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Günther Hildebrand: Mediensperren beseitigen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 067/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 20. Februar 202 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLMedienpolitik/Rundfunkänderungsstaatsvertrag/DVB-T www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: Mediensperren beseitigen In seinem Redebeitrag zu TOP 8 und 43 (6. Rundfunkänderungsstaats- vertrag und Bericht über die Einführung des Digitalen terrestrischen Fernsehens) sagte der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Die FDP stimmt dem 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu – allerdings nicht ohne Kritik:Dass die Rundfunkveranstalter lieber heute als morgen aus Kostengründen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regionalprogramme verzichten möchten, ist bekannt. Dass sie einen hohen Zuschaueranteil haben wollen auch.Es erscheint mir daher als ein durchsichtiger Trick, wenn mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Fernsehveranstalter gelockt werden sollen, an ihren Regionalprogrammen festzuhalten, um sich im Gegenzug einen höheren Zuschaueranteil leisten zu können. Schließlich soll nach der Neuregelung eine unzulässige vorherrschende Meinungsmacht schon bei einem Zuschaueranteil von 25 % angenommen werden – also knapp 5 %“ weniger als bisher -, es sei denn, es werden „Regionalfenster und Sendezeiten für Dritte vielfaltsfördernd ins Programm aufgenommen“. Bis zu 5 % ist das den Medienkonzentrationsrechtlern wert, die die Unternehmer dann von ihrem tatsächlichen Zuschaueranteil abziehen dürfen.Eine äußerst zweifelhafte Regelung, wenn sie mich fragen: Die Gefahr der Meinungsmacht einer „Rundfunkfamilie“ wie Bertelsmann oder Kirch wird sich kaum über die Anrechnung von Zuschaueranteilen bei Veranstaltungen von Regionalprogrammen bekämpfen lassen. Oder glaubt irgend jemand ernsthaft , dass sich diese „Gefahr“ dadurch abwenden lässt, dass ausgerechnet die „gefährliche Familie“ noch ein Regionalprogramm verbreitet? Ist nicht im Gegenteil zu befürchten, dass in diesem Regionalprogramm noch mehr Meinungsbildung betrieben werden kann als beispielsweise durch einen x-beliebigen Spielfilm?Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich frage mich aber auch aus einem tatsächlichen Grund, was die neue „Rabattregelung“ bringen soll. Im Jahr 2001 lag der durchschnittliche Zuschaueranteil der Bertelsmann-„Familie“ (RTL,RTL2, SUPER RTL, VOX) sowieso bei lediglich 24,65 %, Tendenz sinkend. Auch die Kirch-„Familie“ (SAT 1, PROSIEBEN, KABEL 1, DSF, N24, PREMIERE, NEUN LIVE) konnte 2001 durchschnittlich nur noch einen Zuschaueranteil von 25,6 % aufweisen, Tendenz ebenfalls sinkend. Was wird hier also geregelt?Damit komme ich zum Bericht der Landesregierung über die Einführung des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (DVB-T):Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass er „die Darstellung des relevanten Sachverhaltes [beinhaltet]“ – das ist bei den Darstellungen der Landesregierung leider nicht immer selbstverständlich. Vielen Dank für die Informationen.Uns ist allen klar, dass wir uns in der politischen Diskussion über DVB-T nicht mehr über das „Ob“ unterhalten, sondern die Frage des „Wie“ im Mittelpunkt steht. Die vorgesehenen Änderungen im Landesrundfunkgesetz können daher nur ein erster Schritt sein. Um die digitale terrestrische Rundfunklandschaft gestalten zu können, muss die dynamische Festlegung der Bandbreiten folgen, die organisatorische Durchführung des Übergangs muss geregelt werden.Dieses Management ist eine originäre Aufgabe der Landesrundfunkanstalten. Insbesondere der Medienrat der ULR in Schleswig-Holstein hat sich für eine zügige Einführung von DVB-T eingesetzt. Von ihm kam die Forderung an die Politik, die entsprechenden Vorgaben, wie die Koordinierung und Harmonisierung der norddeutschen Frequenzplanung, umzusetzen. So ist der Bericht über die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens wohl auch ein bisschen diesem Druck auf die Landesregierung zu verdanken. Die FDP hat sich einen solchen Einfluss des Medienrates auf die Medienpolitik in Schleswig-Holstein immer gewünscht.Und wir können nur unterstreichen, dass eine Abschaltung der analogen Frequenzen natürlich nur zeitgleich für die öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk erfolgen kann. Anderenfalls wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder einmal bevorteilt.Dass dafür der private Rundfunk, anders als der öffentlich-rechtliche Rundfunk, nicht über eine gesicherte Finanzgrundlage via Rundfunkgebühren verfügt, muss dabei kein Hindernis sein. Insoweit muss ich den Berichterstattern ausdrücklich widersprechen: Rundfunkgebühren sind keine Voraussetzung für Innovationsschübe - sie mögen sie allenfalls erleichtern.Frau Ministerpräsidenten Heide Simonis, ich habe mich gefreut zu lesen, dass Sie diesen Ansatz inzwischen auch zu teilen scheinen. Jedenfalls verstehe ich Ihren begrüßenswerten Vorschlag, die bestehenden Werbegrenzen fürs Privatfernsehen fallen zu lassen, so. Vielleicht gelingt es Ihnen jetzt ja auch noch, für diese Idee Anhänger in den eigenen Reihen zu gewinnen.der Zug DVB-T fährt bereits – wir sollten alle unterstützen, die mitfahren wollen und irgendwelche Sperren ganz schnell beseitigen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/