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13.12.01 , 16:06 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Die FDP steht für ein bürgernahes Kommunalrecht"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 424/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Chris tel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Innenpolitik/ Kommunalverfassung Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: Die FDP steht für ein



www.fdp-sh.de bürgernahes Kommunalrecht“ In seinem Redebeitrag zu TOP 12 und 13 (Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung) erklärte der innen- und rechtspolitische Srecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Zunächst möchte ich meine Verwunderung über das Verfahren mit diesem Gesetzentwurf äußern. Wir haben seit Anfang des Jahres einen Sonderausschuss zur Kommunalverfassung auf Grundlage des Gesetzentwurfes der CDU einberufen.
Im Ausschuss wurde vereinbart, dass alle Fraktionen bis möglichst Ende des Jahres ihre Änderungsanträge zum bereits vorliegenden Gesetzentwurf einbringen. Diese Vereinbarung ist auch dem SSW bekannt. Nun starten Sie mit diesem Gesetzentwurf eine neue erste Lesung. Das ist zwar ein parlamentarisch zulässiger Vorgang, ich hätte mir aber im Sinne eines adäquaten Umgangs miteinander gewünscht, Sie würden Ihre Vorstellungen als Änderungsanträge im Ausschuss einbringen.
Nun zu einigen Punkten Ihres Gesetzentwurfes:
Unsere entgegengesetzte Position bei der pflichtweisen Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist hinlänglich bekannt. Wir wollen es den Kommunen frei stellen, ob eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt werden soll.
Die Verlängerung der Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens auf sechs Wochen entspricht auch unseren Vorstellungen. Allerdings scheint eine Absenkung der Quoren für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens oder zur Zustimmung eines Bürgerentscheids beim SSW nicht gewollt zu sein. Unsere Anträge sind da weitergehend.
So fordern wir:
- Für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern soll das Quorum eines Bürgerbegehrens bei 7,5 % liegen. Bei Gemeinden bzw. Städten mit über Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 200.000 Einwohnern sind dann nur noch 5 % der Einwohner für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens notwendig,
- die Quoren für einen erfolgreichen Bürgerentscheid wollen wir bei Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern auf 20 % und bei Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern auf 15 % senken.
Für die Kreisordnung werden wir entsprechende Anträge einreichen.
Auch der Vorschlag, ein eigenes Antragsrecht im Ausschuss für Gemeindevertreterinnen und –vertreter, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, einzuführen, entspricht unserer Beschlusslage.
Eine der grundsätzlichen Forderungen Ihres Gesetzentwurfes ist die Abschaffung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte. Wir haben bereits in der Vergangenheit immer wieder betont, dass dieser Rückschritt der Bürgerbeteiligung mit uns nicht zu machen ist. Wir fordern darüber hinaus, auch die ehrenamtlichen Bürgermeister direkt zu wählen. Wir von der FDP sind für Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Die Anliegen der Gemeindevertreter nehmen wir ernst. Erste Priorität hat für uns aber Ausbau der Einflussmöglichkeiten der Einwohner einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises!
Interessant sind die bisherigen Ergebnisse bei den Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten. In der Mehrzahl wurde ein Kandidat gewählt, der nicht der Mehrheit in der jeweiligen Vertretung entsprach. Das mag schmerzlich für die jeweiligen Mehrheitsfraktionen sein, ist aber auf der anderen Seite ein Beweis dafür, dass die Wählerinnen und Wähler sehr wohl differenzieren können und ganz bewusst ihre Stimme abgeben. Sie wollen vielerorts eben auch eine Korrektur und gleichzeitige gegenseitige Kontrolle von Verwaltung und Vertretung.
Meine Damen und Herren,
wir übersehen dabei nicht, dass die Wahlbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Direktwahlen teilweise nicht zufriedenstellend war. So haben erst am Wochenende nur 25 % der Einwohner den alten und neuen Bürgermeister in Gettorf im Amt bestätigt. Es gab aber auch nur einen Kandidaten, aber wenn es in den letzten Jahren bei Wahlen mehrere Kandidaten gab, war auch die Wahlbeteiligung wesentlich besser und lag im Durchschnitt bei über 50 %. Wir dürfen bei allen Diskussionen auch nicht vergessen, dass die Direktwahl für die Menschen im Lande immer noch eine neues Verfahren ist, das sich in der Zukunft stärker bewähren wird.
Uns sind auch die Probleme bekannt, die sich durch die Stärkung der Stellung der direkt gewählten Bürgermeister oder Landräte mit der Gemeindevertretung oder dem Kreistag teilweise ergeben haben. Es ist doch so, dass diese Probleme oftmals mehr mit menschlichen Defiziten als mit der rechtlichen Stellung der Bürgermeister zu tun hatten.
Wir bleiben dabei. Wir wollen ein bürgernahes Kommunalrecht. Dafür werden wir im Sonderausschuss die entsprechenden Gesetzesänderungen einbringen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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