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Karl-Martin Hentschel zum NPD-Verbotsverfahren
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 19– NPD-Verbotsverfahren - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 047.02 / 21.02.2002Die Rolle der Geheimdienste muss hinterfragt werden!Rechtsextremismus bekämpft man nicht allein durch das Verbot einer rechtsextremisti- schen Partei.Eine selbstbewusste Demokratie braucht selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger. Die Vermittlung von Werten, die Erziehung hin zur Toleranz und Konfliktfähigkeit, die Förde- rung der politischen Bildung, die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte, ei- ne offene Auseinandersetzung mit den Folgen der Globalisierung, das Aufzeigen von Perspektiven für junge Menschen in unserer Gesellschaft – all das sind wichtige Ansätze, an denen wir weiter arbeiten müssen.Es gab gute Gründe für und es gab aber auch gute Gründe gegen den NPD- Verbotsantrag. Sicher hat das Verbotsverfahren das Medieninteresse stark auf die NPD gelenkt. Ein Verbotsantrag birgt auch immer die Gefahr, dass er scheitert und sich diese Partei als moralischer Sieger feiern und den demokratischen Rechtsstaat verhöhnen wird.Die NPD erfüllt allerdings alle Voraussetzungen für ein Parteienverbot. Niemand wird ernsthaft den verfassungsfeindlichen Charakter dieser Partei, ihr aggressiv kämpferi- sches Verhalten und ihren eindeutigen Bezug auf die NSDAP bezweifeln können. Ich sa- ge es hier ganz klar: Nationalsozialismus ist keine Gesinnung, sondern ein Verbrechen! Warum sollen wir diesen Rechtsextremisten mit dem Parteienprivileg auch noch den Schutz und die Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats zukommen lassen? Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben sich für einen Verbotsantrag ent- schieden. Ich kann und will an dieser Stelle nicht beurteilen, ob es juristisch Sinn macht, dieses Verfahren zu Ende zu bringen. Wir führen hier keine juristische Fachdebatte.Aber meine Damen und Herren, die V-Mann-Affäre ändert nichts an den Gründen für diesen Antrag. Diese Folge von Pannen ist äußerst ärgerlich und wirft ein peinliches Bild auf die verantwortlichen Verfassungsschutzbehörden. Aber sie geben keinerlei Anlass, die NPD anders zu bewerten und zu behandeln als zuvor.Die NPD lehnt das „System“ der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie ist demokratie- und rechtsstaatsfeindlich, sie negiert die Menschenwürde, sie ist antisemitisch und sie ist fremdenfeindlich. Sie legt ein aktiv kämpferisches Verhalten an den Tag, egal ob sie nun die sogenannten „befreiten Zonen“ nehmen oder die Drohungen und Angriffe auf ihre po- litischen Gegner. Und sie ist, wie JuristInnen das ausdrücken, „wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus“.Die V-Mann-Pannen rechtfertigen auch in keiner Weise, die getroffene politische Ent- scheidung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Frage zu stellen. Wir halten es allerdings für gefähr- lich, jetzt einen Rückzug des Verbotsantrags gegen die NPD zu fordern. Eine solche Rücknahme würde als Einknicken der Demokraten vor der NPD interpretiert werden. Die NPD ginge am Ende womöglich gestärkt aus dem Verfahren.Die V-Mann-Affäre wirft allerdings ein Licht auf die Probleme unserer Geheimdienste. Ich möchte Sie deshalb herzlich zu einer grundsätzlichen, offenen und konstruktiven Debatte um die Nachrichtendienste einladen. Denn die Strukturen und die Aufgabenverteilungen der verschiedenen Nachrichtendienste müssen meiner Ansicht nach dringend überprüft werden.Es kann nicht sein, dass die V-Männer die Führung solcher Parteien darstellen. Dieser Grundsatz wurde in der Vergangenheit offenbar nicht eingehalten. In der nordrhein- westfälischen NPD waren sowohl der Vorsitzende (Holtmann) als auch der stellvertre- tende Vorsitzende der NPD V-Männer verschiedener Verfassungsschutzämter. Ange- sichts der bisherigen Praxis in den Verfassungsschutzbehörden kann wahrscheinlich niemand ausschließen, dass V-Leute an Parteiprogrammen mitgeschrieben haben und wie V-Leute an manchen Parteibeschlüssen beteiligt waren. Wenn am Ende die Verfas- sungsschutzgelder Teile der NPD-Aktivitäten ermöglicht hätte, wäre das eine Katastro- phe.Mit den beiden genannten V-Leuten ist gleich das nächste Problem angesprochen: Wir müssen dringend konkurrierende Arbeit und gegenseitige Beobachtung vermeiden. Es wird absurd, wenn sich V-Leute von verschiedenen Diensten jeweils berichten, was an- dere V-Leute gesagt oder getan haben, und diese Informationen in den Ämtern aus klein- lichem Konkurrenzdenken nicht mal abgeglichen werden. Darüber hinaus sind V-Leute in der NPD fast immer überzeugte Rechtsextremisten. Zu glauben, sie würden wirklich brisante Informationen weitergeben, ist naiv. Auch das muss man wissen, denn es birgt Gefahren, sich in kritischen Situationen in Sicherheit zu wie- gen oder Fehlinformationen aufzusitzen.Meine Damen und Herren, wie schaffen wir es, dass die Nachrichtendienste kein Eigen- leben entwickeln und die Politik in die falsche Richtung steuern? Sie sind und bleiben – und zu dieser Aussage stehe ich – immer ein Fremdkörper in unserer Demokratie. Und zwar deswegen, weil ihre Arbeit grundsätzlich der öffentlichen Debatte, auf der unsere Demokratie basiert, nicht zugänglich ist.Deshalb muss ihre Kontrolle, die bisher durch die Parlamentarische Kontrollkommission wahrgenommen wird, weiter ausdifferenziert werden. Es müssen gezielte Prüfaufträge ermöglicht werden, es muss eine gewisse Unabhängigkeit der Kontrolleure gewährleistet werden und die Kontrolleure müssen periodisch wechseln. Dies gilt für den Datenschutz, für die Kontrolle durch die Justiz, für die Dienstaufsicht durch das Innenministerium und für die Parlamentarische Kontrollkommission.Gerade der NPD-Verbotsantrag stellt aber die heimlichen Methoden der Dienste zumin- dest in Teilbereichen in Frage: Wenn es um Literaturauswertung und Auswertung von le- galen Quellen bis hin zu Polizeiinformationen geht, stellt sich die Frage, ob nicht andere transparentere Formen der Extremismusbeobachtung erfolgsversprechender sind. Es ist daher zu prüfen, ob Aufgaben der Geheimdienste auch anderen Behörden, wissen- schaftlichen Instituten oder auch anderen Trägern der Bürgergesellschaft übertragen werden können.Meine Damen und Herren, der Rechtsextremismus in diesem Lande muss bekämpft werden, deshalb eine Bitte zum Schluss: Lassen Sie uns für die Zukunft über die richti- gen Wege streiten, aber lassen sie uns nicht von dem einen Ziel in unserem Land ab- bringen, der NPD als Organisationsbasis des Rechtsextremismus mit allen Mitteln den Boden zu entziehen. ***