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Helmut Jacobs zu TOP 2 - Landesbodenschutz- und Altlastengesetz
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.02.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellHelmut Jacobs:Bodenschutz als Beitrag zur NachhaltigkeitDer Entwurf des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes ist im Juli in erster Le- sung eingebracht worden und war mit ursprünglich 16 Paragraphen sehr schlank gehalten. Es ist ein Ausführungsgesetz des Bundesbodenschutz-gesetzes. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, die vielfältigen Funktionen des Bodens z.B. als Rohstoffla- gerstätte, als Fläche für Siedlung und Erholung, als Standort für Land- und Forstwirt- schaft sowie für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen. Es sollen möglichst frühzeitig Bodenbelastungen vermieden werden bzw. die durch bereits eingetretene Schäden verursachten Sanierungskosten sollen nicht – wie in der Vergangenheit – von der Allgemeinheit, sondern von den Ver- antwortlichen getragen werden.Es geht im Gesetz um Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Grund- stücksflächen. Weitere Regelungsbereiche liegen in den Betretungs- und Untersu- chungsrechten, in der Datenerfassung, im Datenschutz, im Boden- und Altlastenkatas- ter und in den Altlasten-Informationssystemen. Konkrete Regelungen für den vorsor- genden Bodenschutz können bedauerlicherweise nicht vorhanden sein, da das Bun- desrecht der alten, Unionsgeführten Bundesregierung dies nicht zulässt. Bei der Anhörung im Oktober haben sich 13 Verbände in schriftlicher oder mündlicher Form geäußert. Obwohl stets der Ruf nach Deregulierung laut ist, sind viele Bedenken vorgebracht worden, die einen größeren Regulierungsbedarf im Gesetz erforderlich gemacht hätten. Wir haben in intensiven Gesprächen die Vorschläge aus der Anhö- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-rung ausgewertet und Teile in Änderungsanträgen übernommen. Damit sind wir den Angehörten große Schritte entgegengekommen. Beispielsweise haben wir den Wunsch der Ver- und Entsorgungsunternehmen, auf Ersuchen Zugang zu Daten im Boden- und Altlastenkataster zu bekommen, erfüllt.Den Begriff „Bodenschutzgebiet“ haben wir eliminiert und durch den Begriff „Bodenge- fährdungsgebiet“ ersetzt. Der bisherige Begriff war im Vergleich zu Natur- und Was- serschutzgebieten irritierend, weil nicht der Schutz im Vordergrund steht, sondern die Sanierung bereits eingetretener oder zu erwartender Schäden.Außerdem haben wir die Möglichkeit eingebracht, dass für Grundstückseigentümer pauschalisierte Ausgleichszahlungen – ähnlich wie bei Wasserschutzgebieten – mög- lich sind. Auf weitere kleinere Änderungsvorschläge unsererseits möchte ich nicht ein- gehen.Die FDP hatte beantragt, in dem neuen § 2, der die Mitteilungs- und Auskunftspflichten regelt, das Wort „Anhaltspunkte“ mit dem Wort „konkreten“ zu verbinden und einzu- grenzen. Viele Angehörte haben das vorgeschlagen, und wir haben uns auch intensiv damit befasst. Wir wollen nicht warten, bis ein Verdacht konkret wird, da der Sinn und Zweck des Bodenschutzgesetzes eine frühzeitige Erkennung von schädlichen Boden- veränderungen ist. Ein Vorgehen aufgrund nicht fundierter Vermutungen verbietet sich, und es muss ohnehin ein Anfangsverdacht bestehen. Den CDU-Vorschlag, in dem Gesetz das Konnexitätsprinzip zu verankern, haben wir ablehnen müssen. Das steht bereits in der Landesverfassung und muss nicht geson- dert in jedem Gesetz auftauchen. Wenn sich herausstellen sollte, dass durch das Ge- setz auf die Kreise neue Aufgaben zukommen sollten, dann muss das auch finanziell ausgeglichen werden. Das ist für mich völlig klar und steht auch im Gesetz.Ich kenne die Befürchtungen der kommunalen Landesverbände, dass auf die Kreise finanzielle Mehrbelastungen zukommen könnten. Es wird von neuen Aufgabenüber- -3-tragungen gesprochen und behauptet, dass die neue Rechtslage eine qualitativ ande- re Aufgabenerledigung verlange. Das ist nicht richtig. Die sogenannten neuen Aufga- ben sind mit der bisherigen Altlastenbearbeitung identisch. Es ist festgestellt worden, dass es Kreise gibt, die der Altlastenbearbeitung in der Vergangenheit vorbildlich nachgekommen sind, während andere diese eher schlecht erledigt haben. Ein Kreis hat sogar eine Aufstellung von Aufgaben aufgelistet, die angeblich erst nach Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes angefallen sei- en. Es hat sich aber herausgestellt, dass es sich um Aufgaben handelte, die auch vor- her auf anderer Rechtsgrundlage zu erfüllen waren.Da unser Boden eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen und unser Kapital und Grundlage für gesunde Nahrungsmittel ist, gilt es, diesen für uns und künftige Genera- tionen zu sichern.