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Maren Kruse zu TOP 2: Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 23.01.02 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellMaren Kruse zu TOP 2:Änderung des Gesetzes über die LandwirtschaftskammerWir hatten ja schon in der September-Sitzung des Landtages das Vergnügen, Ihre Ausführungen zum vorgelegten Gesetzentwurf zur Kenntnis nehmen zu müssen. Und schon im Vorfeld der Landtagssitzung hat sich abgezeichnet, wie die Diskussion um das Kammergesetz hier heute verlaufen wird. Dies ließ sich bereits in der Agraraus- schusssitzung am 20. Dezember 2001 erahnen, als nämlich ausgerechnet die CDU- Fraktion nach über vier Monaten Beratungszeit weder mündlich noch schriftlich eigene inhaltliche Vorschläge vorlegen konnte – keine Perspektiven, keine strategischen, langfristigen Konzepte, nicht ein einziger sinnvoller Vorschlag! Stattdessen lautes Geschrei und Prophezeiungen, die niemand – nicht einmal die Kammer selber – nachvollziehen kann. Für mich ist das unverantwortbarer Populis- mus, Risiko ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein. Auch in dieser Situation hat die CDU nach dem gerne und oft von ihr praktizierten WEBENODELA-Verfahren (we- der bereit, noch Willens, noch in der Lage) verfahren. Eines steht eindeutig fest: Die CDU-Landtagsfraktion kann sich nicht hinstellen und behaupten, sie hätte das Gesetz verbessert.Allerorten wird den Politikerinnen und Politikern immer wieder ein Vorwurf gemacht, der da lautet: Noch immer hat die Politik zu wenig Mut zu Reformen. Und grundlegen- de Reformen mit dem Ziel größerer Eigenverantwortung sind notwendig. Doch sehr häufig wird ein größeres Maß an Eigenverantwortung als bedrohlich empfunden und zu wenig als Chance begriffen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Die Landwirtschaftskammer hat genau diese Chance aufgegriffen und sich aktiv in den Prozess der Neuorientierung eingebracht, die Zukunftsorientierung konsequent ange- packt. Dies hat sie bereits frühzeitig mit dem Fachkonzept „Landwirtschaftskammer 2004“ im Juni 2001 bewiesen und sich neu positioniert. Die Kommunikation im weite- ren Wandlungsprozess hat zumindest zwischen Kammer, Ministerium und den Mehr- heitsfraktionen hervorragend funktioniert.Der Agrarausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. November des Vorjahres in einer umfassenden Anhörung zum Entwurf des Kammergesetzes alle vorgeschlagenen Verbände zu Wort kommen lassen und sich ein ausführliches Bild von den Stellung- nahmen machen können. Und ich frage mich, ob die Opposition an dieser und auch an anderen Stellen nicht richtig zugehört hat. Denn im Ausschuss hat der Präsident der Landwirtschaftskammer, Herr Früchtenicht, betont, dass es letztendlich für die Kam- mer von zweitrangiger Bedeutung sei, ob es sich um eine institutionelle Förderung o- der die Finanzierung von Zielvereinbarungen handeln werde. Und der auf der Haupt- versammlung der Kammer am 5. Dezember vorgelegte Jahresbericht 2001 enthält die Bemerkung, dass die Einhaltung des Finanzrahmens von 7 Mio DM Landeszuwen- dung im Jahr 2004 für die Bewältigung der Umstrukturierung unerlässlich ist.Genau diese Maßgabe wollen wir nun mit den Zielvereinbarungen erfüllen, das Parla- ment wird sich sicherlich ausführlich und konstruktiv mit der auszuhandelnden Zielver- einbarung befassen können. Die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2002 und die mittelfristige Finanzplanung sehen eine Zuweisung bis zum Jahr 2005 vor.Ein ebenfalls schwieriger Punkt war die Berechnungsgrundlage für die von der Kam- mer zu erhebenden Beiträge, bei der sich die Belastung der Betriebe bei Umstellung der Umlageregelung wesentlich verändert hätte. Da auch auf Bundesebene in abseh- barer Zeit noch immer eine Änderung der Einheitsbewertung zu erwarten ist, ist die Regelung, es bei der jetzigen Bemessungsgrundlage zu belassen, sicherlich nur als pragmatisch zu bezeichnen. -3-Die Frage der Friedenswahl hat im Rahmen der Anhörung einen breiten Raum einge- nommen, obwohl die Meinung der SPD-Landtagsfraktion dazu ja bereits im September sehr deutlich beantwortet worden ist. Selbstverständlich stehen wir heute genauso da- zu.Mit der bis zuletzt offenen Frage der Pensionslasten, die von der Kammer ja bisher aus dem Globalbudget finanziert wurden, haben wir uns breit und ausführlich befasst und uns umfassend informieren lassen. Und wir sind zu der Auffassung gelangt, dass das Land die Rechtspflicht hat, sich an den Pensionslasten zu beteiligen, und zwar mit der Hälfte der Lasten, also zu 50 %. Dies sind nach der Entwicklungsbetrachtung der Kammer zur Zeit rund 3 Mio Mark jährlich, immer abhängig von der tatsächlichen Ent- wicklung der Pensionslasten. Diese 50%ige Beteiligung wird die Landwirtschaftskam- mer also zusätzlich zu den 7 Mio DM Landeszuweisungen erhalten .Die Verpflichtung zur Zahlung haben wir ausdrücklich im neuen Kammergesetz verankert.Hinzu kommen die Mittel für den sozialverträglich Personalabbau und die Zuweisung für den gleitenden Übergang auf die geringeren Landeszuweisungen sowie die Beträ- ge für die sozioökonomische Beratung. Die Kammer erhält somit öffentliche Mittel, also Steuergelder, in notwendigem und ausreichendem Maß, die so transparent sind, dass jeder Bürger sie nachvollziehen kann.Unser Dank gilt insbesondere dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Herrn Früchtenicht, der diesen Prozess immer konstruktiv, kritisch und verhandlungsbereit begleitet und damit Verantwortung und Tatkraft bewiesen hat.„Selbsthilfe anstelle nur des Rufes nach staatlicher Unterstützung“ – die Landwirt- schaftskammer Schleswig-Holstein hat ihre Chance, Bindeglied zwischen öffentlicher Aufgabe und berufsständischer Selbstverwaltung zu sein, verstanden und aktiv mitgestaltet. -4-