- nahmen fortgebildet worden. Diese Netzwerk ist bundesweit vorbildlich.

Wir wissen, dass es zwischen den Sprachheilgrundschulen des Landes durchaus un- terschiedliche Auffassungen über die pädagogischen Prinzipien gibt. So unterrichtet die Sprachheilgrundschule des Kreises Rendsburg-Eckernförde ausschließlich integra- tiv, während andere Sprachheilgrundschulen das Prinzip des Schonraumes betonen. Diese Diskussion wird zum Teil bundesweit auch noch kontrovers geführt.

Dieser Prinzipienstreit hat auch unsere Diskussion am 9. Mai hier in diesem Hause bestimmt. Um nichts anderes ging es in Ihren Beiträgen, Frau Eisenberg und Herr Dr. Klug. Es ging ausschließlich um die Fragen der Sprachheilpädagogik im Schonraum der acht Schulart-Schulen (Sprachheilgrundschulen). -3-



Wenn wir feststellen müssen, dass nach dem Bericht 489 Schülerinnen und Schüler Sprachheilgrundschulen, 166 Sprachheilklassen an Förderschulen und 111 die Staatli- che Internatsschule in Wentorf besuchen, insgesamt 766. Aber insgesamt 6004 Kinder werden über die Ambulatorien sprachheilpädagogisch versorgt und hiervon bereits 70 % im Vorfeld der Schule,

wenn Sie, Herr Dr. Klug, am 9. Mai dieses Jahres davon gesprochen haben, dass die sprachheilpädagogischen Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein eingeschränkt werden,

und wenn Sie von einem bildungspolitischen Skandal erster Güte und einem wirklichen Schandfleck auf der Weste der Landesregierung gesprochen haben,

dann weiß ich wirklich nicht, wo sie hingeschaut haben oder wer versucht hat, Sie mit falschen Informationen zu instrumentalisieren.

Wenn ein Bericht, den wir als Parlament von der Regierung abfordern, ein Spiegelbild der Wirklichkeit sein soll, dann macht uns dieser Bericht deutlich, dass wir in Schles- wig-Holstein über vorbildliche Strukturen der sprachheilpädagogischen Förderung ver- fügen. Sie werden dieses insbesondere dann feststellen müssen, wenn Sie den Ver- gleich zu anderen Bundesländern setzen.

Es gibt kein Bundesland, das über ein annähernd vergleichbar engmaschiges Förder- netz in der Sprachheilpädagogik verfügt wie das Land Schleswig-Holstein.

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