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23.01.02 , 15:06 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Kein blauer Dunst an Schleswig-Holsteins Schulen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 022/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 23. Januar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Drogenpolitik/Schulen Günther Hildebrand, MdL


Heiner Garg: „Kein blauer Dunst an Schleswig-



www.fdp-sh.de Holsteins Schulen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 11 (Neue Wege in der Drogenpolitik – Projekt: „Schleswig-Holsteins Schulen sind rauchfreie Zonen“) sagte der drogenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der vorgelegte Antrag zu neuen Wegen in der Drogenpolitik macht deutlich, dass man sich nicht immer nur mit sogenannten „illegalen Drogen“, sondern auch mit den sogenannten „legalen Drogen“ auseinander zu setzen hat.
Drogenmissbrauch fängt regelmäßig in kleinen Schritten und oftmals mit den sogenannten „legalen Drogen“ an.
Das Problem ist doch, dass sogenannte „legalen Drogen“ wie Zigaretten und Alkohol als Bestandteile des täglichen Lebens suggeriert werden.
Plastisches Beispiel ist die kürzlich entbrannte Debatte darüber, ob in den Kinos bei klassischen Kinderfilmen im Vorfilm Zigaretten- und Alkoholwerbung gezeigt werden darf. Hier wird uns plötzlich bewusst, dass wir in unserem Alltag regelmäßig mit den sogenannten „legalen Drogen“ konfrontiert werden.
Die Diskussion greift zwar ein wenig kurz, da täglich rund um die Uhr durch Fernsehwerbung – auch vor Kinderfilmen – durch entsprechende Werbung uns suggeriert wird, dass der Genuss von Alkohol nicht nur zum Lebensalltag dazugehört, sondern darüber hinaus besonders „hip“ oder „cool“ ist.
Darf man sich dann noch wundern, wenn das Einstiegsalter – das im Durchschnitt bei Jungen bei 12,3 Jahren, bei Mädchen mit 12,8 Jahren liegt – sich immer weiter verjüngt?
Was wir bisher oft unterschätzt haben: Der Konsum „legaler Drogen“ hängt immer mit Vorbildern zusammen. Ob es Eltern, Lehrer oder andere Mitschüler sind – in der Schule als prägender Ort wird der Grundstein dafür gelegt, ob Kinder und Jugendlichen zur Zigarette greifen, oder nicht.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Denn wenn sich nach aktuellen Studien Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 11 Jahren nicht vorstellen können, in absehbarer Zeit zur Zigarette zu greifen, so ändert sich diese Einstellung etwa ein Jahr später rapide.
Hier kann die Institution Schule eingreifen. Lehrer und Eltern müssen sich auf ihre Vorbildfunktion besinnen und durch entsprechende Maßnahmen dafür sorgen, dass das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände nicht erwünscht ist.
Um das nochmals klar zu stellen: Hier geht es nicht um irgendein Rauchverbot in einem öffentlichen Gebäude, sondern darum, dass die Schule als ein prägender Ort sowohl positiv als auch negativ auf die Kinder und Jugendlichen wirken kann.
Deshalb soll auch nicht nur einfach etwas verboten werden. Vielmehr soll doch der in der Schule erteilte präventive Unterricht gegen die Gesundheitsgefahren des Rauchens auch seine Entsprechung im Schulalltag finden müssen.
Das bedeutet in konsequenter Weise, dass nicht nur Schülern sondern natürlich auch Lehrern das Rauchen auf dem Schulgelände verboten sein muss.
Denn ansonsten hätten wir die pädagogisch nicht sonderlich einleuchtende Botschaft auf die Schülerinnen und Schüler, dass das Rauchen zwar im Unterricht als gesundheitsschädlich dargestellt wird - spätestens aber in der nächsten Pause sich die Raucherecke bevölkert.
Das Verbot darf deshalb nicht personenbezogen wirken, sondern muss ortsbezogen sein – mit der Konsequenz, dass Lehrkräfte als Vorbilder ebenfalls nicht auf dem Schulgelände rauchen dürfen.
Denn die Suchtvorbeugung darf gerade nicht als eine zusätzliche Aufgabe einzelner Drogenberater oder Fachlehrer verstanden werden – sie muss als Erziehungsprinzip in die pädagogische Arbeit Eingang finden.
Frau Erdsiek-Rave, ich habe mir Ihren Runderlass vom 11. September 1992 einmal angeschaut. Da steht eigentlich schon sehr viel wichtiges und richtiges drin.
Leider aber kein konkretes Verbot.
In dem Erlass sind insbesondere die Methoden der Aufklärung und der Abschreckung wunderbar beschrieben.
Doch leider wird das Unterrichts- und Erziehungsprinzip in unserem Fall nicht im Schulalltag eingefordert.
Das Ziel einer modernen Suchtvorbeugung muss es sein, sowohl eine sich anbahnende Sucht zu unterbinden als auch die Alltagssituation an den Schulen zu verbessern.
Dies ist zum einen die Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Dies ist aber auch unsere Aufgabe. Deshalb sollten wir die entsprechenden Voraussetzungen der Suchvorbeugung den Schulen an die Hand geben.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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