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15.11.01 , 17:12 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel: Effektivität ist nicht nur an Vermittlungsquoten messbar

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 20 und 36 – ASH 2000 - 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Mobil: 0172/541 83 53 Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 314.01 / 15.11.2001
Effektivität ist nicht nur an Vermittlungsquoten messbar
Das Thema Erfolgskontrolle und Effektivität im zweiten Arbeitsmarkt haben wir ja schon öfter dis- kutiert. FDP und CDU haben in den vergangenen Debatten immer wieder die Eingliederungsquo- te als einzigen Erfolgsmaßstab betrachtet. Heute würden sie sich gerne selbstgerecht als „Rä- cher der kleinen freien Beschäftigungsgesellschaften“ sehen.
Ich begrüße den vorliegenden Berichtsantrag der FDP ausdrücklich, aber ich möchte trotzdem in Erinnerung bringen, dass wir von Bündnis 90/Die Grünen immer der Auffassung waren, dass das ausschließliche Festlegen verbindlicher Vermittlungsquoten als Effektivitätskontrolle arbeitsmark- politischer Maßnahmen bloße Makulatur ist, die sich gut verkauft. Mehr leider aber auch nicht. Die gesamtgesellschaftlichen positiven Auswirkungen bleiben so völlig unberücksichtigt.
Uns allen ist deutlich geworden, dass auch die Maßnahmeträger einem Qualitätsmanagement und einem Erfolgsnachweis ihrer Projekte nicht ablehnend gegenüber stehen, sondern diesen befürworten. In diversen Stellungnahmen haben die Maßnahmeträger differenzierte und kon- struktive Vorschläge unterbreitet. Diese sind auch im Dialog bei der Entwicklung des Programms „Arbeit für Schleswig-Holstein 2000“ berücksichtigt worden.
Gleiches gilt für die Anpassung der sogenannten Feinsteuerungsrichtlinien an die reale Inan- spruchnahme und Effizienz der einzelnen Programmpunkte. Natürlich und bedauerlicherweise unter der Maßgabe, dass auch ASH nicht von den Einsparerfordernissen des Gesamthaushaltes ausgenommen werden kann.
An ASH 2000 ist aus bündnisgrüner Sicht folgender Maßstab zu legen: Entsprechend der vielfäl- tigen Erfordernisse muss ein flexibles System für projektübergreifendes Qualitätsmanagement und Evaluation vorliegen, das nicht nur Vermittlungsquoten, sondern ebenfalls Brücken-, Stabili- sierungs- und Innovationsfunktion der Maßnahmen sowie die Ausrichtung auf verschiedene Ziel- gruppen berücksichtigt. Konkrete, maßnahmenspezifische Zielvereinbarungen müssen Bestand- teil jeder Förderung sein, auch um die Effektivität des Mitteleinsatzes zum Gegenstand des Wett- bewerbes der Zuwendungsempfänger zu machen. In vier Modellen mit sechsmonatiger Probezeit ist in enger Zusammenarbeit das Prinzip des Dienstleistungsvertrages entwickelt worden, der eine Bezuschussung in Form von teilnehmerbe- zogenen Grund- und Erfolgspauschalen erprobt. Diese Prinzip hat sich grundsätzlich bewährt und ist als Förderprinzip in ASH 21 übernommen worden. Es ist aber ebenso durch die Praxis deutlich geworden, was damals bereits absehbar war, dass gerade für kleine und freie Träger Möglichkeiten der Anschubfinanzierung und Abschlagszahlungen existentiell notwendig sind. Diese Regelungslücke, bedingt durch die Auszahlungsmodalitäten der europäischen Gelder, an denen wir nichts ändern könne, führt zu dramatischen Ereignissen im Land.
Afa in Kiel - einer der ältesten Maßnahmeträger überhaupt und einer mit ausdrücklichem Schwergewicht auf die Beschäftigung von Frauen - hat vor kurzem Konkurs anmelden müssen. In Flensburg und anderen Städten bahnen sich ähnliche Entwicklungen an. Wir hier im Land sind dazu aufgerufen, einen Weg für die Überbrückung der Finanzierungslücken zu finden - als Politi- ker, als Landesregierung, als Kommunen. Ich möchte an dieser Stelle auch an die mehrfach sei- tens des Ministeriums aufgestellte Zusage erinnern, dass kein Maßnahmeträger zur Aufgabe ge- zwungen werden soll.
Die von allen Akteuren signalisierte Kooperationsbereitschaft stimmt uns optimistisch, dass auch diese Problemlagen gemeinsam zufriedenstellend gelöst werden können. Die Erfahrungen aus den Regionalkonferenzen und der regionalen Aktion bestätigen diese Hoffnung. Wir haben in dieser Diskussion unsere Position immer wieder deutlich gemacht:
• Ein „Ja“ zu verbesserten Methoden der Erfolgs- und Effektivitätskontrolle von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes, solange der zusätzliche Aufwand und die Kosten die eigentliche Arbeitsausrichtung nicht beeinträchtigen. • Ein „Ja“ zur gemeinsamen Erarbeitung der Fördervoraussetzungen, Richtlinien und Verord- nungen im Dialog mit den Maßnahmeträgern vor Ort. • Ein „Ja“ zur qualitativen Differenzierung der Zielsetzungen von Maßnahmen des zweiten Ar- beitsmarktes. • Aber auch ein „Ja“ zu der Tatsache, das es Menschen gibt und immer geben wird die nicht oder nur nach einem sehr langem Weg wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Auch diese Zielgruppe muss eine dauerhafte Unterstützung erhalten.
Denn neben der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten nehmen pädagogische und sozialinte- grative Zielsetzungen einen breiten Raum ein. Individuelle Effekte, die ebenfalls als Erfolg gewer- tet werden können, wie familiäre Stabilisierung, Problemregelung im sozialen Umfeld oder Ge- wöhnung an einen geregelten Tagesablauf, müssen in geeigneter Weise Eingang in die Effektivi- tätskontrolle finden. Nicht jeder ist einfach per Kombilohn in Betriebe zu vermitteln.
Es ist sicherlich richtig, vor dem Hintergrund einer effektiven und wirtschaftlichen Mittelverwen- dung ein großes Gewicht auf die Qualifizierung und die reale Vermittlung von Maßnahmeteil- nehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt zu legen, auch und gerade in deren eigenem Interesse. Aber trotzdem: Je mehr Wert auf die reine Vermittlungsquote gelegt wird, desto größer ist die Ge- fahr, Schwervermittelbare allein wegen des statistischen Eingliederungserfolges von Fördermaß- nahmen auszugrenzen und Maßnahmeträger dazu zu veranlassen, diejenigen, die besondere Unterstützung benötigen, alleine zu lassen.
Dieser Weg darf mit „ASH 2000“ nicht beschritten werden. Bzw. wenn es keine Förderung dieses Personenkreis im Rahmen eines „Arbeitsmarktprogramms“ mehr geben soll, so muss dennoch eine Förderung außerhalb des Programms möglich sein. Ich möchte nachdrücklich an dieser Stelle an das Stichwort „Soziale Wirtschaftsbetriebe“ in die Debatte bringen. Um diese Bereiche werden wir uns zu kümmern haben.
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