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18.10.01 , 16:27 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Frauen- und Mädchenhandel ist eine elementare Menschenrechtsverletzung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 8 - Frauen- und Mädchenhandel - 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 289.01 / 18.10.2001
Frauen- und Mädchenhandel ist eine elementare Menschenrechtsverletzung
Frauen- und Mädchenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei und eine elementaren Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. In Schleswig-Holstein ist die Situa- tion zwar nicht in der gleichen Weise dramatisch wie in Berlin oder Hamburg, aber die Lage am baltischen Meer und die Nähe zu Osteuropa aber auch Dänemark und Skandi- navien machen Schleswig-Holstein zu einem strategisch wichtigen Terrain. Umso dank- barer bin ich der CDU mit ihrer Großen Anfrage, die das Thema Mädchen- und Frauen- handel einmal mehr in die Öffentlichkeit bringt.
Die vorgelegte Antwort ist ein wirklicher Versuch, die Thematik für Schleswig-Holstein sauber aufzuarbeiten, aber sie bestätigt gleichwohl die bekannten Probleme:
• es fehlen eine Vielzahl von Daten und statistischen Angaben, • als Kontrolldelikt liegt die Dunkelziffer in diesem Kriminalitätsbereich um ein mehrfa- ches über den tatsächlichen Zahlen, • die Vermischung von Opfer-Täter-Problematik kommt verschärfend hinzu, • zusätzlich ist die gesetzliche Situation nicht immer eine hilfreiche, sondern selbst vom Zuschnitt des Deliktes Menschenhandel, ebenso wie die aufenthaltsrechtlichen Reg- lung, verbesserungswürdig.
Um Frauenhandel statistisch besser erfassen und effektiver bekämpfen zu können, ist eine einheitliche Definition zumindest auf EU-Ebene unverzichtbar.
Nach Schätzungen von EU-Experten bringen Schlepper jährlich 120.000 Frauen nach Westeuropa. Mit sieben bis 13 Mrd. US-Dollar Jahresgewinn allein in Europa erweist sich das Geschäft für die Menschenhändler als äußerst lukrativ; gering dagegen ist die Ge- fahr, entdeckt und bestraft zu werden. Abhängigkeitsverhältnis und illegaler Aufenthalts- status machen es den Frauen beinahe unmöglich, ihre Zuhälter anzuzeigen, und selbst wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, schweigen sie aus Angst. In den meisten Fällen werden sie nicht als schutzbedürftige Opfer von Menschenhandel wahrgenommen, sondern als Täterinnen, die gegen das Ausländergesetz verstoßen ha- ben, indem sie hier illegal, d.h. ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeiten. Als Folge werden sie abgeschoben, ehe die wahren Hintergründe geklärt sind und sie ent- scheiden konnten, ob sie gegebenenfalls als Zeuginnen gegen die Menschenhändler aussagen wollen. Für die Strafverfolgungsbehörden sind Zeuginnen unverzichtbar, um die Strukturen der organisierten Kriminalität aufzudecken. Hilfreich ist deshalb die neue Verwaltungsvor- schrift zum Ausländergesetz, durch die aufgegriffenen Opfern ein Abschiebeschutz von mindestens vier Wochen gewährt wird. Die sofortige Abschiebung der Frauen ohne klärendes Gespräch, ob sie möglicherweise Opfer von Frauenhandel sind, mag zwar für die Kommunen kostengünstig sein, mittelfristig ist sie aber kontraproduktiv. Wer sich jedoch zu einer Zeugenaussage bereit erklärt und damit ein hohes Gefährdungsrisiko auf sich nimmt, muss einen besseren Aufenthaltsstatus erhalten als nur eine Duldung. Au- ßerdem benötigen Opfer von Frauenhandel eine kompetente Betreuung, denn die meisten sind durch ihre Erfahrungen traumatisiert. Vor diesem Hintergrund kann das von der „Bundesweiten Arbeitsgruppe Frauenhandel“ entwickelte „Kooperationskonzept zwischen Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeuginnen von Menschenhandel“ gar nicht positiv genug heraus geho- ben werden. Darin ist geregelt, dass die Polizei für den Schutz der Betroffenen und die Fachberatungsstellen für deren Betreuung zuständig sind. Wir hier in Schleswig-Holstein können und glücklich schätzen, dass wir durch die Existenz von "contra" bereits auf die- ser Basis arbeiten. Der Bericht macht klar, dass contra als direkte Anlaufstelle für betroffene Frauen und als Bindeglied zwischen Justiz, Polizei, Frauenberatungsstellen und weitern Hilfsangeboten unverzichtbar ist. Die gemeinsame Arbeit ist auf einem guten Weg, aber sie muss ver- stärkt unterstützt und verbessert werden. Wir begrüßen eindeutig die verbindliche Aus- sage, "contra" als festen Bestandteil der Frauenarbeit in Schleswig-Holstein dauerhaft zu fördern und darüber hinaus konkreten Kooperationsvereinbarungen unter Einbezug der zuständigen Ministerin zu treffen. Eine dankenswerte Anregung ist es aus meiner Sicht Schutz- und Betreuungsprogram- me für Opferzeuginnen von Menschenhandel aus beschlagnahmten Gewinnen der orga- nisierten Kriminalität zu finanzieren. Mit ihrem Vorschlag, in den Bundesländern jeweils einen Fonds zur Betreuung und Versorgung der Opfer von Menschenhandel einzurich- ten, weist die „Arbeitsgruppe Frauenhandel“ einen interessanten Weg. Ein wichtiger Schritt ist auch der Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Sozial- ordnung vom 1.6.2001, wonach Opferzeuginnen während ihres Aufenthaltes in der Bun- desrepublik bis zum Prozess der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll. Ein weiterer wichtiger wird die Befassung des Bundestages zu diesem Thema anhand des breit angelegten rotgrünen Antrages „Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel“ sein. Wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung des Menschenhandels ist die Zusammenar- beit mit den Herkunftsländern. Frauenhandel als globales Problem kann nicht in nationa- lem Rahmen gelöst werden. Dies macht auch der vorgelegte Bericht deutlich und er zeigt ebenso, das Schleswig-Holstein zu diesem Thema bereits äußerst engagiert agiert und dies auch in Zukunft tun wird. ***

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