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16.11.01 , 13:11 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold: Steuererziehung ist kein Kavaliersdelikt

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 - Aufhebung des Bankgeheimnisses - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de
Steuerhinterziehung ist Nr. 320.01 / 16.11.2001
kein Kavaliersdelikt
Mit unserem heute vorgelegten Antrag wollen wir dazu beitragen, dass eine von uns schon seit Jahren notwendige Reform zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit endlich umgesetzt wird.
Ich wünsche der Regierung dabei viel Erfolg im Bundesrat, wohl wissend, dass es sehr schwierig sein wird, die Diskussion um die Abschaffung des sogenannten Bankgeheimnisses zu führen, da die Gegner dieser Reform lautstark und polemisch gegenhalten.
Aber worum geht es denn bei unserem Antrag? Es geht doch nicht darum, den BürgerInnen aus Neugier in ihre Konten zu schauen, sondern es geht darum, dass das Finanzamt überprüfen kann, ob Steuern entsprechend der geltenden Gesetzgebung gezahlt werden.
Die meisten Einkommen der BürgerInnen sind schon heute für die Finanzbehörden transparent: Die Lohnsteuer, automatisch eingezogen, bringt etwa 300 Mrd. DM in die Kassen von Bund, Länder und Gemeinden. Das sind fast 70 Prozent des Volkseinkommens. Diese Steuern werden wie selbstverständlich pünktlich und exakt, aber nicht ganz freiwillig, bezahlt. Die Arbeitnehme- rInnen bekommen nur ihr Nettogehalt, das Geld fürs Finanzamt wird schon vorher abgezogen.
Warum gibt es dann soviel Protest, wenn nun auch bei der restlichen Bevölkerung Transparenz gegenüber dem Finanzamt geschaffen werden soll? Ist doch allen Beteiligten klar, dass der Pa- ragraf 30 a der Abgabenordnung in der jetzigen Form vor allem diejenigen schützt, die Steuern hinterziehen.
Es gibt wohl keine rechtliche Schutzbestimmung im deutschen Recht, die so schwer missbraucht wird wie das Bankgeheimnis. Zum Einen von denjenigen, die kalkuliert Steuern hinterziehen, zum Anderen aber auch von denjenigen, die das Bankgeheimnis als wesentlichen Baustein zur Entfal- tung internationaler Kriminalität und zur Finanzierung terroristischer Vereinigungen nutzen.
Wo ist sie denn, die Forderung von CDU und FDP nach notwendigen Gesetzesänderungen, um der internationalen Kriminalität den Nährboden zu entziehen? Wie kann man denn für Schleier- und Rasterfahndung sein, aber die Kriminalität im Finanzbereich verschweigen und schützen? Wo ist sie denn, die Forderung der CDU nach „Nulltoleranz gegen Dealer und Ladendiebe“, wenn es um Nulltoleranz gegen Steuerbetrüger geht? Für meine Fraktion steht jedenfalls fest: Steuer- hinterziehung und Wirtschaftskriminalität dürfen nicht hingenommen werden.
CDU und FDP verschließen die Augen davor, dass der Missbrauch zu Zwecken der Steuerhin- terziehung ein Ausmaß angenommen hat, das auch mit der steuerrechtlichen Vorschrift der Gleichbehandlung nicht mehr zu vereinbaren ist. Und sie ignorieren, dass der Staat Einnahmen braucht, um seine Ausgaben zu bezahlen: Ich erinnere nur an unsere gestern geführte Debatte mit der Forderung nach flächendeckenden Ganztagsschulen.
Eine Rasterfahndung auch bei Banken ist, so heißt es beim Bundesverband deutscher Banken, nicht möglich – dazu müsse zumindest ein Anfangsverdacht bestehen.
Der § 30a der Abgabenordnung – welchen wir aufheben wollen - verhindert, dass die Finanzver- waltung systematische und auch zufällige Überprüfungen von Bankkunden durchführen kann.
In anderen Ländern, wie z.B. den USA, werden regelmäßige Kontrollmitteilungen gemacht, und dies sowohl an die heimischen Finanzämter als auch grenzüberschreitend an die Finanzämter anderer Staaten. Die Gesetzgebung der USA führt sogar dazu, dass seit Anfang des Jahres die deutschen Behörden das Bankgeheimnis für US-Bürger lüften und der US-Steuerbehörde Kon- trollmitteilungen schicken müssen. Auch die EU strebt Kontrollmitteilungen an, allerdings nur für grenzüberschreitende Zinszahlungen.
Wir stehen also mit unserem Ansinnen der Abschaffung des Bankgeheimnisses nicht allein, son- dern es ist Bestandteil internationaler Diskussionen, dass auf dem Gebiet der Überprüfung der ordnungsgemäßen Besteuerung von Kapitalerträgen tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
Der Bundesverband der Deutschen Steuergewerkschaft schreibt zu diesem Thema: „Wenn man die Frage stellt, vor wem der Bankkunde geschützt werden soll, dann sagen die fünf Absätze des §30 Abgabenordnung, dass der Bankkunde nur vorm Finanzamt zu schützen ist. Dies ist ein ver- heerendes Signal des Gesetzgebers.
Wenn der Gesetzgeber vorgibt, dass die Bürgerinnen und Bürger wahrheitsgemäß Steuererklä- rungen abgeben müssen, wenn der Gesetzgeber weiter vorgibt, dass die Finanzämter den Wahrheitsgehalt gegebenenfalls zu überprüfen haben, geht von der Einschränkung in Paragraf 30a Abgabenordnung das Signal aus, dass es der Gesetzgeber mit der Überprüfung des Wahr- heitsgehaltes so ernst nicht meint“ und weiter: „Die Folgen sind klar zu erkennen: Einkünfte aus Kapitalvermögen werden in großem Umfang nicht vollständig und richtig erklärt, weil man davon ausgeht, dass das Finanzamt nichts überprüfen kann. Durch die Existenz des §30 entstehen Steuerausfälle in Milliardenhöhe“.
Abschließend bittet die Steuergewerkschaft die Vorsitzende des Bundesfinanzausschusses Frau Scheel, die Streichung des §30 vorzunehmen mit dem Zusatz: „Dies ist keine Maßnahme gegen die Steuerbürger, sonder eine Maßnahme, die alle steuerehrlichen Bürger begrüßen müssen.“
Und da alle Anwesenden hier mit Sicherheit steuerehrlich sind, sollte es also eigentlich eine brei- te Mehrheit für unseren Antrag geben.
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