Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Änderung des Rettungsdienstgesetzes - Bürgerbeauftragte mahnt Lösung der Fehlfahrtenproblematik auch für die Vergangenheit an
116/2001 Kiel, 19. Oktober 2001Änderung des Rettungsdienstgesetzes – Bürgerbeauftragte mahnt Lösung der Fehlfahrtenproblematik auch für die Vergangenheit an!Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte des Landes begrüßt die heute im Landtag beschlossene Gesetzesänderung im Rettungsdienst. Demnach werden die Träger des Rettungsdienstes und die Krankenkassen aufgefor- dert, individuelle Verträge zu schließen, die auch eine Lösung des Prob- lems der Fehlfahrten im Rettungsdienst beinhalten.Die Bürgerbeauftragte: „Mit dieser Änderung wird ein tragfähiger Lösungs- weg der Fehlfahrtenproblematik für die Zukunft aufgezeigt. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes werden demnach zukünftig nicht mehr mit den Kosten für die sogenannten Fehlfahrten belastet. Dies ist nur zu begrüßen.“Die Bürgerbeauftragte mahnt die Verhandlungsparteien dringend an, auch für die Vergangenheit rückwirkend eine Lösung zu schaffen. Hier muss auch eine verbindliche Regelung für die Bürgerinnen und Bürger gefunden werden, die bereits Gebührenbescheide erhalten haben.Die Bürgerbeauftragte abschließend: „Dieser Personenkreis darf nicht ver- gessen werden! Eine schnelle zeitnahe Lösung ist notwendig.“