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17.10.01 , 12:57 Uhr
SSW

Schleierfahndung: CDU-Vorschlag ist auf der Vernuftsskala ganz unten

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Lars Harms Kiel, d. 17.10.2001
„Der Rettungsanker der CDU ist Es gilt das gesprochene Wort nur noch eine Politik aus Absurdistan“

TOP 5 Schleierfahndung (Drs. 15/1257)
Gegenwärtig läuft ein aufrichtiger konservativer Mensch schon richtig Gefahr, dass sein gesamtes Weltbild durcheinander gerät. Da redet die CDU von Innerer Sicherheit, aber wenn sie zum Sturm auf
die Bundesregierung bläst, war der vermeintlich rote Bundesinnenminister Schily immer schon da, wo
die strammen Konservativen gerade erst hin wollten. Die CDU gerät aufgrund der stockkonservativen Haltung des SPD-Innenministers immer mehr in argumentative Notlagen. - Wohl der einzig wirklich
konkrete Notstand, den wir in Deutschland derzeit haben. - Während dem SSW in solchen Situationen
immer noch der pädagogisch wertvolle Blick gen Norden bleibt, ist der Rettungsanker der CDU in Berlin nur noch eine Politik aus Absurdistan: Grundgesetzänderung und Einsatz der Bundeswehr im
Inneren. Das ist ein mehr als traurig stimmender Vorschlag, meine Damen und Herren.
Mit dem Antrag der CDU zur Einführung der Schleierfahndung in Schleswig-Holstein unternimmt
jetzt auch der Kollege Wadephul einen verzweifelten Versuch, Herrn Schily zu überholen. Das ist um
so betrüblicher als bislang gerade vom designierten CDU-Fraktionsvorsitzenden Zeichen der Öffnung
der CDU Schleswig-Holstein gesetzt wurden. Und das meine ich wirklich so. Was aber jetzt von Ihnen
kommt, Herr Kollege Wadephul, ist ein Rückschritt in längst vergangene Zeiten.
Die Schleierfahndung ist kein geeignetes Mittel um die neue Gefahr des Terrorismus zu verhindern,
auch wenn die zeitliche Nähe zu anderen Initiativen dieses unterstellt. Noch mehr als bei anderen
Maßnahmen wie der Rasterfahndung wird mit der Schleierfahndung im Trüben gefischt. Gerade weil
mit der Schleierfahndung unschuldige Bürgerinnen und Bürger belästigt werden, aber kaum große
Fische – oder Schläfer – ins Netz gehen, ist der SSW gegen diese Maßnahme.

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Das scheint die CDU auch erkannt zu haben, denn als Begründung für ihren Antrag gibt sie nicht an,
Terroristen jagen zu wollen, sondern begründet die Notwendigkeit der Schleierfahndung mit der Vergrößerung des Schengenraumes und der Öffnung der Grenze nach Dänemark.

Zum ersten: Schengen hat das Ziel die Grenzen und Regionen innerhalb der EU offener zu machen.
Mit der EU-Osterweiterung werden die Außengrenzen der EU verschoben. Will man Kontrollen, so muss man diese an den Grenzen der EU ermöglichen. Hieran wird gerade intensiv gearbeitet, wovon
sich eine Gruppe von Parlamentariern aus unserem Hause erst kürzlich in Polen und in der Ukraine
überzeugen konnte. Wenn Sie also davon sprechen, die Polizei für die zukünftige EU-Erweiterung
rüsten zu wollen, so sollten Sie nicht die Schleierfahndung einführen, sondern die Strukturen in den
EU-Beitrittsländern und in deren Nachbarländern stärken.

Die zweite Begründung ist, dass die Grenzkontrollen zu Dänemark weggefallen sind. Ich verweise
wieder darauf, dass Schengen das Ziel hat, die Grenzen und Regionen innerhalb der EU offener zu
gestalten. Die Polizei in Schleswig-Holstein und die Polizei in Dänemark beginnen Strukturen zu
schaffen, die ihnen eine noch bessere Zusammenarbeit ermöglichen. Die kriminalistische Zusammen-
arbeit im Grenzland ist sehr gut. In jedem Fall darf aber die Zusammenarbeit der Polizeien nicht zum
Ziel haben, verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchzuführen. Würden wir das wollen, hätten
wir die Grenzhäuschen auch stehen lassen können. - Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass
die Grenzen zur Niederlande, Belgien und nach Frankreich seit vielen Jahren offen sind und dies
niemals zum Anlass genommen wurde, die Schleierfahndung in den dortigen Grenzregionen zu
fordern.

Wenn man die wieder entfachte Diskussion um die Innere Sicherheit verfolgt, dann kann man schon
den Eindruck gewinnen, dass jetzt alles aus dem Hut gezogen wird, was greifbar ist. Auf der nach
unten nur begrenzt offenen Sinnhaftigkeits- und Vernunftsskala ist ihr Vorschlag, Herr
Wadephul, nur ganz unten angesiedelt.

Der SSW bleibt auf dem Standpunkt, dass der Staat nur mit solchen innenpolitischen Instrumenten in
die individuelle Freiheitssphäre der Menschen eingreifen darf, wenn die Maßnahmen auch wirklich
dazu taugen, das angestrebte Ziel zu erreichen, wenn sie den Einzelnen möglichst wenig belasten und die Vorteile insgesamt die Nachteile überwiegen. Die Schleierfahndung erfüllt diese Kriterien nicht.


Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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