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25.01.02 , 15:07 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan zum Bericht zur Biodiversität: "Wenig überzeugend"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 037/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Kiel, Freitag, 25. Januar 2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Umweltpolitik/Biodiversität Günther Hildebrand, MdL

Christel Happach-Kasan: „Wenig überzeugend“



www.fdp-sh.de In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 24 (Bericht zur Biologischen Vielfalt) sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Der Bericht zur Biologischen Vielfalt der Landesregierung ist in weiten Teilen geprägt von der Lustlosigkeit der Bearbeiter, Dilletantismus, teilweise trivialen Behauptungen und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Regierung, das eigene Handeln kritisch zu würdigen. Wenige Abschnitte überzeugen und für diese möchte ich mich bedanken. Kaum zu glauben, Herr Minister, dass Sie auf den Naturschutztagen 2000 erklärt haben, dass Biodiversität zentrales Thema des 21. Jahrhunderts wird.
Es ist wohl so, dass der grüne Umweltminister nicht bereit ist, von den Oppositionsfraktionen eingebrachte Berichtsanträge, angemessen und sorgfältig bearbeiten zu lassen. Dass der Inhalt naturschutzfachlicher Berichte Ihnen fremd ist, ist Ihr Problem, dass Sie jedoch Aufträge des Parlaments in so eklatanter Weise missachten, zeigt ein sehr bedenkliches Parlamentsverständnis. Für die Grünen ist die Demokratie nur noch ein Mittel zur Erlangung von Dienstwagen, sonst nichts. Ich empfehle Ihnen, Herr Minister Müller, die Lektüre der Landesverfassung, insbesondere Artikel 12. Dort heißt es: „Die parlamentarische Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“
Das Land investiert in erheblichem Maß in den hoheitlichen Naturschutz. Dazu zählen: Der Verwaltungsaufwand zur Ausweisung von Schutzgebieten, der Ankauf von Flächen mit öffentlichen Geldern durch die Stiftung Naturschutz und auch die Mittel, die den Naturschutzverbänden zur Betreuung der Schutzgebiete zur Verfügung gestellt werden. Im Haushalt 2002 sind dafür z. B. 1,6 Mio. DM vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund ist in regelmäßigen Abständen eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern geradezu geboten. „Naturschutzpolitik muss nachprüfbarer werden“, so Minister Müller auf den Naturschutztagen. Doch wenn es ernst wird, hat das Umweltministerium daran kein Interesse.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der Naturschutz darf sich nicht darauf beschränken, die Länge Roter Listen zu beweinen. Der Stellenwert des Naturschutzes ist auch deshalb gesunken, weil zuviel über seine angebliche Erfolglosigkeit gejammert wurde, statt dass seine Erfolgsgeschichte herausgestellt wird. Die Umweltgesetzgebung des Bundes hat seit Beginn der 70iger Jahre eine drastische Minderung der Emissionsbelastung und in der Folge eine Erholung der Ökosysteme bewirkt. Das ging erfolgreich ganz ohne Grüne!
In der Schweiz werden seit 1996 „Blaue Listen“ diskutiert, die die Rote-Listen-Arten nennen, deren Bestand gesichert werden konnte. Für Schleswig-Holstein fällt dabei als Beispiel sofort der Kormoran ein, der entgegen der aktuellen Roten Liste der Brutvögel (aus dem Jahr 1995) wahrlich kein seltener Vogel ist. Dies ist ein Erfolg des Naturschutzes. Vermutlich, Herr Minister, erinnern Sie sich nicht daran, dass Sie selbst die Erstellung Blauer Listen bereits angesprochen haben, die jetzt im Bericht unter Vorschiebung finanzieller Gründe abgelehnt werden. Ein Armutszeugnis Herr Minister.
Doch nun zu einzelnen Punkten:
Der Bericht erwähnt zu Recht, dass Rote Listen in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollten. Von 19 Listen sind 7 erst ein Mal erschienen. In den letzten 10 Jahren ist nur eine Liste einer Pflanzengruppe erneuert worden, alle anderen stammen aus 1990 oder früher. Diese Konzentrierung auf gefährdete Tierarten wird der ökologischen Bedeutung der Pflanzen als Primärproduzenten nicht gerecht. Was bedeutet “vor dem Hintergrund des Leitartenbegriffs (S. 11)?“ Das ist Geblubber. Gesucht ist doch die Antwort auf die Frage: Für welche Lebensräume wurden konkret welche Leitarten ausgewählt und mit welcher Begründung? Die Auswahl von Leitarten nach dem Kriterium, dass alle Lebensräume von besonderer Bedeutung für den Naturschutz abgedeckt werden (S. 31), ist wissenschaftlich fragwürdig. Die Neophyten-, bzw. Neozoenproblematik sollte speziell für Schleswig-Holstein im Hinblick auf ihre Beeinträchtigung der natürlichen Biodiversität diskutiert werden. Die Nennung von Artikeln und Verordnungen hilft da nicht weiter. Es geht um die konkrete Situation.
Ein ökologisches Grundgesetz gibt es nicht. Zu Recht werden die Erfolge bei der Wiederansiedlung heimischer Fischarten dem Engagement ehrenamtlich tätiger Angler und Fischer zugesprochen. Ähnlich erfolgreich werden auch andere Artenhilfsprogramme z. B. von Jägern durchgeführt. Die Naturschutztage im vorletzten Jahr zeigten ein beeindruckendes Engagement verschiedenster Gruppen für den Artenschutz. Es fehlt aber bei Naturschutzbehörden die Einsicht, dass der behördliche Naturschutz insbesondere dort gefordert ist, wo ein geringeres ehrenamtliches Engagement besteht, z. B. bei der Erstellung Roter Listen von Pflanzen. Es ist dagegen nicht Aufgabe des hauptamtlichen Naturschutzes, ehrenamtliche Naturschützer zu bevormunden oder übertreffen zu wollen.
Insgesamt fehlen Konzepte für eine wirksame Erfolgskontrolle von Naturschutzmaßnahmen bezogen auf den Artenschutz, die Fläche und den Erhalt und die Entwicklung einer standortgerechten Biodiversität. Es fällt auf, dass auch eine Menge früher vorhandenes Wissen nicht mehr genutzt wird. Es gibt in Schleswig- Holstein hervorragende Untersuchungen von Naturschutzgebieten wie z. B. dem Salemer Moor, dort im Abstand von 30 Jahren durchgeführt, deren Ergebnisse aussagekräftig sind und für ein Konzept der Erfolgskontrolle genutzt werden könnten.
Zum Abschluss, Herr Minister, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren: Entweder wird das Umweltministerium von irgendwelchen Mitarbeitern geführt, oder Sie blinken in Ihren Reden fröhlich in Richtung Naturschutz und treten ansonsten auf die Bremse. Anders ist der Widerspruch zwischen Ihren programmatischen Ankündigungen im vergangenen Jahr und den dürftigen Aussagen im Bericht zum selben Thema nicht zu erklären.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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