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Angelika Birk zum Rettungsdienstgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 - Rettungsdienstgesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 291.01 / 19.10.2001 Klarheit für den Rettungsdienst und zukünftig keine Belastung der PatientenFehlfahrten im Rettungsdienst dürfen nicht zu Lasten der Versicherten, der Kranken oder ihrer Angehörigen gehen. Dies ist die Grundaussage, über die wir uns alle hier einig sind. Deshalb haben wir mit unserer Antragsinitiative das Thema „Fehlfahrten“ schon im ver- gangenen Jahr auf die Tageordnung des Landtages gebracht.Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch den aus dem Sozialausschuss heraus vorgeleg- ten Änderungsentwurf zum Rettungsdienstgesetz (RDG) die scheinbar unauflösliche Problematik der Finanzierung von Fehlfahrten auf Landesebene zukünftig gelöst werden kann. Durch gemeinsame Anstrengungen der Beteiligten, des Sozialministeriums aber ebenso auch der Regierungskoalition haben wir diesen letzten Gesetzentwurf gemein- sam erarbeiten können.Auf seiner Grundlage kann zukünftig ausgeschlossen werden, dass den PatientInnen, den Versicherten, die Kosten für eine Fehlfahrt in Rechnung gestellt werden. Wir halten die darin vorgesehene, gemeinsame Vereinbarungslösung zwischen den Kreisen und Kreisfreien Städten und den Krankenkassen für den besten Weg auf Landesebene eine sozial ungerechtfertigte Belastung der Patienten zu verhindern.Wir appellieren an die Kommunen auch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Ände- rung weiterhin auf die Verschickung von Gebührenbescheiden für Fehlfahrten zu verzich- ten.Wir müssen zu einer Lösung des Finanzierungsproblems im Interesse der Menschen, kommen. Aber nicht nur wir hier in Schleswig-Holstein, sondern in allen Bundesländern muss es eine einheitliche und sachgerechte Lösung geben. Deshalb unterstützen wir nach wie vor die bundesgesetzliche Lösung im Rahmen einer Klarstellung im §§60 ff SGB V, mit der sich der Bundesrat voraussichtlich im Dezember diesen Jahres befassen wird. ***