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28.09.01 , 15:08 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 24: Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.09.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Wolfgang Baasch zu TOP 24:

Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungs- verhältnissen


Mit der Reform der geringfügigen Beschäftigung hat es die Bundesregierung geschafft, wieder mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Fehlentwicklung, die sich mit dem rasanten Anstieg der geringfügigen Beschäftigung in den Jahren vor 1999 abzeichnete, ist abgebremst. Mehr und mehr Unternehmen hatten sich Wettbe- werbsvorteile gegenüber der Konkurrenz verschafft, indem sie reguläre sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung systematisch in sozialversicherungsfreie Beschäfti- gungsverhältnisse aufsplitteten. Zuletzt waren über 6 Millionen derartiger Arbeitsver- hältnisse vorhanden. Die Finanzierung des hohen Standards sozialer Sicherheit in Deutschland wurde tatsächlich von immer weniger Beitragszahlern getragen.

Diese Entwicklung ist gestoppt, und mit der Reform der geringfügigen Beschäftigung ist festgelegt, dass in den alten und in den neuen Bundesländern in der Sozialversi- cherung eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von DM 630,-- gilt. Diese wird nicht mehr erhöht. Damit wird auch in Zukunft eine Ausweitung der sozialversicherungsfrei- en Beschäftigung verhindert.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Der Antrag von Frau Aschmoneit-Lücke und Herrn Garg versucht diese Entwicklung zu konterkarieren und die Attraktivität der geringfügigen Beschäftigung wieder zu erhö- hen. Diesen Weg wollen wir nicht gehen und sprechen uns hier erneut gegen eine Wiederaufnahme der Fehlentwicklung im Bereich geringfügiger Beschäftigung aus. Wir tun dies im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir tun dies im Inte- resse der Unternehmen, weil wir Konkurrenz über Lohndumping verhindern wollen, und wir tun dies im Interesse unseres Systems der sozialen Sicherheit, das Beitrags- zahler braucht, um auch in Zukunft auf hohem Standard soziale Sicherheit gewährleis- ten zu können.

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