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16.11.01 , 12:53 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: ROT-GRÜN völlig neben der Spur

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 398/2001 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 16. November 2001 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL

Finanzpolitik/Steuern/Bankgeheimnis



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: ROT-GRÜN völlig neben der Spur In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Aufhebung des Bankgeheimnisses) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Eines vorne weg: Das Bankgeheimnis gibt es nicht erst seit 1988, wie von Ihnen immer behauptet wird. Bereits seit dem Bankerlass von 1949 ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Geldinstitut und den Kunden geregelt.
Auch das Ansinnen der Kollegen Heinold und Neugebauer, das Bankgeheimnis in § 30 a Abgabenordnung abzuschaffen, ist nicht neu. Bereits vor zwei Jahren hat der heutige Landesumweltminister, damals noch finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, eine entsprechende Initiative gestartet. Er konnte sich seinerzeit nicht durchsetzen.
Vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Lage scheint aber nun die Zeit reif zu sein, um noch bestehende Grenzen staatlicher Einsichtnahme und Überwachung zu öffnen. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat dabei weder etwas mit der Bekämpfung organisierter Kriminalität noch mit der Bekämpfung des Terrorismus zu tun. Insofern ist es Nonsens, wenn Sie im Antrag behaupten, die Verfolgung internationaler und terroristischer Finanzströme würden durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses unterstützt.
Man muss es Ihnen leider immer wieder sagen: Ein Terrorist wie Osama Bin Laden braucht sein Geld nicht erst zu waschen. Er hat es durch legale Geschäfte in der Baubranche verdient.
Und selbst illegales Geld lässt sich von Terrorgruppen gefahrlos durch ein underground banking genanntes Netz von Vertrauensleuten um den Globus schicken, ohne dass sie jemals auf eine reguläre Bank angewiesen sind. Ein Anruf oder Fax genügt, um Geld um die Welt zu schicken. Kontobewegungen bleiben unsichtbar, weil Zahlungen und Gegenzahlungen
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 vor der Bilanzierung miteinander verrechnet werden. Außerdem dienen sogenannte „Offshore Finanzplätze“ als Einfuhrschleusen für „Schwarzgeld“.
Wer den Terror und dessen Geldgeber austrocknen will, der muss also global und nicht national handeln. Es gibt zwar seit 1989 eine Financial Action Task Force (FATF), um Länder mit Steueroasen und florierender Geldwäsche aufzuspüren. Bisher hat sie sich aber eher als zahnloser Papiertiger erwiesen, denn als wirkungsvolles Mittel gegen Geldwäsche. Spötter behaupten sogar die „schwarze Liste“ der FATF eignet sich eher als Werbekatalog für jeden, der sein Geld möglichst unbekannt sicher anlegen will. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Sie wollen an die kleinen Fische im Bereich der Steuerhinterziehung ran. Kleinvieh macht aber auch Mist und Finanzminister Möller ist mittlerweile sowieso jedes Mittel recht, um irgendwie an Einnahmen zu gelangen. Schließlich gehen nach seinen Darstellungen in Deutschland dem Staat 20 Milliarden DM pro Jahr verloren.
Dabei ist Ihnen das Bankgeheimnis scheinbar im Weg, weil es Ihnen den Blick in die Konten und Depots der Bürgerinnen und Bürger ohne Anfangsverdacht verwehrt. Liegt ein solcher Anfangsverdacht aber vor, dann gilt das Bankgeheimnis für die Steuerfahnder nicht mehr. Das wissen Sie auch. Die Schwelle für den Anfangsverdacht ist nicht gerade hoch. Bereits 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass anonymisierte Geldüberweisungen ins Ausland den Verdacht der Steuerhinterziehung bereits begründen. Dennoch wollen sie das Bankgeheimnis komplett abschaffen.
Sie schaffen damit eine Möglichkeit, alle 300 Millionen Konten in Deutschland zu überwachen. Wir werden das nicht mitmachen. Für uns ist das absolut unverhältnismäßig.
Es ist auch eines Wortes wert, warum Sie gegen verdachtsunabhängige Schleierfahndung zu Felde ziehen, aber den Schleier der Fahndung über alle Bankkunden legen wollen.
Wir wollen keinesfalls irgendwelche Steuerhinterzieher beschützen. Wenn Sie aber der Ansicht sind, in Schleswig-Holstein würden eine Vielzahl der Steuern nicht ordentlich abgeführt, dann statten Sie die Steuerfahndung personell besser aus. Es gilt die Faustregel, dass ein Steuerfahnder pro Jahr ca. eine Million DM an hinterzogenen Steuern eintreibt. Dieser Weg wäre rechtsstaatlich sauber.
Schließlich wird die Abschaffung des Bankgeheimnisses eine erhöhte Kapitalflucht nach sich ziehen. Kapital ist scheu wie das Reh im Wald. Wenn es nicht in Ruhe gelassen wird, dann flüchtet es.
So lautet auch das Fazit des Chefredakteurs der Zeitschrift Steuertipp, Karl- Heinz Klein:
„Die Banken sind inzwischen das Instrument geworden, mit welchem der Fiskus die Bürger vollständig durchleuchten will. Wer auf eine ständige Beaufsichtigung seiner Geschäftsaktivitäten durch den Fiskus keinen Wert legt, wird ausländische Banken (vorzugsweise in der Schweiz und Liechtenstein) nutzen müssen.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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