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Konrad Nabel zu TOP 16 - Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 21.02.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 16 – Umsetzung der EU-WasserrahmenrichtlinieKonrad Nabel:Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie steht Funktionalreform nicht im WegeDass auch die SPD-Landtagsfraktion sich für eine Wiederaufnahme und Fortführung der Funktionalreform ausspricht und sich aktiv daran beteiligen will, hat nicht zuletzt unser Fraktionsvorsitzender Lothar Hay in seiner Rede zum Landeshaushalt 2002 deutlich gemacht. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, ihren Beschluss, dies erst zu Beginn der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen zu wollen, zu überdenken. Im Bericht über die Zweistufigkeit der Landesverwaltung und aus der heutigen Debatte wird deutlich, dass die Landesregierung diese Anregung aufgenommen hat.In den letzten Wochen und Monaten ging unser Bemühen dahin, dass auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie diese Absichten beachtet und Strukturen ge- wählt werden, die bei dem weiteren Verfahren im Rahmen der Funktionalreform hilf- reich und nicht blockierend wirken. Dies ist so weit gelungen, und dafür danken wir der Landesregierung, in erster Linie dem Umweltminister.Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten eine koordi- nierte Bearbeitung in Flussgebietseinheiten, die durch die Einzugsgebiete der Fließ- gewässer von der Quelle bis zur Mündung definiert sind. Für diese Gebiete sind unter anderem Umweltziele festzulegen und eine breit angelegte Analyse des Ist-Zustands einschließlich der in diesen Bereichen liegenden Schutzgebiete durchzuführen. Auf Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-dieser Grundlage sind Überwachungs- und Maßnahmenprogramme aufzustellen, an denen die Öffentlichkeit zu beteiligen ist und über die gegenüber der EU eine Be- richtspflicht besteht.Es ging in den Wochen vor der Kabinettentscheidung vor allem darum, auf welchen behördlichen Ebenen die einzelnen Aufgaben umzusetzen sind, in erster Linie um die Rolle der staatlichen Umweltämter und der Aufgabenübernahme durch die Kreise und die Wasser- und Bodenverbände.Das Kabinett hat in seiner Entscheidung vom 18.12.2001 über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein deutlich gemacht, dass die staatlichen Umweltämter die ihnen zunächst zugedachte tragende Rolle nicht bekommen sollen und dass der gesamte operative Bereich der Umsetzung auf der Ebene der Wasser- und Bodenverbände bzw. der Kreise erfolgen soll. Damit steht die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in unserem Land nicht weiteren Funktionalreformbemühungen im Wege, und das ist gut so.Aber das ist dann auch alles, was die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum heutigen Zeitpunkt mit der Fortführung der Funktionalreform zu tun hat. Es gibt keine Veranlassung, in unnötige Hektik zu verfallen und bei jetzt notwendigen Entscheidun- gen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eventuelle Entscheidungen im Rah- men von Funktionalreform vorzuziehen oder durch politische Erklärungen bestimmte Behörden - z.B. die staatlichen Umweltämter - aus der Diskussion um die Funktional- reform herauszulösen.Wir wollen, dass die Funktionalreform gründlich und ordentlich durchdacht und mit den Partnern auf der kommunalen Ebene besprochen wird. Eine konzeptionelle Herange- hensweise sind wir auch den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig. Das alles braucht seine Zeit. Die vorliegenden Anträge der Oppositionsfraktionen sind da wenig hilfreich: Wer von der Landesregierung ein Konzept zur Aufgabenübertra- -3-gung einfordert, gleichzeitig schon durch Festlegung auf den Verzicht bestimmter Strukturen - der stattlichen Umweltämter - drängt, der weiß nicht, was er will.Wir wissen, was wir wollen. Wir wollen die Fortführung der Funktionalreform unter Be- rücksichtigung aller nachgeordneten Behörden der Landesverwaltung mit dem Grund- satz, möglichst viele Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen, dabei eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung zu gewährleisten mit dem weiteren Grund- satz der Aufgabeneffizienz. Dass dabei das Einstimmigkeitsprinzip in der Abstimmung mit den kommunalen Verbänden nicht zum obersten Grundsatz erklärt werden soll, haben wir bereits in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dazu brauchen wir Ihre Auf- forderung nicht. Aber trotz dieser Festlegung ist uns an einem möglichst breiten Kon- sens gelegen - der kommunalen Familie gegenüber, aber auch gegenüber der Opposi- tion in diesem Haus. Deshalb nehmen wir Ihre Anträge ernst, auch wenn wir ihnen in großen Teilen - vor allem aus den vorgenannten Gründen - nicht zustimmen können.Ihr Antrag zur Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus wurde bereits von Klaus-Peter Puls gewürdigt. In den Punkten 2 - 4 nehmen Sie so viele Vorfestlegungen vor, dass der Absatz 1 damit ad absurdum geführt wird. Das gleiche gilt für den Antrag der FDP. Die in diesen Anträgen steckenden Überlegungen taugen deshalb lediglich als Material für die weitere Befassung im Ausschuss.Anders ist es beim Berichtsantrag von Frau Sassen. Diesem Antrag können wir zu- stimmen, wenn wir als Berichtstermin die 22. statt der 21. Landtagstagung festlegen. Ich erwarte, dass wir mit diesem Bericht die Diskussion über die Umsetzung der Was- serrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein auf eine sachlichere Grundlage stellen kön- nen.