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14.11.01 , 17:36 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 13 : Sonderschulen und Förderunterricht

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.11.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Henning Höppner zu TOP 13:

Sonderschulen und Förderunterricht
Für die Entwicklung der Sonderschulen und Förderzentren bleibt festzuhalten, dass es immer einen relativ konstanten Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förder- bedarf geben wird, trotz aller vorsorglichen vorschulischen Maßnahmen der Frühförde- rung. In den vergangenen 10 Jahren ist der Anteil der Förderschülerinnen und Förder- schüler nahezu konstant geblieben. Dies gilt für die Schulen für Körperbehinderte und Hörgeschädigte gleichermaßen.

Was unsere besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Entwicklung der Schülerzah- len an den der Schulen für geistig Behinderte, deren Anzahl seit 1991 um rund 50 % gestiegen ist.

Als Beispiel hierfür mag der Kreis Plön dienen. Bis Ende der 80er Jahre gab es einen relativ konstanten Anteil von 0,6% der Kinder eines Gesamt-Einschulungsjahrganges, die auf der Schule für geistig Behinderte des Kreises in Preetz aufgenommen wurden. Dies hat sich in den Folgejahren dahin gehend entwickelt, dass bis zu 1,57% eines Einschulungsjahrganges in dieser Schulart aufgenommen wurden.

Der Bericht nennt auf den Seiten 16 und 17 die Ursachen für diese Entwicklung. Sie liegen einerseits in den Fortschritten der prä- und postnatalen Medizin, zum anderen darin, dass Schleswig-Holstein ein Bundesland ist, in dem Heimträger aus anderen Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Bundesländern Heime und andere Wohneinrichtungen für behinderte Kinder und Ju- gendliche eingerichtet haben. Dies spricht sicher für die Standortqualitäten unseres Landes, stellt aber die Träger der Sonderschulen für geistig Behinderte, die Kreise, zunehmend vor Kapazitätsprobleme.

Der Bereich der Sonderschulen für geistig Behinderte verdient unser besonderes Au- genmerk, weil wir aufgrund der erkennbaren Entwicklung dieses Bereiches, uns stär- ker über Maßnahmen unterhalten müssen, die diesen Menschen für die Zeit nach dem Schulbesuch eine angemessene Lebens- und Beschäftigungsperspektive sichern.

Was es für die G-Schulen an Kapazitätsproblemen zu bewältigen gilt, wird auch die Behinderten-Einrichtungen der unterschiedlichen Träger zukünftig verstärkt betreffen.

Zu den bemerkenswerten Statistiken zählt die zahlenmäßig positive Entwicklung der Integrationsmaßnahmen, die sich seit dem Schuljahr von 1992/93 von 2.042 auf 4.585 Maßnahmen im Schuljahr 2000/2001 mehr als verdoppelt haben. Die schulische Integ- ration von Behinderten und förderbedürftigen Kinder ist ja zentraler Bestandteil des Fragenkatalogs der CDU; immerhin sind es 10 von 20 Fragen, die integrative Maß- nahmen betreffen.

Wenn ich an unsere Diskussion um die Sprachheilpädagogik denke und auch heute Ihre Ausführungen höre, dann muss ich feststellen, dass die CDU nach wie vor Berüh- rungsängste gegenüber diesen vom Gedanken der Integration getragenen Strukturen der sonderpädagogischen Förderung hat, trotz aller Erfolge, die nachgewiesen werden können. Ich bin daher wie meine Fraktion dankbar, dass die Aspekte der Integration in den Antworten des Berichtes des Landesregierung auch so ausführlich dargelegt wer- den.

Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbe- darf muss nach unserer Auffassung das vorrangige Ziel der Sonderpädagogik sein. Der prozentuale Anteil der integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit -3-



sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Schleswig-Holstein mit 23,5% im Bundes- vergleich hoch, ähnlich wie in den Stadtstaaten Berlin und Bremen.

Was ich erstaunlich finde, ist, dass das Bundesland Baden-Württemberg mit ebenfalls 23% integrativ beschulten Förderkindern einen ähnlich hohen Anteil hat wie Schles- wig-Holstein - was bemerkenswert ist, da uns die Opposition doch immer das bil- dungspolitische Vorbildländle Baden-Württemberg vorhält.

Die Erfolge und die Sinnhaftigkeit der integrativen Maßnahmen zeigen sich in den ausgesprochen geringen Anteilen der Zuführung oder Zurückführung von integrativ beschulten Kindern in das gegliederte Sonderschulwesen. Mithin werden weniger als 5% der integrativ beschulten Schüler in eine Sonderschule überwiesen.

Schleswig-Holstein hat das richtige Konzept in der Sonderpädagogik. Wir verfügen über ein engmaschiges Netz der sonderpädagogischen Förderung, über die Sonder- schulen, die Förderzentren, über die Kooperation der Sonderschulen mit den anderen Schularten im Zusammenhang integrativer Maßnahmen.

Ich will hiermit deutlich machen, dass es in der sonderpädagogischen Förderung nicht zwei unterschiedliche Konzepte gibt, einerseits die Sonder- und Förderschulen und andererseits die integrativen Maßnahmen.

Es gibt in Schleswig-Holstein nur ein sonderpädagogisches Konzept, nämlich die Ver- netzung von Schulen und Förderzentren einschließlich der integrativen Maßnahmen.

Integrative Maßnahmen beschreiben nicht nur eine pädagogische Dimension, sie si- chern auch das Recht behinderter und förderungsbedürftiger junger Menschen auf Teilhabe am „normalen“ Schulleben, wenn dieses für diese Menschen sinnvoll und machbar ist. -4-



Ich habe im Rahmen der Diskussion um den Bericht der Landesregierung zur Sprach- heilpädagogik an dieser Stelle festgehalten, dass uns die Landesregierung einen aus- gesprochen qualitätsvollen Bericht gegeben hat, den wir in aller Ausführlichkeit in der vergangenen Woche im Bildungsausschuss erörtert haben.

Ich möchte - verbunden mit einem Dank an die Ministerin - ein gleichlautendes Quali- tätsurteil für den vorgelegten Bericht über die Sonderschulen und den Förderunterricht an dieser Stelle abgeben. Wir können feststellen, dass die Verfasserinnen und Verfas- ser viel Herzblut und fachliche Kompetenz in diesen Bericht gesteckt haben.

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