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14.12.01 , 15:12 Uhr
SPD

Arno Jahner zu TOP 5 Gesundheitsdienstgesetz

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus•Postfach 7121•24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/07 • Fax: 0431/988-1308• E-Mail: pressestelle@spd-fraktion-ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de


Kiel, 12.12.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Arno Jahner zu TOP 5: Gesundheitsdienstgesetz

Es ist geschafft! Nachdem die Institutionen und Verbände ihre Stellung- nahme eingereicht haben und die Anregungen und Wünsche im Rahmen des Machbaren in das Gesetz eingeflossen sind, liegt heute der Entwurf zur Entscheidung vor. Und wir können dieses Gesundheitsdienstgesetz wahrlich als einen Meilenstein, als sehr gelungen bezeichnen. Schon in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, meine Damen und Her- ren: Dieses Gesetz ist den Bedürfnissen der Kreise und kreisfreien Städte angepasst, sie haben die große Möglichkeit, ein echtes Gesundheitsma- nagement zu betreiben, die Ausführung eines Gesetzes, das in vielen Be- reichen ausdrücklich von „Kann“-Bestimmungen spricht.

Ich habe mich schon sehr über die Stellungnahme der Ärztekammer ge- wundert, die nunmehr bezweifelt, dass eine Verwaltungsfachfrau oder ein Verwaltungsfachmann ein Gesundheitsamt leiten kann. Keiner hat die Kompetenz und Arbeit der Amtsärzte oder sonstiger medizinischer Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter in Frage gestellt. Es wäre aber mit Sicherheit eine Entlastung der Ärzte, wenn Verwaltungshandeln nicht mehr Teil ihrer Arbeit wäre. Natürlich kann und darf – ich wiederhole: kann und darf – ei- ne Verwaltungsfachkraft an der Spitze die Aufgaben eines Arztes nicht wahrnehmen. Natürlich brauchen wir weiterhin fachlich versierte Ärzte im - 2-



Gesundheitsdienst, um z. B. die anfallenden Arbeiten sowie die hoheitli- chen Aufgaben z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz oder nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz wahrzunehmen.

Und, meine Damen und Herren, Herr Kalinka – die Behauptung, die Be- völkerung wäre „schutzlos gegen Bioterror“, halte ich gelinde gesagt für frech und der Öffentlichkeit gegenüber unverantwortlich. Es ist schon inte- ressant, wie Sie auf jeden Zug aufspringen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihren Hang zur Profilierung zu pflegen. Gestern noch „alles Quatsch mit dem Anthraxalarm“ und heute dann die Behauptung, es werde nicht ge- nug getan. Sie machen sich unglaubwürdig, Herr Kalinka, unglaubwürdig!

Zurück zum Gesundheitsdienstgesetz. Wir bleiben dabei: Hatten wir bis zur Novellierung schon ein gutes Gesundheitsdienstgesetz, so ist das uns nun vorliegende in einigen Bereichen ergänzt und verbessert worden. Wir hatten in diversen Sitzungen, mit erneuten Nachfragen und fruchtbaren Diskussionen mit den beteiligten Verbänden und Institutionen die Ihnen nunmehr vorliegenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen SPD und Grüne abzustimmen und ich denke, jeder hier im Haus kann dem Ge- setz zustimmen.

In den Punkten 1 und 2 sind mehr formale, redaktionelle Änderungswün- sche berücksichtigt worden. Mit dem Punkt 3 jedoch wollen wir im Bereich der Gesundheitsberichterstattung zumindest einmal in einer Legislaturpe- riode einen Bericht zur Auswertung erhalten. Dieser Bericht soll u.a. die Möglichkeit zum Austausch z. B. innerhalb der kommunalen Familie eröff- nen. Im Bereich der Zahnerkrankungen und hier besonders der Gruppen- prophylaxe wollen wir eine Ausdehnung auf andere relevante Gruppen. - 3-



Und wenn ich schon von Ausdehnung, Berücksichtigung von Gruppen und Personen rede, gilt dieses natürlich auch für den im Punkt 5 unseres Än- derungsantrages erwähnten Personenkreis. Im letzten Punkt dann geht es erneut um eine eher redaktionelle Änderung. Alle anderen Paragrafen im Gesetzesentwurf sind Handwerkszeug für eine gute, kostengünstige und effektive Arbeit mit einem modernem Gesundheitsdienstgesetz.

Und, Herr Kalinka, da haben Sie wieder die Klinge gezogen für die Äuße- rungen der Ärztekammer, sich wie ein Ritter vor sie gestellt, und ich sage Ihnen hier und heute, die Stellungnahme des Ministeriums war okay, nichts ist hier stillos und arrogant. Ich habe Ihnen anhand des Beispiels der Leitung eines Gesundheitsamtes deutlich gemacht, wie fälschlicher- weise die Ärztekammer Alarm geschlagen hat. Sie haben hier Äpfel mit Birnen verglichen, begreifen Sie es endlich, lesen Sie die Begründung zum Gesetzestext, dann würden auch Sie den Inhalt verstehen. Und wo, bitte, Herr Kalinka, hat die erwähnte Ärztekammer Stellung bezogen? Ich habe von diesem Verband nichts gelesen.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Dieses Ihnen vorlie- gende novellierte Gesundheitsdienstgesetz gibt die Möglichkeit der über- greifenden, interkommunalen Zusammenarbeit wie im Paragraf 4 be- schrieben. Dieses Gesetz garantiert eine Einbindung in kommunales Han- deln wie im Paragraf 5 ausdrücklich erwähnt. Und es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Entlastung, der Einbindung etwa der niedergelassenen Ärzte. Über diese durchaus positive Regelung allerdings hat die Ärzte- kammer nichts gesagt. Kurzum noch einmal: Moderne Zeiten fordern mo- dernes Handeln, fordern ein solches Gesundheitsdienstgesetz. Es wird seine in es gesteckten Erwartungen erfüllen, dessen sind wir uns sicher. Noch einmal Dank an die geleistete Arbeit, Frau Ministerin.

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