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24.01.02 , 11:17 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Wir brauchen einen funktionierenden Niedriglohnsekt or - 630 ?-Jobs zulassen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 027/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. Januar 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Arbeitsmarkt/Niedriglöhne/Sozialversicherung



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Wir brauchen einen funktionierenden Niedriglohnsektor – 630 €-Jobs zulassen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 12 und 13 (Senkung der Sozial- versicherungsbeiträge für niedrige Einkommen und Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung) sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Unter dem Motto „Arbeit, Arbeit, Arbeit“ ist Kanzler Schröder angetreten, um die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen.
Und knapp 8 Monate vor der angestrebten Wiederwahl kann man doch auf eine stolze Bilanz blicken:
- eine Arbeitslosenzahl, die diesen Monat wieder die 4 Millionen-Grenze erreichen und bereits im Februar diesen Jahres auf 4,5 Millionen steigen wird
- Lohnnebenkosten von 41%
- einen Anstieg der Schwarzarbeit in ungeahnte Höhen
- ein Haushaltsdefizit von –2,5% des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) – die Wirtschaftsmacht Deutschland ist zum Schlusslicht der Europäischen Union geworden
- ein Wirtschaftswachstum von 0,6% im Jahr 2001
Jetzt rächt es sich eben doch, dass man in den vergangenen Jahren den Umbau des Sozialstaates immer wieder verschoben, die Gesundheitsreform erst gar nicht angestoßen und den Arbeitsmarkt durch eine Vielzahl von Regelungen zubetoniert hat.
Das Bündnis für Arbeit hat sich als freundlicher Debattier-Club präsentiert, der außer heißer Luft bislang nichts produziert hat – dafür werden aber in Zeiten des niedrigsten Wirtschaftswachstums seit 1993 von den Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Gewerkschaften die höchsten Tarifsätze gefordert. Alles in allem also eine Politik gegen Arbeitslose.
Erst werden mit ruhiger Hand rund 1 Million Arbeitsplätze durch eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik vernichtet, um sie dann kurz vor der Bundestagswahl durch eine gigantisch teuere Subvention in Form eines „Mainzer-Modells“ wieder neu zu schaffen.
Insoweit finde ich es besonders bemerkenswert, Frau Ministerin Moser, dass Sie bei der bundesweiten Einführung des sogenannten „Mainzer-Modells“ vor überzogenen Erwartungen an die Effekte von Kombilohn-Modellen für den Arbeitsmarkt insgesamt gewarnt haben.
Denn in einem Punkt kann ich Ihnen nur zustimmen, Frau Ministerin: Arbeitsplätze schafft die Wirtschaft – aktive Arbeitsmarktpolitik kann immer nur flankierende Funktionen haben – und diese Politik funktioniert auch nur, wenn dem Arbeitsmarkt seine Funktionsfähigkeit wiedergegeben wird.
Kombilohn-Modelle – und hier stimme ich Ihnen ebenfalls zu, Frau Ministerin Moser, können tatsächlich einen zusätzlichen Beitrag zur aktiven Arbeitsmarktpolitik darstellen – ein Allheilmittel sind sie nicht.
Der flächendeckende bundesweite Einsatz des „Mainzer-Modells“ für ein zuvor vollkommen zerschlagenen Arbeitsmarkt ist ein solches Armutszeugnis, das bisher keine Vorgängerregierung – gleich welcher Zusammensetzung – abgeliefert hat.
Sinnvolle aktive Arbeitsmarktpolitik zeichnet sich auch dafür aus, dass auf regionale Besonderheiten eingegangen werden muss.
Die Absicht, das sogenannte „Mainzer-Modell“ flächendeckend einführen zu wollen, ist nichts als eine sehr teure arbeitsmarktpolitische PR-Kampagne.
Ganz nebenbei gefällt mir am „Mainzer Modell“ nicht, dass Sozialversicherungsbeiträge subventioniert werden. Damit wird nämlich nur der Reformdruck kurzfristig von den umlagefinanzierten Sozialversicherungssystemen genommen.
Wenn schon eine Lohnsubvention, dann bitte eine solche des Arbeitslohns - und zwar degressiv gestaltet. Hierbei kann sich die Degression an der Zunahme der Arbeitsproduktivität orientieren.
Wenn man es mit einem Niedriglohnsektor tatsächlich ernst meint und tatsächlich einen solchen Sektor schaffen will, dann gehört eben auch dazu, die Gesetzesgrundlage für geringfügig Beschäftigte sofort zu ändern.
Es kommt selten genug vor, dass die Grünen vernünftige Eingebungen haben. Vielleicht lag es auch an der Weihnachtszeit, dass Oswald Metzger, die derzeitige 325-Euro-Regelung als das bezeichnete, was das Gesetz schon immer war: eine „Missgeburt“.
Seine Warnung vor „Denkverboten“ zu Gunsten größerer Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte bei der Lockerung des Kündigungsschutzes, der Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Teilzeitarbeit ist bemerkenswert.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Auch die Äußerung Metzgers gegenüber dpa am 18. Januar 2002, dass „Staatsfinanzen sich ohne eine Arbeitsmarktreform nicht sanieren lassen“, lassen nur den Schluss zu, dass die Grünen mittlerweile FDP-Papiere verteilen. Dazu würde auch gehören – ich zitiere immer noch Herrn Metzger - dass die Beiträge der Sozialversicherung auf mindestens 39,5% gesenkt, am Arbeitsmarkt weniger Bürokratie herrscht und betriebsnahe Tariflösungen gefunden werden müssen.
Das „Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.3. 1999“ ist volkswirtschaftlicher Unsinn.
Seine Urheber und Claqueure können wahrhaft stolz auf seine bisherige „Bilanz“ blicken: Abgesehen von der Tatsache, dass sicherlich einige geringfügig Beschäftigungsverhältnisse zu Teilzeit- bzw. Vollzeitjobs zusammengefasst wurden, sind unter dem Strich netto rund 1 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse per Gesetz vernichtet worden.
Dafür hat diese „Missgeburt“ vor allem den Schattensektor zu einer noch nie da gewesener Hochkonjunktur verholfen.
Und damit wir wissen über welche Dimensionen wir hier reden: Bundesweit wird der Wert der Schwarzarbeit im Jahr 2002 auf rund 350 Milliarden Euro durch das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung aus Tübingen beziffert. Das sind 16,5% des Bruttoinlandprodukts (BIP).
Das Gesetz ist wirtschaftsfeindlich, weil in vielen Branchen auf Nachfragespitzen nicht mehr flexibel reagiert werden kann – Spitzenzeiten werden schlichtweg durch Überstunden ausgeglichen.
Diese „Missgeburt“ ist aber vor allem arbeitnehmerfeindlich, weil vielen Frauen und Männern genau die Beschäftigungsform genommen wurde, die von ihnen gewünscht wurde, um sich etwas hinzu zu verdienen.
Insbesondere Frauen und Männer mit geringeren Qualifikationen haben zuvor von diesen Beschäftigungsverhältnissen profitiert. Der Wunsch, dass sich durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse die soziale Absicherung der Beschäftigten erhöht, hat sich als Nullnummer erwiesen. Nicht die einzelnen Beschäftigten erfuhren ein Plus an sozialer Absicherung, sondern lediglich die maroden Sozialkassen.
In unserem Antrag geht es darum: Beschäftigungsanreize zu schaffen, in dem die monatliche Entgeltgrenze auf 630 Euro erhöht wird. Mit der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze wird ein erster Beitrag dazu geleistet, dass tatsächlich ein funktionierender Niedriglohnsektor entsteht.
Gleichzeitig wird aber auch ein bescheidener Beitrag zur Stabilisierung des gegliederten Sozialversicherungssystems geleistet.
Wer umlagefinanzierte Sozialversicherungssysteme grundsätzlich erhalten will, muss sie infolge der demographischen Entwicklung ergänzen und stabilisieren. Genau eine solche Stabilisierung stellt die von uns geforderte Altersvorsorgepauschale dar. Nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitend und privatwirtschaftlich organisiert entfaltet sie ordnungs- und sozialpolitisch nur positive Effekte.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Sozialpolitisch entscheidend ist, dass der einzelne geringfügig Beschäftigte aus einem solchen System eine zusätzliche Altersversorgung erhält, deren Betrag 15-mal höher ist, als aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schon aus diesem Grund würde ich gerne sowohl unser Modell als auch die Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen in der Praxis testen lassen wollen.
Mich würde interessieren, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit sind, zu Lasten ihrer eigenen Altersvorsorge nur noch die Finanzlöcher umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme zu stopfen oder ob sie nicht lieber selbst etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen.
Die Grünen machen es sich zu einfach, wenn sie sämtliche ökonomischen und demographischen Probleme der Sozialversicherung durch eine Abkehr von der Beitragsfinanzierung hin zur Steuerfinanzierung lösen wollen.
Für die FDP-Fraktion stelle ich klipp und klar fest: Dänische Verhältnisse wollen wir unter keinen Umständen. Das ist eine langfristig sehr teure eingekaufte Mogelpackung.
Das haben übrigens auch die Dänen bereits erkannt. Denn mittlerweile sind die Leistungen ihrer „Folkepension“ so weit abgesenkt worden, dass von dieser Pension nach Abzug der Steuern niemand mehr leben kann und sie einen immer größeren Teil ihrer Altersversorgung durch private Zusatzversicherungen abdecken müssen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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