Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

20.02.02 , 17:55 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Maßregelvollzug (TOP 7)

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 070/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 20. Februar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Justizpolitik/Maßregelvollzug Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand zum Maßregelvollzug (TOP 7)



www.fdp-sh.de „Sehr geehrte Damen und Herren von der Union. Wir wissen, dass Hessen in seinem Maßregelvollzugsgesetz eine Bestimmung hat, wie sie von Ihnen vorgeschlagen hier wird.
Wir nehmen dazu eine differenzierte Stellung ein und halten es wie andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, die sich bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Maßregelvollzug auf die Polizeigesetze und die Strafprozessordnung beziehen.
Der Zweck einer Maßregel ist es, unabhängig von der Schuld, den gefährlichen Täter zu bessern oder darüber hinaus die Allgemeinheit vor ihm zu schützen. Langfristiges Ziel ist aber auch hier die Resozialisierung.
Das Maßregelvollzugsgesetz Schleswig-Holstein regelt dabei den Vollzug der Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt und die einstweiligen Unterbringung in einer der beiden Institutionen.
Voraussetzung für die Unterbringung ist dabei, dass ein Straftäter aufgrund einer geistigen Erkrankung oder aus einem anderen Grund schuldunfähig oder vermindert schuldfähig und somit für die Allgemeinheit gefährlich ist oder das jemand aufgrund seines Hanges zum Trinken oder zum Drogenkonsum, eine Straftat begangen hat und zukünftig die Gefahr erheblicher Straftaten besteht.
Wir reden also über kranke Menschen, die straffällig geworden sind. Neben dem Schutz der Allgemeinheit ist also von entscheidender Wichtigkeit, wie diese Menschen auf eine selbständige Lebensführung außerhalb der Fachklinik vorbereitet werden können.
Das sollte der Schwerpunkt des Handelns sein und nicht die Verschärfung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Maßregelvollzugsgesetz, gegenüber den heute geltenden Regelungen im Strafprozessrecht und allgemeinen Polizeirecht.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Im Polizeirecht können Beamte beispielsweise bereits zur Identitätsfeststellung von verdächtigen Personen die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Lichtbilder sowie Messungen und die Feststellung körperlicher Merkmale vornehmen.
In der Strafprozessordnung dürfen die gleichen Maßnahmen durchgeführt werden, soweit sie zur Durchführung eines Strafverfahrens oder zu erkennungsdienstlichen Zwecken notwendig sind.
Wenn sich also jemand weigert, seine Personalien feststellen zu lassen, ist es aufgrund der geltenden Rechtslage bereits möglich, seine Fingerabdrücke abzunehmen oder ein Foto zu fertigen. Das gleiche gilt, wenn dies zur Überführung eines Täters notwendig ist.
Dazu kommt, dass erkennungsdienstliche Maßnahmen zu präventiv polizeilichen Zwecken bei Rückfalltätern bereits heute in Betracht kommen, also auch im Maßregelvollzug um Personen handelt, bei denen die Gefahr für künftige Straftaten besteht.
Die CDU geht im Antrag aber noch erheblich weiter. Sie will nicht nur zur Feststellung der Identität, sondern auch zur Sicherung des Vollzuges der Maßregeln, sowie vor Gewährung einer Vollzugslockerung, zwingend erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen lassen.
Dabei ist völlig uninteressant, ob die betreffende Person, Anlaß zu der Annahme gegeben hat, dass sie sich beispielsweise aus dem Staub machen will. Diese Differenzierung wollen wir aber beibehalten.
Für uns gibt es keinen Generalverdacht, auch nicht bei bereits straffälligen Personen, sofern diese keinen besonderen Anlaß für eine solche Maßnahme geben.
Bei Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form besteht die Gefahr, als könnten wir den Menschen durch solche Gesetzesverschärfungen absolute Sicherheit bringen.
Das ist falsch.
Eine solche Illusion sollten wir nicht nähren. Auch, wenn wir sehr wohl in Ihrem Antrag das Bemühen erkennen, die Ängste der Menschen ernst zu nehmen.
Liberale Rechtspolitik orientiert sich an der Balance, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und trotzdem Sicherheit zu gewährleisten. Wir sollten daher im Maßregelvollzug den Schwerpunkt auf die Behandlung der kranken Täter setzen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen