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Irene Fröhlich zum Landesbodenschutzgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 – Landesbodenschutzgesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 040.02 / 20.02.2002Das Landesbodenschutzgesetz soll sanieren, schützen und die Versiegelung auf das notwendige Maß beschränken!Das Landesbodenschutzgesetz dient der Ausführung und Ergänzung des Bundesboden- schutzgesetzes, das seinerseits dem oben genannten Dreiklang verpflichtet ist. Zudem verweist das Bundes-Bodenschutzgesetz auf die Vorschriften des Bundesbaugesetzbu- ches, in dessen Novelle sich eben auch mit dem Thema Versiegelung intensiv beschäf- tigt.Flächenversiegelung stellt nach wie vor eines unserer größten Probleme dar. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen stieg von 7,8 (1967) auf 12,1 Prozent (1996) der Gesamtfläche an. Dies entspricht einem durchschnittlichen Flächenverbrauch von 600 Hektar pro Jahr.Insofern war uns wichtig, in das Landesbodenschutzgesetz eine entsprechende Präam- bel aufzunehmen. Wir wollen die Ziele: Sanierung, Vorsorge und Schutz und den spar- samen und schonenden Umgang mit dem Boden als Leitlinie diesem Gesetz mit auf den Weg geben.Der vorgeschlagene Paragraf 1 betont zugleich die natürlichen Funktionen des Bodens, seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Bedeutung der Vor- sorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Der durch das Bodenschutzrecht zu gewährleistende Schutz auch der Nutzungsfunktionen des Bodens wird dadurch nicht in Frage gestellt. ***