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22.02.02 , 10:09 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Wir brauchen einen effektiven Opferschutz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 079/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 22. Februar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Rechtspolitik/Opferschutz/Landesstiftung Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand: Wir brauchen einen effektiven



www.fdp-sh.de Opferschutz In seinem Redebeitrag zu TOP 23 (Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:

„Bereits im Sommer vergangen Jahres überraschte uns die CDU-Fraktion mit einem Antrag zum Opferschutz im Strafverfahren. Heute nun stehen Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten im Mittelpunkt mit dem Ziel, eine Landesstiftung „Opferschutz“ zu gründen.
Ein durchaus löbliche Ansinnen. Ich denke, wir sind alle einer Meinung, dass die Opfer von Straftaten besondere Hilfe brauchen und ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen. Das gilt während eines Strafverfahrens, das gilt selbstverständlich auch nach einem Strafverfahren. Dazu bedarf es emotionaler Zuwendung, sozialer Stabilisierung und natürlich auch finanzieller Unterstützung.
Nur – vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages – die finanzielle Unterstützung ist nicht alles. Ich behaupte sogar, diese dritte Säule trägt nicht, wenn die ersten beiden nicht hinzukommen. Allerdings kann dies nicht der Staat allein und Gesetze können dies auch nicht leisten. Da sind wir insgesamt als Gesellschaft aufgefordert. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen und den vielen amtlich und ehrenamtlichen Tätigen danken, die sich bereits seit Jahren im Opferschutz engagieren und den Opfern in vielfältiger Weise Hilfe leisten.

Ich will den möglichen Nutzen einer Landesstiftung Opferschutz gar nicht in Abrede stellen. Erst im letzten Jahr hat beipielsweise die vom Justizminister des Landes Baden-Würtemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), errichtete Landesstiftung Opferschutz ihre Arbeit aufgenommen - und zwar mit gutem Erfolg, wie den bisherigen Pressemitteilungen zu entnehmen ist. Ich weise allerdings darauf hin, dass dieser Stiftung jährlich 2,5 Millionen DM für den Opferschutz im Land zur Verfügung stehen - auf dieser Basis lässt sich

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ sicherlich etwas bewerkstelligen. Die entsprechenden Internetseiten lesen sich jedenfalls sehr eindrucksvoll (www.landesstiftung-opferschutz.de).
Darüber hinaus sollte der Kollegen Lehnert aber auch bedenken, dass nicht nur die finanzielle Ausstattung einer solchen Landesstiftung stimmen muss, wenn sie kein Selbstzweck sein soll - auch die Konzeption muss stimmen. Und das ist bestimmt nicht der Fall, wenn Sie, ich zitiere aus Ihrer Pressemitteilung vom 13. Februar des Jahres, eine Landesstiftung wollen, die den Opfern "Schmerzensgeld oder Schadensersatz" gewährt, "wenn das Gesetz keinen Anspruch gibt und der Täter nicht zahlen kann".
Man muss nicht Jurist sein, um dieser Auffassung zu widersprechen. Selbstverständlich bedarf es eines Anspruchs - nur das Opfer soll auf diesem Anspruch nicht "sitzen bleiben" müssen, nur weil der Täter beispielsweise nicht zahlen kann oder nicht in Deutschland ansässig ist.
Als besten Opferschutz halte ich gleichwohl nach wie vor die Verhinderung von Straftaten. Dabei ist mir durchaus klar, dass ich damit den Bogen weit über eine mögliche Stiftung Opferschutz hinaus spanne. Denn das ist die Thematik der Kriminalprävention, das ist die Problematik der Suchtprävention, das ist die Frage, welche Folgen und Probleme aus Arbeitslosigkeit erwachsen, insbesondere bei Jugendlichen, aber auch welche Folgen und Verhaltensweisen aus Armut erwachsen und vieles mehr.
Wir sollten uns deshalb wirklich sehr genau überlegen, in welche Bereiche wir- insbesondere angesichts knapper Kassen - vorrangig investieren.
Ein Beitrag zum Opferschutz ist aber auch die Resozialisierung und Therapierung der Täter mit dem Ziel, dass diese nicht wieder rückfällig werden. Insbesondere mit Blick auf Baden-Württemberg, um bei meinem Beispiel zu bleiben, ist das ein keinesfalls zu vernachlässigender Aspekt: Schließlich lag in knapp der Hälfte aller Fälle, denen Zuwendungen zuteil wurden, Sexualdelikte zu Grunde.
Die Palette "Opferschutz" ist vielfältig. Wir sollten uns im Ausschuß sehr ausführlich darüber unterhalten und gegebenenfalls auch fachkundig beraten lassen, auf welche Weise wir in Schleswig-Holstein einen effektiven Beitrag zu mehr Opferschutz leisten können. Gute Ideen sind dafür immer willkommen - sie müssen nur durchdacht sein.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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