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21.02.02 , 10:06 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die Union driftet ab ..."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 072/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 21. Februar 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL

Wolfgang Kubicki: „Die Union driftet ab ...“



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wir erinnern uns. In der Stadt Elmshorn wurde bereits vor einiger Zeit versucht, das Trinken in der Öffentlichkeit per Satzung zu untersagen. Außer in Schankwirtschaften sollte es unter Androhung einer Ordnungsstrafe in der Öffentlichkeit untersagt werden, Alkohol zu konsumieren. Eine Klage des ortsbekannten Punks und späteren Bürgermeisterkandidaten Andreas Forte vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte Erfolg. Die Trinkersatzung wurde für nichtig erklärt, weil das Trinken von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Wegen keine Sondernutzung darstellte, sondern dem Gemeingebrauch unterliegt.
Pech gehabt. Für Herrn Wadephul ist dies eine offensichtliche Gesetzeslücke, die nun geschlossen werden soll. Die CDU will den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, den Gemeingebrauch der Gemeindestrassen durch Satzung einzuschränken. Insbesondere sollen solche Satzungen den Konsum von Alkohol, das Betteln und das Fotografieren unbekleideter Kinder untersagen können.
Ganz im Sinne eines Projekts „saubere Innenstädte“ sollen Verbote eingeführt werden, die
1. die eigentlichen Probleme nicht lösen und 2. praktisch überhaupt nicht umsetzbar sind.
Was haben Sie dagegen einzuwenden, wenn jemand ein Bier in aller Öffentlichkeit trinkt, ohne irgend anderen dabei zu belästigen? Allein der Trinkvorgang kann es nicht sein, denn öffentliches Colatrinken soll ja weiter erlaubt sein. Wenn Sie aber verhindern wollen, dass Personen durch den Konsum von Alkohol und dessen Wirkung andere beschimpfen und bedrängen, dann besteht kein Regelungsbedarf. Gegen diese kann bereits heute nach allgemeinem Ordnungsrecht vorgegangen werden.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wie auch die CDU weiß, werden die Probleme mit einer Satzung nicht gelöst, sondern nur verschoben. In Kiel gab es bereits einmal eine Initiative, die sich daran versuchte, den Asmus-Bremer-Platz „sauber“ zu halten. Die dort verschwundenen Grüppchen tauchten dann anderswo, zum Beispiel auf dem Vinetaplatz, wieder auf.
Kollege Wadephul gibt sich aber nicht damit zufrieden, das Bier- oder Weintrinken in der Öffentlichkeit zu verbieten, nein, es sollen nun auch die Bettler aus der Stadt verschwinden. Wohin sie verschwinden? Was mit diesen dann passiert interessiert nicht mehr.
Dieses Prinzip deckt sich mit Ihrer Forderung nach Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Verdrängen statt Helfen. Wer aber ein Konzept zur Bekämpfung von öffentlichem Alkoholmissbrauch oder Bettlerei erarbeiten will, muss sich mit den Problemen dieser Menschen auseinandersetzen. Wer sind wir eigentlich, dass wir alle diejenigen, die nicht in unser Idealbild einer Gemeinschaft passen, aus den Augen der Öffentlichkeit verbannen.
Der absolute Tiefpunkt dieses Antrages ist aber das Verbot des Fotografierens unbekleideter Kinder. Man muss sich mal vorstellen, wie eine solche Satzung inhaltlich aussehen soll und was für praktische Folgen daraus entstehen. Erst einmal muss der Begriff des „unbekleideten Kindes“ definiert werden. Vielleicht kann Herr Wadephul dies einmal tun. Ist ein Kind mit Badehose bereits unbekleidet, was ist, wenn es nur Socken trägt?
Zweitens: Ein Strand gehört nicht zu den Öffentlichen Straßen gemäß § 2 Straßen- und Verkehrswegegesetz Schleswig-Holstein. Wenn also jemand Bilder von unbekleideten Kindern am Strand macht, ist alles in Ordnung. Auf dem Gehweg geht’s ihm aber an den Kragen.
Gilt das Verbot auch für die Eltern? Dürfen diese keine Bilder mehr von ihren Kindern machen, wenn diese im Sommer unbekleidet im Garten herumlaufen und die Eltern das Foto vom Gehweg aus schießen?
Andere Personen als die Eltern können aber eigentlich nicht gemeint sein. Für Dritte ist es ohnehin schon verboten, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu machen.
Umsetzbar ist eine solche Satzung auch nicht. Meinen Sie im Ernst, man könne jeden Fotografen kontrollieren? Ich glaube, wir haben den Ordnungskräften vor Ort schon mit der Hundeverordnung keinen großen Gefallen getan. Nun sollen sie auch noch darauf achten, wer wen fotografiert. Ein echter Motivationsschub!
Was Herr Wadephul hier anbietet ist kein Beitrag für mehr Sicherheit, sondern der Versuch einer Antwort auf die Schill-Partei. Dabei driftet er inhaltlich immer mehr in deren Richtung ab.
Herzlichen Glückwunsch!“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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