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Christel Aschmoneit-Lücke: "Weg mit dem Verbot niedriger Preise!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 028/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. Januar 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLWirtschaftspolitik/Wettbewerbsrecht/Liberalisierung UWG www.fdp-sh.de Christel Aschmoneit-Lücke: „Weg mit dem Verbot niedriger Preise!“ In ihrem Beitrag zu TOP 14 (Liberalisierung des Wettbewerbs) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:„Die Untergangspropheten, die ja schon zum Jahrewechsel 2000 aufs Schwerste enttäuscht wurden, weil die Welt ist nicht untergegangen ist, hatten dieses Jahr die Verbraucherpreise auf’s Korn gekommen:Mit der Einführung des Euro-Bargeldes, so wurde prophezeit, würden die Portemonnaies der Kunden geschröpft werden, weil die Unternehmen die Währungsumstellung für massive, dauerhafte Preiserhöhungen ausnutzen würden.Das ist selbstverständlich ökonomischer Unsinn, denn es würde dauerhaft nur funktionieren, wenn die Menschen der Geldillusion unterlägen—und dafür sind die Menschen zu intelligent. Preise sind Tauschverhältnisse und bilden sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage; das Währungszeichen auf den Geldscheinen ist nur die Recheneinheit.Was passierte wirklich? Entgegen aller Schwarzseherei fing das Jahr für die Verbraucher gut an: Mehrere große Handelsketten begrüßten ihre Kunden mit Preissenkungen auf breiter Front. Eine Handelskette wollte alle Preise gar um 20% senken—zunächst nur bei bargeldloser Zahlung, später für alle Kunden.Toll, sollte man meinen: Denn je niedriger die Preise, desto besser für die Verbraucherinnen und Verbraucher—auch wenn die Preise nur zeitlich befristet sinken.Aber in Deutschland sind die Kunden weitestgehend gesetzlich geschützt vor derartigen Wohltaten: Breit gefächerte Sonderrabatte sind außerhalbChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 von Schlussverkäufen unlauter und deshalb verboten—nachzulesen in §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.Also wurde die Aktion per Einstweiliger Verfügung verboten. Richterschelte ist nicht angebracht: Die Justiz ist an das geltende Recht gebunden—solange bis es geändert wird.Interessant waren die öffentlichen Erklärungen vieler Befürworter des Verbots, besonders diese zwei: • Diese Sonderrabatte könnten die Konkurrenz in den Ruin treiben. • Diese Sonderrabatte verunsichern die Kunden, denn wenn das um sich griffe, dann wüssten die Menschen ja gar nicht mehr, was die „richtigen“ Preise seien.Im Klartext: Niedrige Preise hemmen langfristig den Wettbewerb und sind besonders schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Was für ein Unsinn.• Erstens ist freiwilliger Handel vorteilhaft für alle Beteiligten. • Zweitens sind die Menschen intelligent genug, vorteilhafte Handelsmöglichkeiten zu erkennen: Das ist die Triebfeder jeder wirtschaftlichen Betätigung. • Drittens ist Wettbewerb keine Veranstaltung zugunsten der Unternehmen sondern zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher: Um ihre Gunst bewerben sich die Unternehmen um die Wette.Das ist die Quelle, der Anreiz und die einzige ökonomische Berechtigung für Gewinne. Deswegen führt Wettbewerb zu größerer Produktvielfalt bei steigender Qualität und sinkenden Preisen—denn die Unternehmen versuchen, sich bei ihrer Kundenbalz gegenseitig zu übertreffen beziehungsweise zu unterbieten.Davor brauchen wir die Menschen nun wahrlich nicht zu beschützen—im Gegenteil: wir sollten alles tun, um den Wettbewerb zu fördern.Wenn Unternehmen im Leistungswettbewerb nicht mithalten können, dann bedeutet das nichts anderes, als das die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr Kaufverhalten entscheiden, dass diese Unternehmen ihre Gunst nicht erlangen konnten. Davor sollten wir Unternehmen nicht beschützen—im Gegenteil: wir sollten die Entscheidung der Menschen respektieren.Aus diesen Gründen sollte §7 UWG unverzüglich aufgehoben werden. Diese Vorschrift beschränkt die angesprochenen Sonderrabattaktionen auf Winter- und Sommerschlussverkäufe sowie Jubiläumsveranstaltungen.Einen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es nicht: Ihnen wird elf Monate im Jahr die Chance auf niedrigere Preise vorenthalten. Es gibt nur einen Nutzen für Unternehmen: Sie sind vor überraschenden Preissenkungen der Konkurrenz geschützt—zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher.Nachdem das überholte, wohlstandsmindernde Rabattgesetz letztes Jahr endlich gefallen ist, sollten wir schleunigst auch dieses Hindernisse auf dem Weg zu niedrigeren Preisen und höherem Wohlstand für die Menschen auch schleifen.Denn unter sonst gleichen Bedingungen ist der niedrigste Preis immer der beste Preis für die Kunden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/