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27.09.01 , 16:03 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Sprachheilgrundschulen dürfen nicht zur Disposition gestellt werden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 327/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 27. September 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL
Ekkehard Klug: Sprachheilgrundschulen dürfen nicht zur Disposition gestellt werden



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 47 (Sprachheilpädagogische Förderung) sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsrfaktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Das Kultusministerium hat zum Thema „Sprachheilpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein“ einen aufschlussreichen Bericht vorgelegt. Das Papier vermittelt einen Einblick in die sehr unterschiedlichen Strukturen in diesem Schul- und Vorschulbereich.
Ich meine, der Bericht ist ein guter Ausgangspunkt für die weitere schulpolitische Diskussion, und zwar nicht nur, weil er wichtige Informationen bietet, sondern auch deshalb, weil er offene Fragen verdeutlicht und in einzelnen Punkten kritische Antworten herausfordert.
Ich möchte jedoch mit dem beginnen, was nach meiner Einschätzung unstrittig sein dürfte. Angesichts einer wachsenden Zahl von Kindern, die bereits im Vorschulalter Sprach- und Kommunikationsstörungen aufweisen, ist die Frühförderung im Kindergarten ein besonders wichtiger Ansatzpunkt, wenn wir diesen Kindern für ihre folgende Schulzeit und damit auch den weiteren Lebensweg gute Entwicklungschancen geben wollen.
Die präventiven Maßnahmen im Vorschulbereich - Stichwort „Sprachheilambulatorien“ - bilden, egal ob diese an Förderschulen oder an Sprachheilgrundschulen angesiedelt sind, das Rückgrat für ein erfolgreiches Förderangebot.
Diese Angebote erreichen aber nur Kinder, die einen Kindergarten oder eine Spielstube besuchen. Was ist mit jenen Kindern, die man dort nicht antrifft? Auf diese Frage habe ich in dem Bericht keine Antwort gefunden.
Auch wenn über 6000 Kinder eine Frühförderung im Vorschulalter erhalten, besteht für einen Teil von ihnen - vermutlich die schwierigeren Fälle - auch nach der Einschulung die Notwendigkeit, sie noch weiter sprachheilpädagogisch zu fördern. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Dafür gibt es in den einzelnen Teilen des Landes sehr unterschiedliche Arten von Schulangeboten: Sprachheilgrundschulen, einzelne Sprachheilgrundschulklassen und die integrative Förderung in der „normalen“ Grundschule.
Hier beginnt bekanntlich der Streit zwischen unterschiedlichen Denkrichtungen und sicher auch unterschiedlichen praktischen Erfahrungen.
Unverkennbar stehen der Bericht bzw. dessen Autoren der „traditionellen“ Sprachheilgrundschule tendenziell skeptisch gegenüber.
Einen Nachweis, dass es sich dabei um überholte oder weniger geeignete Schulangebote handele, kann der Bericht jedoch nicht liefern.
Die dazu angeführten Argumente sind nicht stichhaltig.
Punkt 1: Der Bericht moniert (auf Seite 27) die relative Überalterung der Schülerinnen und Schüler der Sprachheilgrundschulen. Er vergleicht den Anteil der Schüler, die sich dort noch in den „normalen“ Einschulungsjahrgängen befanden, mit entsprechenden Durchschnittsquoten an regulären Grundschulen.
Ein zuverlässiger Vergleich dürfte sich jedoch nicht auf die Gesamtheit der Grundschüler beziehen, sondern wäre speziell auf die Gruppe der an „normalen“ Grundschulen integrativ beschulten Kindern mit Sprachstörungen auszurichten und müsste deren weiteren Bildungsweg betrachten.
Punkt 2: Ähnlich sieht es mit dem Argument des Berichts aus, die Sprachheilgrundschulen hätten eine wesentlich höhere Übergangsquote an Förderschulen, als dies bei normalen Grundschulen der Fall sei.
Dieser Befund ist überhaupt nicht verwunderlich. Dass Kinder mit schwerwiegenden Handicaps, die das Lernen erschweren, zu einem größeren Prozentsatz als der Durchschnitt aller Grundschüler am Ende in der Förderschule landen, ist überhaupt nicht verwunderlich.
Ein sinnvoller Vergleich müsste sich auch hier auf die Gruppe jener Kinder mit Sprachstörungen beziehen, die in den Grundschulen integrativ beschult werden.
Indem der Bericht die Bildungskarrieren aller Grundschüler zum Vergleichsmaßstab macht, verfährt er in etwa so wie ein „Beobachter“, der verblüfft feststellt, dass die Schüler von Sport-Leistungskursen bessere sportliche Leistungen hervorbringen als der Durchschnitt des jeweiligen Schülerjahrgangs. O Wunder !
In jedem ordentlichen Einführungskurs in die Methoden der empirischen Sozialforschung erfährt man bereits im Grundstudium auch etwas über die Grundregeln einer Vergleichsuntersuchung.
Wer wirklich die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Schulangebote erfahren will, der muss über die in diesem Punkt doch sehr dürftigen Aussagen des Berichts hinausgehen. Sofern man nicht gleich wissenschaftliche Vergleichsstudien anstellen will (das wäre natürlich das beste!), müsste man wenigstens vergleichen, wie sich der Anteil der Förderschüler in jeden Regionen, in denen es Sprachheilgrundschulen gibt, von den Verhältnissen in anderen Landesteilen unterscheidet, wo Kinder mit Sprachstörungen in den Grundschulen integrativ beschult werden. Dazu gibt der vorliegende Bericht jedoch keine Auskunft.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Landesregierung möchte ich daher nachdrücklich dazu auffordern, die Sprachheilgrundschulen nicht aufgrund extrem dürftiger, nicht einmal vordergründig plausibler „Argumente“ zur Disposition zu stellen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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