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13.12.01 , 16:43 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: "Ist Ihr Dienstwagen eigentlich ein Drei-Liter-Auto, Herr Müller?"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 426/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, den 13.12.2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Umweltpolitik/Umweltranking Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: „Ist Ihr Dienstwagen



www.fdp-sh.de eigentlich ein Drei-Liter-Auto, Herr Müller?“ In ihrem Redebeitrag zu TOP 16 (Umweltranking) erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Mit großem Brimborium stellte der Umweltminister vor einigen Wochen sein „Umweltranking“ der Kreise und kreisfreien Städte vor. Preise wurden verliehen, Fotos gemacht und die Presse berichtete ausführlich. So weit so schön. Ich gönne den GRÜNEN gerade in diesen schwierigen Zeiten, wo Kreisvorstände zurücktreten und sich Ortsverbände auflösen, die eine oder andere nett gemeinte Schlagzeile. Nur bei umweltpolitischem Unsinn verstehe ich keinen Spaß.
Ein Umweltranking stellt nur dann eine sinnvolle Maßnahme dar, wenn das zugrunde liegende Verfahren und die Entscheidungskriterien zumindest annähernd faire Ergebnisse produzieren. Dies ist bei Ihrem Ranking nicht der Fall.
Die Grundfrage, die wir uns stellen müssen ist, was mit einem Ranking erreicht werden soll. Nach unserer Vorstellung soll ein Ranking die Qualität der Umwelt in einer Region und die Handlungen der betreffenden Gebietskörperschaft bewerten, die die Umweltqualität verbessern sollen.
Um ein annähernd objektives Benchmarking zu erreichen, müssen die Verantwortlichen an der Erarbeitung eines Kriterienkataloges beteiligt werden. Nur dann besteht die Chance, dass das Benchmarking akzeptiert und in der Folge als Anstoß für Verbesserungen genommen wird. Ohne die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ist das Ranking nichts wert.
Eine durch ein Umweltranking entstandene Rangliste kann für die betreffenden Regionen im Bereich des sanften Tourismus deutliche Wettbewerbs Vor- bzw. Nachteile bewirken. Das scheinen Sie im Presserummel aber nicht begriffen zu haben.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Weiter berücksichtigen die aufgestellten Kriterien nicht, dass die Gegebenheiten in den kreisfreien Städten und Landkreisen zu unterschiedlich sind, um in einem direkten Vergleich nachvollziehbare Ergebnisse zu bringen.
Beim Ranking muss klar getrennt werden zwischen der aktiven Tätigkeit einer Gebietskörperschaft und den naturräumlichen Gegebenheiten, welche die Handlungsmöglichkeiten der Körperschaft in ihrem Gebiet begrenzen. Der Erhalt eines hohen Niveaus an Umweltqualität muss der Verbesserung auf ein vergleichbares Niveau gleichstehen. Grundsätzlich darf es für das Ranking einer Region nicht nachteilig sein, wenn sie Opfer aber nicht Verursacher einer Umweltbelastung ist.
Gerade das hat der Umweltminister in seinem Konzept nicht ausreichend berücksichtigt. Es wurden die naturräumlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt; bei einigen Regionen wurde es nachteilig bewertet, dass sie unter Umweltbelastungen leiden, die aus Nachbarregionen stammen. Die übrigen Kriterien sind teilweise falsch gewählt oder lückenhaft und bedürfen der Ergänzung.
So hat die Beantragung von Fördermitteln bei Bingo-Lotto oder auch eine Beschlussfassung zur Agenda21 in der Bewertung einer Region nichts zu suchen. Es ist wichtig die Verbesserung der Umweltqualität im Land zu erreichen, welche Wege die Gebietskörperschaften dabei aber wählen, haben wir nicht zu bewerten.
Ich nenne weitere Beispiele:
Bei der Tabellendarstellung zu den Altlasten der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte werden die Anzahl der Altlasten, die Anzahl der durchgeführten Gefährdungsabschätzungen und die Anzahl der durchgeführten Sanierungen als Bewertungsmaßstäbe festgelegt.
Es ist zumindest auffallend, dass Nordfriesland mit 5585 Altlasten und Plön mit 4509 Altlasten über 20mal mehr Altlasten gezählt haben als beispielsweise Pinneberg. Es ist unmittelbar ersichtlich, dass die Qualität der Altlasten völlig unterschiedlich ist. Die Deponie 78 in Barsbüttel oder das Metallhüttengelände in Lübeck sind nicht vergleichbar mit der Hausmülldeponie einer Kleinstgemeinde. Gefährdungsabschätzungen können zu dem Ergebnis führen, dass eine Altlast nicht sanierungsbedürftig ist. Warum wird dann deren Anzahl nicht genauso gut bewertet, wie die Anzahl der durchgeführten Sanierungen?
Im Bereich des Klimaschutzes fällt bei den kreisfreien Städten auf, dass sie so gut wie keine Windkrafträder aufgestellt, dafür mehr im Bereich Fernwärme geleistet haben. Dass diese beiden Gesichtspunkte gegeneinander verrechnet werden ist soweit in Ordnung. Ländlich strukturierte Kreise ohne Fernwärme und ohne Windhöffigkeit können beim Thema Klimaschutz aber nur schlechte Karten haben, ohne dies beeinflussen zu können. Oder soll das Umweltranking ein Anreiz sein, möglichst viele Regionalkonferenzen zu veranstalten, obwohl diese keinerlei Einfluss auf die Umwelt haben? Hier wird wieder das Verfahren und nicht das Ergebnis bewertet.
Bei der Beurteilung zum Treibhauseffekt schießen sie aber wieder glatt einen Vogel ab. Sie ziehen den Anteil der zugelassenen 3-Liter-Autos in einer Gebietskörperschaft als Kriterium für das Umweltranking heran. Wollen Sie etwa, dass die Kreise und kreisfreien Städte Einfluß darauf nehmen, welche Art von PKW die Menschen in ihrem Gebiet zu nutzen haben? Wer aus der GRÜNEN-Fraktion fährt denn ein Drei-Liter-Auto? Der Dienstwagen des Umweltministers hat eher drei Liter Hubraum.
Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten werden FFH-Gebiete und Fördergebiete für den gesamtstaatlich repräsentierten Naturschutz nicht berücksichtigt. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt nur durch das Land. Der Bericht zur Biologischen Vielfalt hätte deutlich machen können, dass die Zahl und Größe der ausgewiesenen Schutzgebiete ein Maßstab für behördliches Handeln nicht jedoch für die Biodiversität ist.
Leider reicht die Redezeit nicht aus, um alle Kritikpunkte aufzuzählen. Als Fazit bleibt: Für das Geld, das Sie für Ihr Ranking ausgegeben haben, hätten Sie im Umweltschutz mehr leisten können.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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