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Thomas Rother zu TOP 5: Änderung des Landesverwaltungsgesetz
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 17.10.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellThomas Rother - zu TOP 5Änderung des Landesverwaltungsgesetzes „Schleierfahndung“Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus macht es erforderlich, über die Soli- darität mit den Opfern hinaus notwendige Gegenmaßnahmen zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Diese Maßnahmen sollen zielgenau sein. Dazu gehört auch die Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung. Es ist al- lerdings unredlich, Vorhaben, die noch auf irgendeiner Festplatte schmoren und für die endlich ein Vehikel zur Durchsetzung gefunden werden soll, in diesem Zuge zum Ziel zu bringen.Der Vorschlag der CDU-Fraktion, das Landesverwaltungsgesetz zu ändern und für die Schleierfahndung zu öffnen, gehört zu dieser Art Vorhaben. Schleierfahndung soll auch ohne einen konkreten Verdacht und ohne eine konkrete Gefahrensituation poli- zeiliche Kontrollen ermöglichen. Kontrollen, die über eine normale Verkehrskontrolle hinausgehen und zum Beispiel die Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges oder den Ab- gleich von Personendaten mit Fahndungsdateien ermöglichen.Kontrollstellen werden schon jetzt lageabhängig und bei Vorliegen eines Verdachts oder an „gefährlichen“ Orten eingerichtet – alles schon gesetzlich geregelt. Hinzu kommt, dass der Bundesgrenzschutz im Abstand von 30 Kilometern zu einer Grenze, Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs jede Person anhalten, nach dem Ausweis fragen und mitgeführte Sachen in Augen- schein nehmen oder untersuchen kann. Aber auch hier sind grenzpolizeiliche Erfah- rungen Voraussetzung für die Kontrollen. Hintergrund für diese Regelung ist die Be- kämpfung von Schmuggel und illegaler Einreise.Verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen sind zur Bekämpfung des Terrorismus eher ungeeignet, da Terroristen ja eben darauf bedacht sein werden, kein belastendes Material bei sich zu führen, um ihre unauffällige Lebensweise nicht zu gefährden. Zu- mal auch die Attentäter von New York und Washington bei solchen Kontrollen vermut- lich kaum aufgefallen wären, da bei Maschinenbaustudenten der Fachrichtung Flug- zeugtechnik entsprechende Unterlagen und Handbücher wohl nicht als auffällig gelten.Auch die Hoffnung des bayerischen Innenministers Beckstein, durch eine Ausweitung der Schleierfahndung über den 30-Km-Gürtel hinaus potenzielle Attentäter bei der Ein- und Ausreise zu entdecken, wird deshalb nur ein frommer Wunsch bleiben. Und daher besteht in Schleswig-Holstein auch keine Sicherheitslücke. Die lageabhängigen Kon- trollen sind völlig ausreichend und – ganz wichtig – auch erfolgreich. Nicht alles was möglich ist, ist auch notwendig. Eine Politik der inneren Sicherheit à la Beckstein, der mal meinte, dass jeder kontrolliert werden solle, Zitat: „dem man nicht zutraut, dass er schon mal 100 Mark selber verdient hat“, ist ganz gewiss nicht unsere Politik. Einen Dämpfer haben die Schleierfahnder ja auch vor kurzem durch das Urteil des Verfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Demnach ist das Reisen auf einer Durchgangsstraße allein kein Tatbestand, an den ein solcher Eingriff in Grundrechte geknüpft werden könne. Also ist hier Vorsicht angebracht, auch wenn in anderen Bundesländern bereits entsprechend verfahren wird und in diesem Falle Nie- dersachsen ganz nah bei Bayern liegt.Schlimm genug, dass wir uns mit der 30-km-Regelung für den BGS eine zweite Grenz- linie leisten müssen, obwohl wir die Grenzkontrollen durch das Schengener Abkom- -3-men ja fast ganz abschaffen wollten. Eine Maßnahme der Tourismusförderung ist das übrigens auch ganz gewiss nicht. Wer schon mal in so eine Kontrolle gekommen ist, weiß, wovon ich rede.Und im Inland gilt eigentlich Freizügigkeit. Hier darf nur überprüft werden, wer durch sein Verhalten dazu Anlass gibt – wegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Si- cherheit oder wegen eines Straftatverdachts. Gesetzestreue Menschen sind eigentlich vom Staat in Ruhe zu lassen, und prinzipiell muss die Redlichkeit von Jedermann vermutet werden. Wir sollten uns von diesen liberalen Grundsätzen nicht weiter entfer- nen als unbedingt notwendig und werden den CDU-Gesetzentwurf daher im Innen- und Rechtsausschuss ablehnen.