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Irene Fröhlich zur Stammzellenforschung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 24 - Stammzellenforschung - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zentrale: 0431/988-1500 Irene Fröhlich: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.deDer Import embryonaler Nr. 285.01 / 18.10.2001 Stammzellen widerspricht dem Ziel des EmbryonenschutzgesetzesEs ist ein ethisch und wissenschaftlich begründetes Ziel, Heilungschancen für schwere Erkrankungen zu entwickeln, vor allem für solche, die bisher nur unzureichend oder gar nicht behandelt werden können. Insofern stimmen wir dem ersten Punkt des FDP- Antrages eindeutig zu.Ebenso können wir ein vorbehaltloses JA zum zweiten Punkt geben - der Respekt, die Akzeptanz und auch die Toleranz und der Wille zur Integration von Menschen mit Behinderungen müssen erhalten, sie müssen sogar ausgebaut und verbessert werden. Aber zu diesem Zweck ist meines Erachtens der restliche Teil des vorgelegten FDP- Antrages nicht gerade zweckdienlich.Der Import embryonaler Stammzellen widerspricht dem Ziel des Embryonenschutzgeset- zes, dies ist klar und eindeutig. Was ein Gesetz ausmacht, das ist seine Bestimmung, sein Ziel, sein Geist, nicht wie es sich Bürokraten gerne zu eigen machen, der einzelne Buchstabe bzw. das Fehlen von bestimmten Detailaussagen.Die Würde des Menschen ist unantastbar und auch ein Embryo im frühen Entwicklungs- stadium hat die Anlage, ein Mensch zu werden. An ihm selbst und an aus ihm gewonnen Zellen darf nicht zu wissenschaftlichen und/oder medizinischen Zwecken geforscht und experimentiert werden. Hier ist es vollständig irrelevant, ob es sich um totipotente emb- ryonale Stammzellen, d.h. solche aus denen theoretisch wieder ein eigenständiger Emb- ryo erwachsen könnte, oder bloß multipotente Stammzellen handelt, aus denen lediglich anderes menschliches Gewebe kultiviert werden kann. Es geht im Embryonenschutzgesetz um den Schutz des einzelnen, des ursprünglichen Embryos, d.h. es widerspricht bereits dem deutschen Schutzstatus, wenn Stammzellen aus dem Embryo gewonnen und entnommen werden, egal ab welchem Zellstadium, egal ob sie toti- oder multipotent sein mögen. Bei den hier in Frage kommenden Fällen wer- den Embryonen in vitro erzeugt um eine Schwangerschaft zu ermöglichen um ein Kind zu werden, nicht um als Materiallager benutzt zu werden.Und genauso wenig dürfen Embryonen als überprüfbares menschliches Material gese- hen werden, dass eine Qualitätsprüfung entweder besteht oder eben nicht. Embryonen mit nachweisbarer Behinderung, dürfen nicht automatisch durch einen solchen Qualitäts- test aussortiert werden. Leben hat Würde ohne Vorbedingung, Leben ist Vielfalt, Leben ist „anders sein“, leben ist Toleranz, Leben ist Gemeinsamkeit in Vielfalt.Die einzige Rechtfertigung für Eltern, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden ist nicht sein „behindert sein“, sondern vielmehr die aus der spezifischen Belastungssituati- on resultierende Überforderung der werdenden Eltern. Und diese Entscheidung darf nicht durch gesellschaftliche Vorgaben beeinflusst werden. Sie muss in jedem Einzelfall sorg- fältig abgewogen und getroffen werden. Und dies ist schwer genug.Aus der Würde des Menschen an sich resultiert das Ansinnen ihn zu schützen, als be- reits „geschlüpftes Individuum“ ebenso wie als werdendes. Und dies ist, hier schließt sich der Kreis, Ansinnen des Embryonenschutzgesetzes sowie der Regelungen zum Schwangerschaftskonflikt als auch der Vorgaben für Pränatale und Präimplantations- Diagnostik.Wenn das bestehende Recht diesen Schutzstatus nicht wirklich sicher stellt, dann muss der Buchstabe des Gesetzes entsprechend seinem Ziel geändert werden. Diese Grundsatzdebatte muss gesellschaftlich und politisch zu Ende geführt und entsprechen- de rechtliche Konsequenzen auf Bundes- und Landesebene gezogen werden. Die not- wendigen Entscheidung dürfen nicht durch konkrete Forschungspraxis vorweg genom- men bzw. unterlaufen werden.Moratorien und Appelle an Wirtschaft und Forschung mögen auf Bundesebene für den aktuellen Handlungsbedarf und einen gewissen Übergangszeitraum geeignet sein, letzt- endlich muss aber eine eindeutige gesetzliche Regelung gegebenenfalls durch eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes gefunden werden.Wir haben unsere Auffassung diesbezüglich bereits in der Debatte vor diesem Haus im Juli diesen Jahres deutlich gemacht. Daran hat sich nicht geändert. ***