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04.12.01 , 15:11 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold: Offener Brief zu den CDU-Haushaltsanträgen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 331.01 / 04.12.2001



Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend möchte ich Ihnen einen Brief der finanzpolitischen Sprecherin und Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold, an den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Martin Kayenburg, zur Kenntnis geben. Thema des Briefes sind die Änderungsanträge der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2002. Mit freundlichen Grüßen
gez. Claudia Jacob An den Vorsitzenden der CDU-Fraktion
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Herrn Martin Kayenburg, MdL


im Hause



Änderungsanträge der CDU-Fraktion zum Entwurf des Landeshaushaltes 2002



Sehr geehrter Herr Kollege Kayenburg,


ich habe mich sehr ernsthaft mit den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion zum Entwurf des Landeshaushaltes 2002 beschäftigt. Dabei tauchten viele Fragen auf, für deren rasche Beant- wortung ich Ihnen verbunden wäre:


1. Sie beantragen, in der „allgemeinen Verwaltung“ durch den Verzicht auf Stellenhebungen und durch eine Wiederbesetzungssperre für jede 5. Stelle Personalkosten in Höhe von € 10 Mio. einzusparen. Beinhaltet dies auch die Personalkosten an der Landesfeuerwehr- schule und bei der Förderung des Feuerwehrwesens, bei den Katasterämtern, beim Amt für Katastrophenschutz, in der Straßenbauverwaltung, beim Landesinstitut für Praxis und Theorie in der Schule, in der Landesbibliothek, bei den Forstämtern, bei den Ämtern für Ländliche Räume und in der Akademie für Natur und Umwelt?
2. Sie beantragen, bei allen Sachausgaben des Titels der Hauptgruppe 5 „Sächliche Verwaltungskosten“ von insgesamt € 445 Mio. 10 % = € 44,5 Mio. zu kürzen. Ist es richtig, dass diese Kürzung allein für den Bereich der Polizei Kürzungen von ca. € 5 Mio. ergeben würden, beim Amt für Katastrophenschutz € 70.000, beim Verfassungsschutz € 60.000, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit € 180.000 und in der Sozialgerichtsbarkeit € 300.000? Würden damit auch die Mittel für Werkverträge etc. im Bereich des Straßenbaus gekürzt
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(Titel 0604-533 01) und, wenn ja, wie passt dieses mit Ihrem Antrag zur Erhöhung der Inves- titionsmittel im Straßenbau zusammen? Sind bestimmte Bereiche ausgenommen (z.B. die Landesfeuerwehrschule, die Staatliche Schule für Hörgeschädigte, die Landeszentrale für po- litische Bildung)? Wenn ja: welche? Wie verteilen sich dann die € 44,5 Mio. Einsparsumme auf die anderen Bereiche?
3. Warum hat die CDU keine zusätzlichen Stellen in der Finanzverwaltung beantragt, ob- wohl sich im Finanzausschuss alle Fraktionen dafür ausgesprochen halben?
4. Um wie viel sinkt die Nettokreditaufnahme durch die CDU Anträge wirklich? Wie erklärt sich die Differenz zwischen dem Pressetext (€ 230 Mio.) und dem Antrag der CDU-Frak- tion im EP 11 (€ 205 Mio.)?
5. Wie ist das Erziehungsgeld in Höhe von € 20 Mio. berechnet? Ist es richtig, dass dieses Erziehungsgeld erst ab Juli 2002, nur im 3.Lebensjahr eines Kindes bezahlt werden soll und nur DM 400 beträgt? Warum wird nicht das Konzept des CDU-Landesvorsitzenden Johann Wadephul umgesetzt und was würde dieses kosten? Er wird im „Stormarner Ta- geblatt“ vom 8. Mai 2001 zitiert, bis zur Einführung des Bundesfamiliengeldes müsse ein Landeserziehungsgeld von DM 500 pro Monat und Kind eingeführt werden. Das Statisti- sche Landesamt geht von 30.000 Kindern im Alter von drei Jahren aus. Wenn ich berück- sichtige, dass von diesem Landeserziehungsgeld nur die dreijährigen Kinder profitieren, komme ich auf Ausgaben von DM 72 Mio. (30.000 Kinder x DM 400 x sechs Monate ).
6. Wie ist die Differenz zwischen Ihrer Ankündigung im Pressetext, € 400.000 für die Wei- terbildung von LehrerInnen für „Englisch an Grundschulen“ zu beantragen, und dem Haushaltsantrag zum EP 07 von € 200.000 begründet?
7. Wie ist die Differenz zwischen Ihrer Ankündigung im Pressetext, € 8 Mio. für die Einfüh- rung von Ganztagsschulen zu beantragen, und dem Haushaltsantrag zum EP 07 von € 3,7 Mio. begründet?


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8. Die CDU-Fraktion stellt keinen Antrag zu den Abendschulen. Ist sie mit dem Konzept der Landesregierung einverstanden?
9. Die CDU-Fraktion stellt keinen Antrag zur weiteren Aufstockung der Werftenhilfe. Reicht nach Ihrer Auffassung der im Haushalt 2002 enthaltene Ansatz aus?
10. Die CDU-Fraktion stellt keine Änderungsanträge zum Finanzausgleichsgesetz (Rück- nahme der Kürzungen für die Kommunen). Hat die CDU-Fraktion damit den Vorschlag der Landesregierung übernommen?
11. Die CDU-Fraktion stellt keine Änderungsanträge zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe. Ist die CDU-Fraktion mit dieser Abgabe einverstanden oder plant sie die Mittel ein, weil sie keine Alternative sieht?
12. Wann beabsichtigt die CDU einen Antrag zur Reform der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen und des kommunalen Finanzausgleiches zu stellen (S. 24 des Ent- schließungsantrages)?
13. Sie haben der Landesregierung bezüglich des angedachten Verkaufs von bis zu 5 % der Anteile an der Landesbank „die Verschleuderung von Tafelsilber“ vorgeworfen. Wo fin- det sich ein Haushaltsantrag der CDU zu diesem Thema; schließlich sind € 100 Mio. Ein- nahmen aus dem Verkauf im Haushaltsentwurf der Landesregierung enthalten?
Da ich mit diesem Schreiben deutlich machen möchte, dass ich die Vorschläge der Oppositions- fraktionen ernst nehme, sie andererseits aber auch nicht aus der Verantwortung entlasse, eigene realistische Vorschläge für die Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu machen, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich diesen Brief veröffentlichen werde. Selbstverständlich bin ich mit einer Veröffentlichung Ihres Antwortschreibens einverstanden.


Mit freundlichem Gruß
gez. Monika Heinold

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