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Irene Fröhlich: Tierheime mit den Folgen der Gefahrhundeverordnung nicht allein lassen!
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 007.02 / 18.01.2002Tierheime mit den Folgen der Gefahrhundeverordnung nicht allein lassen!Anlässlich des Besuches des Kieler Tierheims am Uhlenkrog bekräftigte Irene Fröh- lich, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Tier- schutz einen höheren Stellenwert erhalten müsse:„Besonders die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung des Lan- des, besser noch im Grundgesetz der Bundesrepublik, wäre notwendig, um Tieren den ihnen zustehenden Schutz als Mitgeschöpfe zu geben - vor allem angesichts der Verankerung von Eigentumsrechten und der Freiheit von Forschung und Lehre, durch die Tiere immer wieder in ihrer Würde und an ihrem Leben bedroht sind.Leider weigern sich CDU und FDP im Land genau wie im Bund, diesen Schritt zu gehen, so dass jede Möglichkeit genutzt werden muss, um auf andere Weise die Situation der Tiere besser abzusichern.In Bezug auf die Gefahrhundeverordnung haben wir uns immer wieder für den Sachkun- denachweis und für eine Haftpflichtversicherung für HundehalterInnen eingesetzt, eben- so für eine Kennzeichnung mittels Mikrochip, damit möglicherweise gefährliche Hunde überhaupt erkannt werden können.Das Tierheim Kiel vermittelt Tiere nur unter diesen Bedingungen, sorgt also für einen op- timalen Schutz von Tier und Mensch. Denn nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse macht einen Hund gefährlich, sondern die Zucht- und Haltungsbedingungen! Aufgrund der unsachgemäßen Gefahrhundeverordnung, zu der der fachliche Rat der TierschützerInnen ignoriert wurde, sind die Tierheime in Schleswig-Holstein inzwischen überfüllt mit großen Hunden, die entweder abgegeben oder ausgesetzt wurden und die niemand mehr haben will. Nur wenige dieser Tiere sind nach Einschätzung des erfahre- nen und ausgebildeten Fachpersonals wirklich gefährlich, nicht einmal alle diejenigen, die aufgrund ordnungspolitischer Maßnahmen sichergestellt wurden.Aber die Tierheime, die alle in der Trägerschaft von Tierschutzverbänden betrieben wer- den, sehen sich auch nicht in der Pflicht, die Folgen dieser Verordnung zu tragen. Viel- mehr ist das Innenministerium hier gefordert, die Ausbildung von Polizisten, Feuerwehr- leuten und Ordnungsamtsbediensteten zu verbessern. Nicht zuletzt sollten Anreize für Menschen geschaffen werden, die gerne ein Tier haben möchten, damit diese sich hier- zu an ein Tierheim wenden.“ ***