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24.01.02 , 12:26 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 - Liberalisierung des Wettbewerbsrechts - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 016.02 / 24.01.2002

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb muss gründlich reformiert werden
Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Paragrafen 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einleitet. Dabei geht es um die Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen und Sonderangeboten im Einzelhandel. Das ursprüngliche Gesetz stammt vom 7.Juni 1909 - trotzdem ist es noch aktuell.
Die neue Diskussion hatte sich an den Rabatten von 20 Prozent entzündet, die von der Textilladenkette C&A gewährte wurde für Käufe, die mit Kreditkarte abgewickelt werden. Damit wollte C&A in der ersten Phase der Euro-Umstellung mit möglichst wenig Bar- geld/Wechselgeld in zwei Währungen operieren. 20 Prozent haben Signalkraft und lo- cken Kunden, kein Zweifel. Es wird ja immer betont, die Gewinnspanne im Einzelhandel läge bei einem Prozent, wenn dann 20 Prozent Rabatt auf alle Artikel gegeben wird, scheint da doch mehr Luft in der Kalkulation zu sein.
Wegen erster Proteste und einer einstweiligen Verfügung hatte C&A diese Angebote auf alle Kunden ausgeweitet - egal ob sie mit Euro, DM oder Karte bezahlen. Die diskutierte Frage lautet nun: Darf es außerhalb der Winter- und Sommerschlussverkäufe und zu Feiern von 25-jährigen Geschäftsjubiläen Sonderverkäufe geben oder nicht?
Ich persönlich vertraue der Souveränität der KäuferInnen. Die KundInnen müssen selbst entscheiden, ob ihnen Preise angemessen erscheinen oder nicht. Die Lust und die Jagd auf Schnäppchen verführt sicherlich Menschen zu Spontankäufen, die vielleicht auch be- reut werden. Aber jede und jeder kann vergleichen, bei den Konkurrenten, bei Versand- hausangeboten, im Internet. Von den Grünen von der Ebene der Bundesregierung kam das deutliche Signal, diese Wettbewerbsregelungen völlig zu kippen. Margareta Wolff, die grüne Mittelstandsbeauf- tragte des Bundeswirtschaftsministers, nannte das Verbot des Euro-Rabatts absurd. Der Staatssekretär Matthias Berninger vom Verbraucherschutzministerium sprach sich für die Freigabe von Sonderverkäufen aus: „Es sei eine abenteuerliche Vorstellung, dass wir den mündigen Verbraucher vor niedrigen Preisen schützen.“ Dem kann ich mich nur an- schließen. Wenn dagegen die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion, Jella Teuchner, im SPIEGEL 3/2002 erklärt, „dass das Gesetz oft- mals die einzige wirksame Waffe sei, die verhindere, dass der Verbraucher über den Tisch gezogen wird“, kann ich das nicht nachvollziehen.
Es muss gründlich geprüft werden, welche Regeln des Gesetzes der Sicherstellung ei- nes fairen Wettbewerbs dienen, in dem auch kleine und mittlere Unternehmen eine Chance haben, und welche Regelugen nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie unserem Bild des mündigen Konsumenten nicht entsprechen.
Wir sollten den Antrag weiter im Ausschuss behandeln und versuchen, zu einem mög- lichst breiten Konsens in dieser Frage zu kommen. Die Kundinnen und Kunden des Ein- zelhandels erwarten das von der Politik.

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