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18.10.01 , 10:56 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 24: Stammzellenforschung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 17.10.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Jürgen Weber zu TOP 24:

Stammzellenforschung


Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in seiner vorletzten Sitzung ausführlich mit dem Problem der Stammzellenforschung befasst. Wir haben das mit großer Ernst- haftigkeit, dabei in der Sache durchaus kontrovers, getan. Der Landtag hat sich schließlich mit großer Mehrheit für ein Moratorium ausgesprochen, ohne dabei einen Endpunkt der Denkpause zu definieren. Ich habe das anders gesehen und sehe das anders. Der politische Willen der Mehrheit des Hauses war aber unzweideutig.

Der heute zu beratende FDP-Antrag, der im wesentlichen den Deutschen Bundestag zu einer Entscheidung in einer konkreten Frist anmahnen möchte, bietet nichts Neues. Leider enthält er auch ein paar missverständliche Formulierungen, auf die ich später noch kurz eingehen möchte.

Wie stellt sich die nationale Debatte der Stammzellenforschung aktuell dar und um welche konkreten Fragen geht es im Moment? Die Enquête-Kommission des Bundes- tages hat angekündigt, bis Mitte November ihr Votum abgeben zu wollen. Der von der Bundesregierung eingesetzte „Nationale Ethikrat“ hat laut seinem Vorsitzenden Pro- fessor Simitis angekündigt, erst Anfang Dezember entscheiden zu wollen. Damit ist klar, dass sich der Deutsche Bundestag auf keinen Fall vor der zweiten Dezemberwo- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



che mit dem Komplex Stammzellenforschung befassen kann, auf jeden Fall nach dem Datum, an dem die Deutsche Forschungsgemeinschaft endgültig über einen Förderan- trag aus der Universität Bonn entscheiden will, wo sich der Medizinerprofessor Brüstle um den Import embryonaler Stammzellen bemüht.

Da die Deutsche Forschungsgemeinschaft auf der Basis des geltenden Rechts ent- scheiden muss und wird, und da von niemandem bestritten wird, dass der Import emb- ryonaler Stammzellen rechtens ist, wird man von einem positiven Bescheid ausgehen können.

Diese Entscheidungsgestaltung bei einem solch wichtigen Thema ist wahrlich nicht glücklich. Auf nationaler Ebene, in der Bundesregierung, im Bundestag und in vielen Fachgremien wird zur Zeit über eine Reihe wichtiger konkreter Fragen im Zusammen- hang mit der embryonalen Stammzellenforschung diskutiert und nachgedacht, u.a. ü- ber die Etablierung einer Selbstverpflichtungserklärung für die Wissenschaft und für die Industrie über den Import embryonaler Stammzellen, über die Schaffung einer Kontrollinstanz, beispielsweise ähnlich der Zentralen Kommission für biologische Si- cherheit beim Robert-Koch-Institut.

Weiterhin unentschieden ist die Frage, ob lediglich eine Regelung für den Import emb- ryonaler Stammzellen gefunden werden soll oder auch ein Einstieg in eine Nutzung von embryonalen Stammzellen aus Deutschland möglich sein soll. Ebenso unent- schieden ist auch die Frage, ob und in welcher Form das Embryonenschutzgesetz verändert werden muss. Unentschieden ist drittens die Frage, ob eine eventuelle Ge- nehmigung von Forschung mit embryonalen Stammzellen an die Qualifikation der For- scher gebunden werden soll oder an die Spezifikation des Materials, an dem geforscht wird. Der amerikanische Präsident Bush hat sich ja vor nicht langer Zeit für den zweiten Weg entschieden. In den USA wird nur die Forschung mit jenen embryonalen Stamm- -3-



zelllinien aus staatlichen Mitteln gefördert, die bis zum Sommer weltweit etabliert wa- ren. Das waren allerdings erheblich mehr, als bis dato bekannt war.

Es ist hier nicht die Zeit, zu diesen Fragen im Einzelnen Stellung zu nehmen. Dass sie entschieden werden müssen, kann von niemand ernsthaft bezweifelt werden. Ich persönlich würde mir eine sehr zügige Entscheidung wünschen. Meine Fraktion spricht sich klar dafür aus, dass bei diesen Fragen Gründlichkeit und Akzeptanz wich- tiger sind als übergroße Eile.

Der FDP-Antrag ist leider z.T. auf problematische Weise missverständlich: So wird im letzten Spiegelpunkt die Zulassung der Stammzellenforschung als „einzig sinnvolle po- litisch und ethisch vertretbare Alternative“ bezeichnet. Auch wenn ich die Auffassung teile, dass diese Forschung ethisch vertretbar und unabdingbar ist, so halte ich es für unerträglich, in einem Parlamentsantrag beschließen zu wollen, was eine einzig e- thisch vertretbare Position sein soll.

Der Antrag ist so nicht zustimmungsfähig.

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