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Wolfgang Kubicki: "Den Rechtsstaat verteidigen!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 076/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 21. Februar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdLWolfgang Kubicki: „Den Rechtsstaat verteidigen!“ www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 19 (Rückzug des NPD-Verbotsantrages) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Am Anfang des NPD-Verbotsverfahren stand der gutgemeinte Kampf gegen rechte Gewalt. In den Sommermonaten des Jahres 2000 fanden mehrere schwere Verbrechen mit nachgewiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund statt.- Mitte Juni 2000 der Mord an einem mosambiquanischen Staatsbürger in Dessau - im Juli 2000 der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Ludwigshafen und - im August 2000 der bis heute unaufgeklärte Rohrbombenanschlag auf eine Gruppe jüdischer Emigranten aus Düsseldorf.Aufgrund der daraus resultierenden öffentlichen Erregung ergriff am 05. August 2000 Innenminister Beckstein aus Bayern die Initiative und schlug ein Verbot der NPD vor.Zunächst waren die Reaktionen von Innenminister Schily zurückhaltend. Er sah die Gefahr, dass sich die NPD-Anhänger durch ein Verbot im Untergrund radikalisieren könnten. Diese Gefahr schätzte er zunächst höher ein, als die Gefahren, die von einer militanten, aber geduldeten NPD ausgingen. Er gestand aber im Bundestag auch ein, dass die Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Umtriebe der NPD äußerst lückenhaft waren.Aber alles, was gut gemeint ist, muss auf den Weg gebracht werden.Insbesondere der moralische Druck, nicht zurückstehen zu wollen, das Gesicht gegenüber dem Ausland wahren zu wollen und innenpolitische Beweggründe nach der Devise: Wer grenzt sich am stärksten von rechts ab, bestimmten die Szene.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Diejenigen, die bereits damals von einem NPD-Verbotsverfahren warnten und dies politisch und juristisch begründeten, setzten sich der Gefahr aus, als Unterstützer oder Wegbereiter des Bösen gebrandmarkt zu werden.Aus heutiger Sicht gibt es kaum noch rationale Gründe, das NPD- Verbotsverfahren jedenfalls auf der Grundlage der gestellten Anträge aufrechtzuerhalten. Seine Fortsetzung wird darüber hinaus politisch äußerst gefährlich.Zur juristischen Frage nur folgendes:Es besteht in diesem Hause mit Sicherheit Einigkeit darüber, dass die NPD verfassungsfeindlich ist, dass sie in ihrer ganzen weltanschaulichen Untermauerung unser Gemeinwesen so zu organisieren trachtet, dass es mit der Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und einer offenen, toleranten und rationalen Gesellschaft nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen ist. Aber verfassungsfeindlich ist nicht per se verfassungswidrig.In einer parlamentarischen Demokratie, in denen die Parteien als Organisationsformen des politischen Willens eines ihrer Begründungselemente sind, ist ein Parteienverbot ein Widerspruch in sich. Lediglich die Erfahrungen Deutschlands mit der Weimarer Republik und dem daran anschließenden Nationalsozialismus haben von Verfassungswegen für das Bundesverfassungsgericht – und nur für dieses – die Möglichkeit eröffnet, Parteien für verfassungswidrig zu erklären, die nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern darüber hinaus – so hat es das Bundesverfassungsgericht judiziert – aktiv kämpferisch die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen. Seit den beiden Parteiverbotsverfahren in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich verfassungsrechtlich immer stärker der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als verfassungsmäßiges Interpretationsprinzip herausgebildet, nach der eine anzuordnende staatliche Maßnahme geeignet und erforderlich sein muss, um eine bestehende Gefahr abzuwenden. Um es zu übersetzen: Je stärker die parlamentarische Demokratie in Deutschland gefestigt ist, je weiter wir vom Ende des Nationalsozialismus entfernt sind, desto höher müssen die Anforderungen an die Kriterien eines Parteiverbotes sein, um dieses als ultima ratio rechtfertigen zu können.Welche Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht von der NPD eigentlich aus? Schauen wir auf die Wahlen, dann offensichtlich keine, denn bei den Wahlen erreicht sie zwischen 1 und 0 Prozent.Die NPD ist, so wird unwidersprochen vorgetragen, mit mehr als 100 V- Leuten in Führungsgremien der Partei durchsetzt, so dass den staatlichen Organen nichts, aber auch gar nichts hinsichtlich der politischen Ausrichtung und Planung entgehen kann. Ein jederzeitiges – auch strafrechtliches – Eingreifen ist gewährleistet.Ich werde das Gefühl nicht los, als wolle der Staat hier eine politische Mücke mit einer Haubitze bekämpfen, damit sich politische Kräfte dieses Landes selbst oder anderen versichern können, mit welcher Entschlossenheit und Stärke der Kampf gegen „Rechts“ geführt wird.Politisch hat uns das gesamte Verfahren bereits jetzt in eine Situation gebracht, die an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Unser Gemeinwesen gibt sich der Lächerlichkeit preis und verschafft der NPD und ihren Protagonisten eine Bühne, die sie im normalen Leben nie erhalten hätten. Die Affäre um die V-Leute, von denen es zunächst keinen und jetzt 10 gibt, auf deren unmittelbare Aussagen in den Antragsschriften Bezug genommen wird, hat zu einer innenpolitischen Krise geführt. Nicht mehr das NPD-Verbotsverfahren steht im Vordergrund der öffentlichen Diskussion, sondern die Arbeit und mangelnde Kontrolle unserer Geheimdienste. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich dabei keinesfalls nur um Informanten, die nicht in Führungsfunktionen sitzen. Man wird schwerlich argumentieren können, dass Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei, Landesvorsitzende und deren Stellvertreter, die über Jahre oder Jahrzehnte mit beachtlichen Summen finanziert wurden, keine Führungspersönlichkeiten innerhalb der NPD sind.Das Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Polizeigewerkschaft Dieter Berberich hat die deutsche Öffentlichkeit mit bisher unwidersprochen gebliebenen Erklärungen konfrontiert,- es habe NPD-Versammlungen gegeben, in denen die Mehrzahl der Anwesenden V-Leute gewesen wären, - einige der auch in den Verbotsanträgen zitierten Passagen aus Reden von NPD-Funktionären seien von Beamten des Verfassungsschutzes geschrieben worden, weil die NPD-Funktionäre damit intellektuell überfordert gewesen wären und - in vielen Bundesländern sei die NPD in den letzten Jahren massiv und gezielt mit jungen Beamten aus der Bereitschaftspolizei unterwandert worden, die auch verfassungsfeindliche Symbole in Umlauf gebracht hätten, um sie anschließend wieder einzusammeln und als Beweise zu verwenden.Muss sich eine Partei Ansichten, Reden oder Aktionen in einem Parteiverbotsverfahren zurechnen lassen, die von Staatswegen in dieser Form organisiert werden? Hat ein Staat überhaupt einen Anspruch darauf, sich auf Zeugen und Beweismittel zu stützen, die er selbst geschaffen hat?Ich will die Frage gar nicht beantwortet haben. Mir reicht, wenn Sie alle ein mulmiges Gefühl beschleicht.Aber ich will deutlich machen, dass das NPD-Verbotsverfahren bereits jetzt erheblichen Schaden im Verhältnis der Demokraten zueinander angerichtet hat. Und dies wird sich verstärken, je länger das Verbotsverfahren andauert mit noch weiteren peinlichen Enthüllungen, die auf die Sicherheitsorgane unseres Staates zurückfallen werden.Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag Stiegler hat sich zu der Aussage verstiegen, Vorläuferparteien von CDU und FDP hätten an der Machtergreifung Hitlers mitgewirkt und deshalb eine besondere Verantwortung, den Anfängen – welchen auch immer – besonders zu wehren.Diese Äußerung von Herrn Stiegler ist legitim, wenn auch dumm und unhistorisch.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Niemand würde doch ernsthaft behaupten wollen, die SPD hätte eine Mitschuld an Mauerbau und Stacheldraht sowie den vielen Toten ,weil sie sich nach dem Krieg mit der KPD zur SED, jetzt PDS, vereinigt hatte.Aber dass Herr Stiegler fort fährt mit der Erklärung, man sollte nicht so zimperlich sein mit dem Rechtsstaat, unterscheidet ihn in meinen Augen kaum noch von denjenigen, die zu verbieten er trachtet. „Nicht so zimperlich mit dem Rechtsstaat“ ist der Beginn jeder Willkür. Diesen Anfängen müssen wir wehren.Gerade in einem Verbotsverfahren mit den Feinden des Rechtsstaates muss der Rechtsstaat, müssen wir die Regeln, die wir für allgemein verbindlich erklärt haben, penibel und sorgfältig einhalten. Denn sonst wird uns die Grundlage und die Berechtigung entzogen, über die Feinde der Freiheit zu richten. Und eben diese Grundlagen des Rechtsstaates, der Anspruch auf ein faires Verfahren, der Anspruch darauf, dass Beweismittel nicht getürkt, produziert und auch nicht unrechtmäßig erworben werden, um sie verdeckt oder offen zu verwenden, müssen auch und gerade gegenüber denjenigen gelten, die diesen Rechtsstaat bekämpfen. Das gilt für Strafverfahren, das gilt in besonderer Weise aber für Parteiverbotsverfahren.Es wäre eine erneute Bestätigung unserer verfassungsmäßigen Ordnung und der vom Verfassungsgericht verteidigten rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn die Antragsteller in dem Parteiverbotsverfahren hierauf durch das Bundesverfassungsgericht in einem ablehnenden Urteil hingewiesen würden. Aber dies wäre eine schwere Schlappe für die antragstellenden Verfassungsorgane, denen damit gleichzeitig bescheinigt würde, dass der Rechtsstaat bei ihnen nicht in guten Händen ist. Angesichts der vielen Unzulänglichkeiten, der kaum noch zu ertragenden Peinlichkeiten sollten wir als aufrechte Demokraten das absehbar hohe Risiko ausschließen, das in dem anhängigen Verfahren liegt. Wir sollten den Mut haben, die Anträge zurückzunehmen – und wir sollten ihn jetzt haben, bevor es zu spät ist.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/