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19.10.01 , 11:01 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Vernunft lässt sich leider nicht verordnen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 370/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 19. Oktober 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Rettungsdienst/Fehlfahrten Günther Hildebrand, MdL


Heiner Garg: „Vernunft lässt sich leider nicht verordnen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungs- dienstgesetz) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Heiner Garg:
„Über den Rettungsdienst und die Problematik der sogenannten „Fehlfahrten“ unterhalten wir uns ja nicht das erste mal.
Wir hatten eigentlich alle unsere Hoffnung darauf gesetzt, dass eine Änderung des § 60 SGB V das Problem der sogenannten „Fehlfahrten“ rechtssicher lösen würde. Nur durch eine bundeseinheitliche Regelung kann das Problem „Fehlfahrt“ sinnvoll und sauber gelöst werden.
Leider wurde die Einschätzung Schleswig-Holsteins auf der Länderebene nicht geteilt. „Fehlfahrten“ sind nach Ansicht der meisten Bundesländer nur ein hiesiges Problem. Die gewünschte Bundesratsinitiative wurde somit erst einmal auf Eis gelegt.
Eine Regelung auf Landesebene ist - grundsätzlich gesehen - keine saubere Lösung.
Die Frage ist deshalb, ob dann auf Landesebene eine Regelung hilfreich sein kann, um eine solche festgefahrene Situation lösen zu können?
Tatsächlich lässt sich Vernunft zwischen zwei streitenden Parteien nicht durch ein Landesgesetz verordnen. Doch kann man die Vertragsparteien nicht wenigstens dazu bringen, sich über das lange verschobene Problem zu einigen?
Die Grundidee unseres Vorschlages - und diese findet sich in der hier vorgelegten Beschlussempfehlung des Sozialausschusses wieder - ist deshalb eine Vertragslösung.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Vertraglösung heißt, dass beide Vertragspartner einer umfassende Verhandlungsbasis bedürfen. Nur, wenn die bisherige Möglichkeit, Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erheben zu können, nicht mehr im Gesetz existiert, sind beide Vertragsparteien zu einem Gespräch gezwungen.
Darüber hinaus bedeutet eine Vertragslösung auch, dass es den beiden Vertragsparteien ermöglicht werden sollte, die bereits aufgelaufenen Kosten für die sogenannten „Fehlfahrten“ rückwirkend zu regeln.
Die Pattsituation – so, wie sie bisher hier im Land bestanden hat – darf sich nicht wiederholen.
Uns allen ist hautnah vorgeführt worden, dass es trotz verschiedenster Vermittlungsversuche und Appelle nicht möglich war, die Parteien an einen Tisch zu bewegen.
Keineswegs darf uns mehr passieren, dass eine Partei das von der Gegenseite unterbreitete Angebot mit der Bemerkung vom Tisch wischt, sie würde das Angebot nicht ernst nehmen! Deshalb hat die FDP hat vorgeschlagen, eine Schlichtungsstelle zu installieren.
Denn nur durch eine Schlichtungsstelle sind sowohl die Träger des Rettungsdienstes als auch die Krankenkassen gezwungen, miteinander zu reden – und zwar durch eingefügte Fristen - also innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Eine Schlichtungsstelle hat deshalb das Ziel, eine monatelange Diskussion, wie sie beim Thema „Fehlfahrten“ vorexerziert worden ist, zu vermeiden.
Es ist schon traurig, dass die Kommunen und die Krankenkassen bisher nicht in der Lage waren, eine Lösung zu finden. Wenn Verhandlungen dermaßen festgefahren sind, dass sich letztendlich der Gesetzgeber dazu gezwungen fühlt, durch rechtliche Vorgaben einzugreifen und minutiöse Verfahrensregelungen vorzuschreiben – die wir gerne vermieden hätten – dann ist das für gewöhnlich eine schlechte Basis für die Zukunft.
Um so eindringlicher möchte ich deshalb an die Vertragsparteien appellieren, die von uns vorgeschlagene Regelung zu akzeptieren und baldmöglichst eine einvernehmliche vertragliche Regelung zu finden.
Wie Sie wissen, hat die FDP in ihren Vorschlägen eine stärkere Einbindung der eigentlichen Leistungserbringer – also der Sanitätsorganisationen – bei den Vertragsverhandlungen gefordert.
Denn warum sollten diejenigen, die den Rettungsdienst unmittelbar durchführen, nicht mit am Verhandlungstisch sitzen? Wir müssen – wenn wir uns jetzt mit dem Rettungsdienstgesetz beschäftigen – bereits Gedanken machen, wie wir unseren Rettungsdienst künftig im europäischen Kontext sehen wollen.
Wie will sich der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein künftig gegenüber europäischen Wettbewerbern stellen, die sich im Zweifel einen Zugang zu diesem Markt einklagen werden?
Eine frühe Beteiligung der betroffenen Organisationen bei den nun anstehenden Vertragsverhandlungen ist deshalb notwendig und sinnvoll, wenn das Rettungsdienstwesen nicht in absehbarer Zeit erneut reformiert werden soll.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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