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20.02.02 , 17:54 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Vorsicht mit den Geldern der Landwirtscha ft

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 069/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch 20. Februar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Agrarpolitik/Tierkörperbeseitigungsgesetz Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: Vorsicht mit den Geldern



www.fdp-sh.de der Landwirtschaft In ihrem Redebeitrag zu TOP 6 (Änderung des Tierkörperbeseitigungs- gesetzes) sagte die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Auf den ersten Blick erscheinen sie ganz harmlos: die Änderungen zu den Ausführungsgesetzen zum Tierkörperbeseitigungsgesetz, zum Fleischhygienegesetz und zum Geflügelfleischhygienegesetz. Doch die Brisanz liegt – wie so oft - im Detail.
So lesen wir zunächst im Gesetzentwurf der Landesregierung: „Dem Tierseuchenfonds soll die Möglichkeit zur Leistung von Abschlagszahlungen sowie zur angepassten Refinanzierung über Beiträge der Tierhalter gegeben werden.“
Gute Idee, war mein erster Gedanke, schließlich machen die Zwischenfinanzierungskosten im Schadensfall häufig einen erheblichen Anteil am Gesamtbetrag des Defizits aus. Eine Erweiterung des Tatbestandes zur Verwendung der Beitragsmittel aus dem Tierseuchenfonds um Abschlagszahlungen kann da durchaus eine Hilfe sein.
Nur, und das scheint mir ein Knackpunkt zu sein: Diese Regelung soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft treten.
Sicherheitshalber hat die Landesregierung zwar schon einmal ausführlich dargelegt, dass so eine Rückwirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und auch warum sie sie im konkreten Fall für rechtsstaatlich einwandfrei hält.
Nur – die Mittel des Tierseuchenfonds werden durch Beiträge der Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer aufgebracht. Sie kommen also zu 100 % aus der Landwirtschaft.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wir werden deshalb genau zu prüfen haben, ob mit der Rückwirkung nicht für den einzelnen unverhältnismäßige Mehrbelastungen entstehen. An dem einfachen Hinweis der Landesregierung, es „werden unmittelbar keine Kostenbelastungen bei den Wirtschaftsbeteiligten eintreten“ habe ich jedenfalls meine Zweifel. Wir werden uns das im Ausschuss sehr genau ansehen müssen.
Nicht zuletzt, weil die Landesregierung in ihren Antworten zur Wettbewerbsstellung der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaft deutlich gemacht hat, dass sie mit der Verwendung der Mittel vor allem dann großzügig ist, wenn sie aus den Kassen der Landwirtschaft selbst zur Verfügung gestellt werden. Ich will an dieser Stelle nur beispielhaft die Mittel für die IBR- und BHV-Sanierung nennen, die Finanzierung der MKS- Impfstoffbank oder die Mittel für die Tierseuchenkasse. Dahinter steht jeweils zu 100 % die Landwirtschaft selbst.
Ähnliches gilt für die Änderungen des Ausführungsgesetzes zu § 24 des Fleischhygienegesetzes und § 26 des Geflügelfleischhygienegesetzes. Auch hier sehe ich weiteren Klärungsbedarf, was die Landesregierung unter den „...geringen Mehrbelastungen [der Landwirtschaft] ...“ versteht, „die im Voraus insgesamt nicht quantifizierbar sind.“
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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