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16.11.01 , 12:36 Uhr
FDP

Chrsitel Happach-Kasan zum Denkmalschutz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 397/2001 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 16. November 2001 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Denkmalschutz/Denkmalpflege/Bericht der Landesregierung



www.fdp-sh.de In ihrem Redebeitrag zu TOP 34 (Denkmalschutz und Denkmalpflege in Schleswig-Holstein) sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
In jedem Jahr am 2. Sonntag im September, dem von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz koordinierten Tag des Offenen Denkmals, öffnen Privatleute ihre denkmalgeschützten Häuser, organisieren Vereine Exkursionen zu archäologischen und technischen Denkmälern. Immer mehr Besucher am Tag des offenen Denkmals zeigen das steigende Interesse in der Bevölkerung. Schleswig-Holstein hat durch seine ungewöhnlich wechselvolle Geschichte – der früheste Nachweis menschlicher Aktivitäten stammt aus dem 13. Jahrtausend vor Christus, es wurden Reste von sporadisch genutzten Jagdlagern von Rentierjägern gefunden – einen äußerst interessanten und vielgestaltigen Bestand an Denkmälern und historischen Kulturlandschaften. Die Landesregierung hat einen informativen Bericht zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein erstellt, der die Lektüre lohnt. Kulturdenkmale sind Zeugnisse menschlichen Wirkens. Ihre Erforschung, Bewahrung und Pflege sind wichtige Aufgaben einer Kulturpolitik, die sich den Menschen einer Region, ihren Leistungen und ihrer Identifizierung mit der Umwelt verpflichtet fühlt. Für Privatbesitzer geschützter Gebäude bedeuten Verordnungen des Denkmalschutzes eine teilweise gravierende Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit, mit ihrem Eigentum nach ihren Vorstellungen umgehen zu können. Diese Einschränkung der Freiheit muss daher auf das Minimum beschränkt werden, sehr gut begründet sein und darf nicht über das zumutbare Maß hinaus finanziell belasten. Für Eigentümer von Gebäuden kann nichts anderes gelten als für Eigentümer von Landflächen, die über Baumschutzsatzungen, Knickerlass etc. teilweise weniger nachvollziehbar belastet werden.
Denkmalschutz kostet Geld. Die Landesmittel sind in den letzten sechs Jahren von 4 Mio. DM auf 2,9 Mio. DM und damit überproportional gesunken. Mehr als die Hälfte der Landesmittel wird überdies zur Restaurierung des Eutiner Schlosses genutzt. Die finanzielle Förderung durch Stiftungen ist etwa doppelt so hoch wie die durch das Land. Entscheidend sind jedoch die Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 privaten Aufwendungen. Für denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwand wird ein Steuervorteil gewährt. Die bescheinigten Summen betrugen im Land einschließlich Lübeck im Jahr 2000 41,4 Mio. DM, Höchststand war 1996 mit 55 Mio. DM.
Im Bundesvergleich steht Schleswig-Holstein mit seinen Aufwendungen für den Denkmalschutz an letzter Stelle. Der Verkauf des Plöner Schlosses Anfang des Jahres ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Land für den Denkmalschutz viele gute Worte aber nur wenige Mittel zur Verfügung hat. Es ist der kulturpolitische Offenbarungseid der Landesregierung, dass eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler des Landes aus eigener Kraft nicht erhalten werden konnte und daher verkauft werden musste.
Die Landesregierung stellt zutreffend dar, dass handwerksgerechte Restaurierungen von Kulturdenkmälern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für regional tätige Handwerksbetriebe sind. Jede Minderung der Ausgaben in diesem Bereich bekommen mittelständische Betriebe direkt zu spüren. Die Minderung der öffentlichen Ausgaben für den Denkmalschutz wie auch der privaten ist daher nicht nur ein Rückschlag für den Denkmalschutz sondern auch ein gravierender Auftragsverlust für mittelständische Handwerksbetriebe.
Der Bericht weist aus, dass eine vergleichsweise kleine Verwaltung ihren Aufgabenbereich effektiv bewältigt. Es ist allerdings in hohem Maße verwunderlich, dass gerade für die Stadt, die keine Fördermittel im Denkmalschutz zur Verfügung stellt und nur eine einzige Planstelle ausweist – und das ist Kiel – als erste eine Denkmaltopographie erstellt wird. Es gibt andere kommunale Körperschaften, die sich beim Thema Denkmalpflege deutlich mehr engagieren und daher Anspruch auf eine entsprechendes Engagement des Landes hätten.
Bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes 1996 wurde auf Grund von Mahnungen der UNESCO der Denkmalbereich ins Gesetz aufgenommen. Zwei Denkmalbereiche wurden bisher durch Landesverordnung festgelegt: „Dorf Sieseby“ in der Gemeinde Thumby und die „Eisenbahnersiedlung Quellental“ in Büchen. In Büchen ist die Akzeptanz dafür groß, in Sieseby hat sich die Gemeinde bis zum Schluss gegen die Ausweisung als Denkmalschutzbereich gewehrt.
Trotz knapper Mittel hat Schleswig-Holstein einige Besonderheiten im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege zu bieten: Dazu gehören die marine Archäologie, die Wattenmeerarchäologie sowie interessante schifffahrtsbezogene technische Denkmale. Es wäre wünschenswert, wenn auch in Lübeck unterwasserarchäologische Untersuchungen durchgeführt werden könnten. Denkmalschutz wird in Schleswig-Holstein insgesamt überwiegend akzeptiert. Städte und Dörfer zeugen davon. Denkmäler sind in einem Ferienland, das seinen Gästen auch im Sommer nicht nur Sonnenschein zu bieten hat, eine wichtige Ergänzung des touristischen Angebotes.
Es gibt allerdings immer wieder Einzelentscheidungen und auch Vorhaben der Behörden, die auf sehr wenig Verständnis stoßen und jegliches Augenmaß vermissen lassen. Es sei z. B. daran erinnert, dass 45 Jahre nach Gründung der Eutiner Sommerspiele deren Existenz über Verordnungen der Gartendenkmalpflege in Frage gestellt und eine Vertreibung aus dem Park des Eutiner Schlosses versucht wurde, die das Ende der Spiele bedeutet hätte. Dies konnte u. a. durch einen FDP-Antrag verhindert werden.
Die Zahlen belegen, dass ohne privates Engagement in der Denkmalpflege nur wenig läuft. Die Liste der Denkmalschutzvereine spiegelt dies genauso wider wie das erwähnte finanzielle Engagement, die Beteiligung am Tag des offenen Denkmals und die überaus rege private Initiative zur Unterstützung der archäologischen Arbeit in Schleswig-Holstein. Vor diesem Hintergrund ist manchmal mehr verständnisvolles Entgegenkommen gegenüber Eigentümern von Denkmalen wünschenswert – insbesondere da das Land fast kein finanzielles Entgegenkommen zeigt. Die Förderung der Denkmalpflege ist gemessen am kulturellen Erbe des Landes nicht ausreichend. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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