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13.12.01 , 15:24 Uhr
SPD

Andreas Beran zum Landespflegegesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Andreas Beran zu TOP 9:

Änderung des Landespflegegesetzes



Das Thema Pflege hat in vielen Variationen in den vergangenen Monaten in Landtagsdebatten viel Raum eingenommen. Und das war auch gut so! So konnten wir Sozialpolitiker auf Mängel hinweisen, auf positive Entwicklungen aufmerksam machen und die im Bereich der Pflege täti- gen Menschen versuchen zu motivieren, sich weiterhin zu engagieren.

Gewünscht hätte ich mir, dass die so genannten Printmedien hierüber in dem gleichen Umfang positiv berichtet hätten, wie sie es immer wieder über die Negativbeispiele getan haben und sicher auch weiterhin tun werden. So hätte es die auswärtige, in einer Pflegeeinrichtung statt- gefundene Sitzung des Sozialausschusses verdient, mehr Beachtung zu finden. Ich danke da- her ausdrücklich dem NDR und der Norderstedter Zeitung, dass sie hier die rühmliche Aus- nahme darstellten.

Heute wird seitens der Regierung ein Änderungsgesetz zum Landespflegegesetz eingebracht. Dies nicht etwa, weil das bestehende Gesetz nicht gut oder ausreichend war, sondern weil es erforderlich ist, es zu modifizieren. So soll es den heutigen – auch finanzpolitischen – Anforde- rungen angepasst werden und zu Verfahrenserleichterungen bei der Gewährung von Zu- schüssen kommen. Diese Form der Evaluation nach nun sechs Jahren finde ich richtig. Sie müsste künftig auch weiterhin regelmäßig stattfinden.

Vielleicht ist es gut, an dieser Stelle auch einmal darauf hinzuweisen, dass die von den Oppo- sitionsparteien in der Landtagsdebatte im Januar 1996 vorgetragenen Kritikpunkte zum Lan- despflegegesetz sich auch in der Praxis als haltlos erwiesen haben. Sowohl die Zuständig- keitsregelung der Planungs- und Sicherstellungskompetenz zu Gunsten der Kreisebene, als auch die Rahmenverantwortung des Landespflegeausschusses haben sich bewährt. Bewährt hat sich auch das Pflegewohngeld, das sich auch in der Fachdiskussion als sozialpolitisch bessere Alternative gegenüber der direkten oder auch Objektförderung erwiesen hat, wie sie in der Begründung zum Änderungsgesetz nachlesen können. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich finde es richtig, wenn an der Gewährung von Pflegewohngeld festgehalten wird. Wenn es nun angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte geboten ist, das bisher nicht be- rücksichtigte Vermögen der Empfängerrinnen und Empfänger von Pflegewohngeld bei der Gewährung zu berücksichtigen, so kann ich dies nur unterstützen. Finanziell entlastet werden hiervon zum größeren Teil die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch das Land.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt sollte nicht unerwähnt bleiben: Der Ge- setzentwurf sieht vor, dass künftig auf die Aufstellung und Fortschreibung von Förderplänen verzichtet werden soll, die bisher die Grundlage für die Bewilligung von Zuschüssen darstell- ten. Dies begrüße ich, da es zur Verwaltungsvereinfachung führt, ohne dass es dadurch zu Qualitätsverlusten kommt.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Erweiterung des Paragraf 7 Landes-Pflege-Gesetz ein- gehen: Dieser Paragraf zählt auf, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden können. Obwohl die Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren durch die Pflegequalitätsoffensive er- hebliches geleistet hat, soll dieser Paragraf um den Passus „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ erweitert werden. Ich bin der Auffassung, dass dies nur konsequent ist und dass damit auch dem Anliegen der F.D.P. (siehe Drucksache 15/29) genü- ge getan ist.

Näheres hierzu können wir noch im Sozialausschuss beraten. Ich beantrage daher für die SPD-Fraktion die Überweisung in den Sozialausschuss.

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