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25.01.02 , 16:00 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Neues Hochschuldienstrecht birgt große Risiken und Nebenwirkungen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 039/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 25. Januar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Hochschulen/Dienstrechtsreform Günther Hildebrand, MdL


Ekkehard Klug: „Neues Hochschuldienstrecht birgt



www.fdp-sh.de große Risiken und Nebenwirkungen“ In der Landtagsdebatte über den Bericht der Landesregierung zum neuen Hochschuldienstrecht (TOP 26) erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Das neue Hochschuldienstrecht birgt große Risiken und Nebenwirkungen. Es besteht die akute Gefahr, dass die vom Bund durchgesetzten Änderungen den Wissenschaftsstandort Deutschland weiter schwächen, statt seine Attraktivität zu erhöhen.
Vieles ist Etikettenschwindel. Frau Bulmahns Reform verspricht eine leistungsbezogene Professorenbesoldung. Dieses Versprechen wird jedoch gerade in der Einführungsphase vielfach nicht einlösbar sein.
Ich will dies am Beispiel der Situation der Fachhochschulen deutlich machen. Die Fachhochschulen müssen , z.B. in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern, ihren Hochschullehrernachwuchs aus dem Kreis promovierter Ingenieure mit mindestens fünfjähriger verantwortlicher Berufstätigkeit in der Industrie rekrutieren. Zugleich sollen diese Personen selbstverständlich auch über eine hervorragende pädagogische Eignung verfügen. In der Besoldungsgruppe W 2 wird ihnen einen Grundgehalt von 3.580 Euro garantiert. Zulagen sind möglich, aber nur im Rahmen bestehender finanzieller Spielräume der Hochschulen. Weil die Hochschulen aber in den nächsten zehn Jahren u.a. die Dienstalterszulagen ihrer nach altem Dienstrecht berufenen Professoren „bedienen“ müssen, werden solche Zulagen de facto nur sehr eingeschränkt verfügbar sein. Wie man unter solchen Voraussetzungen hochqualifizierte Wissenschaftler aus der Industrie abwerben will, bleibt ein absolutes Rätsel.
Zweites Beispiel: die Juniorprofessur. Dem Ziel, die Stellung der Wissenschaftlichen Assistenten im Sinne des amerikanischen „Assistant Professor“ zu verändern, könnten wir durchaus zustimmen. Die Konditionen, unter denen dies im neuen Hochschuldienstrecht erfolgt, sind tatsächlich jedoch für die Hochschulen und die jungen Wissenschaftler nichts anderes als ein „Schuss ins eigene Knie“. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Nach maximal sechs Jahren stehen Juniorprofessoren, sofern sie bis dahin keine Berufung auf eine Lebenszeitprofessur erreicht haben, de facto vor dem beruflichen Aus. Während ihrer sechsjährigen Tätigkeiten haben sie in Forschung und Lehre, in Prüfungs-, Gutachter- und Gremientätigkeit ähnliche Aufgaben ihre auf Lebenszeit berufenen älteren Kollegen. Sie verfügen daher über extrem enge Spielräume für ihre eigene Profilierung in der Forschung, müssen aber bei der Bewerbung um Dauerstellen mit Bewerbern konkurrieren, die Lebenszeitstellen bereits erreicht haben oder sich nach dem alten Hochschulrecht qualifiziert haben. De facto muss dies zu einer erheblichen Schwächung der Juniorprofessoren auf dem Arbeitsmarkt führen.
Die Starrheit und Regelungsdichte im neuen Hochschuldienstrecht wird besonders deutlich, wenn man die Rahmenbedingungen für Wissenschaftler betrachtet, die befristete Stellen inne haben.
Der gewiss nicht zu ‚konservativen’ Kräften zu zählenden Historiker Jürgen Kocka hat es vor wenigen Tagen in den „Süddeutschen Zeitung“ so formuliert:
„Trotz aller Dementis: die Chance für promovierte, teilweise habilitierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, nach zwölf Jahren Anstellung im Wissenschaftsbereich - und dabei wird schon die erste Hilfskraftstelle mitgerechnet - ohne Lebenszeitstelle weiterbeschäftigt zu werden, nimmt radikal ab“ (Süddeutsche Zeitung, 16. 01. 2002).
Überschriften wie „Fristenlösung für Forscher“ (DIE ZEIT 17. 01. 2002) oder „Tausende Wissenschaftler bangen um ihren Arbeitsplatz“ (Handelsblatt 16. 01. 2002) prägen bei diesem Thema die Presseberichterstattung.
Die Bundesbildungsministerin versucht abzuwiegeln. Wenn Frau Bulmahn dazu im Internet auf erläuternde Texte zur Neuordnung befristeter Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich verweist, in denen das Thema auf 38 Seiten an Einzelbeispielen durchdekliniert wird, so beweist dies aber nichts anderes als die unglaubliche Regelungsdichte und Kompliziertheit des deutschen Hochschuldienstrechts. Juristen werben im Internet dazu inzwischen sogar bereits für eigene Buchveröffentlichungen. Von Flexibilität und Klarheit kann hier überhaupt keine Rede sein.
Immer mehr Tätigkeiten im Forschungsbereich werden im Rahmen zeitlich befristeter Drittmitteljobs durchführt. Und bei der Verfügbarkeit von Dauerstellen für Professoren gibt es - was allen Insidern bekannt ist - auf dem akademischen Arbeitsmarkt Konjunkturwellen, die vor allem mit der Altersstruktur des vorhandenen Personals zusammenhängen. Auch deshalb brauchen wir ein wesentlich flexibleres Dienstrecht, das Juniorprofessoren nicht nach 6 Jahren nach dem „Ex-und-hopp-Prinzip“ mit dem endgültigen beruflichen Aus bedroht.
Vielleicht bieten die von einigen Bundesländern angekündigten Verfassungsklagen die Chance, die schlimmsten Auswüchse der neuen Vorschriften zu beseitigen.
Was die Umsetzung der neuen Bestimmungen anbetrifft, so möchte ich abschließend ausdrücklich die Erklärung der Landesregierung loben, man wolle den Wissenschaflichen Assistenten, die derzeit nach altem Dienstrecht an den Universitäten arbeiten, flexible Übergangslösungen ermöglichen. Das ist immerhin ein kleiner Lichtblick in einer ansonsten ziemlich düsteren Reformruine.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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